Sitzung: 07.12.2017 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: IX/578
Den in den Anlagen I bis V beigefügten Beschlussvorschlägen, als
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VI beigefügten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange weder Anregungen noch
Bedenken vorgetragen haben.
Der Planungsstand wird bestätigt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und 3 wird die öffentliche Auslegung des in Anlage VII beigefügten
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/578 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt erkundigt sich, ob nach dem Ortstermin Ruhe
eingekehrt sei.
Bürgermeister Gottheil antwortet, dass nur eine
Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen sei. Er gibt kurze
Erläuterungen zur Änderung der Planung. Es seien eine Grünfläche als Abstand
zur Wohnbebauung und eine Schleppkurve eingezeichnet worden. Es sei sicherlich
nicht alles komplett zufriedenstellend gelöst worden, jedoch eine gute
Kompromisslösung erarbeitet worden. In weiteren Gesprächen mit den Einwendern,
die seitens der Verwaltung angeboten worden seien, möchte man noch weitere
Erläuterungen geben, um Ärger zu vermeiden.
Ausschussmitglied Hemker geht auf die Stellungnahme der Stadtwerke Coesfeld ein. Die Stadtwerke sprechen sich darin für eine Wasserleitungsverlegung im Rahmen der Bauphase aus. Ob solche Kosten zu Lasten des Investors gehen würden, wolle er wissen.
Bürgermeister Gottheil entgegnet, dass der Investor die Kosten tragen werde. Sie seien bereits im Investitions- und Finanzierungsmodell inbegriffen.
Ausschussmitglied Weber erkundigt sich hier nach den Ausgleichsflächen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb beschreibt, dass im 13a-Verfahren (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch) ein Ausgleich nicht nötig sei. Es sei diesbezüglich keine Einwendung vom Kreis Coesfeld eingegangen.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass kein Eingriff erfolge, da keine Grünfläche ausgewiesen war, sondern bereits vorher Baufläche geplant war.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: