Den in den Anlagen I bis V beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VI beigefügten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen haben.

 

Der Planungsstand wird bestätigt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 wird die öffentliche Auslegung des in Anlage VII beigefügten Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Abstimmungsergebnis:                18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/578 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse vertritt die Meinung, dass alle Personen, welche betroffen sein können (Anwohner und Nutzer), an der Umsetzung der Änderung der Straßenverhältnisse beteiligt werden sollen. Dies sehe er im Hinblick auf die künftige einvernehmliche Nutzung der Straße als notwendig und sinnvoll an. Mit den Betroffenen solle über die verschiedenen Varianten gesprochen werden (Verlegung der Straße, Einbahnstraße). Bei der Planung sollten die Interessen der Betroffenen berücksichtigt werden. Er vertritt die Meinung, dass die Interessen aller Betroffenen nicht gewürdigt werden und er deshalb dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass sich die Planung weder für die Verwaltung noch für die Politik einfach gestalte. Er ergänzt, dass ein Ortstermin mit 70 Personen und Vertreter der Kreispolizeibehörde und der Feuerwehr stattgefunden habe. Eine optimale und für alle Seiten zufriedenstellende Lösung liege vielleicht noch nicht vor, wohl aber eine gute Kompromisslösung, so Bürgermeister Gottheil, da Pro- und Contra-Argumente sorgsam abgewägt werden müssen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: