Den in den Anlagen I bis V beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, wird zugestimmt.   

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VI beigefügten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen haben.

 

Der Planungsstand wird bestätigt.


Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 wird die öffentliche Auslegung des in Anlage VII beigefügten Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/578 und gibt Erläuterungen.


Ausschussmitglied Kreutzfeldt erkundigt sich, ob nach dem Ortstermin Ruhe eingekehrt sei.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass nur eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen sei. Er gibt kurze Erläuterungen zur Änderung der Planung. Es seien eine Grünfläche als Abstand zur Wohnbebauung und eine Schleppkurve eingezeichnet worden. Es sei sicherlich nicht alles komplett zufriedenstellend gelöst worden, jedoch eine gute Kompromisslösung erarbeitet worden. In weiteren Gesprächen mit den Einwendern, die seitens der Verwaltung angeboten worden seien, möchte man noch weitere Erläuterungen geben, um Ärger zu vermeiden.

 

Ausschussmitglied Hemker geht auf die Stellungnahme der Stadtwerke Coesfeld ein. Die Stadtwerke sprechen sich darin für eine Wasserleitungsverlegung im Rahmen der Bauphase aus. Ob solche Kosten zu Lasten des Investors gehen würden, wolle er wissen.

 

Bürgermeister Gottheil entgegnet, dass der Investor die Kosten tragen werde. Sie seien bereits im Investitions- und Finanzierungsmodell inbegriffen.


Ausschussmitglied Weber erkundigt sich hier nach den Ausgleichsflächen.

Fachbereichsleiterin Brodkorb beschreibt, dass im 13a-Verfahren (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch) ein Ausgleich nicht nötig sei. Es sei diesbezüglich keine Einwendung vom Kreis Coesfeld eingegangen.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass kein Eingriff erfolge, da keine Grünfläche ausgewiesen war, sondern bereits vorher Baufläche geplant war.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: