Den in den Anlagen I bis V beigefügten Beschlussvorschlägen, als
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VI beigefügten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange weder Anregungen noch
Bedenken vorgetragen haben.
Der Planungsstand wird bestätigt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 wird die öffentliche Auslegung des in Anlage VII
beigefügten Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/578 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Branse vertritt die Meinung, dass
alle Personen, welche betroffen sein können (Anwohner und Nutzer), an der
Umsetzung der Änderung der Straßenverhältnisse beteiligt werden sollen. Dies
sehe er im Hinblick auf die künftige einvernehmliche Nutzung der Straße als
notwendig und sinnvoll an. Mit den Betroffenen solle über die verschiedenen
Varianten gesprochen werden (Verlegung der Straße, Einbahnstraße). Bei der
Planung sollten die Interessen der Betroffenen berücksichtigt werden. Er
vertritt die Meinung, dass die Interessen aller Betroffenen nicht gewürdigt
werden und er deshalb dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass sich die
Planung weder für die Verwaltung noch für die Politik einfach gestalte. Er ergänzt,
dass ein Ortstermin mit 70 Personen und Vertreter der Kreispolizeibehörde und
der Feuerwehr stattgefunden habe. Eine optimale und für alle Seiten
zufriedenstellende Lösung liege vielleicht noch nicht vor, wohl aber eine gute
Kompromisslösung, so Bürgermeister Gottheil, da Pro- und Contra-Argumente
sorgsam abgewägt werden müssen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: