Sitzung: 30.11.2017 Rat
Herr Althoff möchte in Anlehnung an den TOP 11
“Antrag auf Erweiterung der geplanten Windeignungszone Midlich-Ost“ der
heutigen Sitzung wissen, ob das Gebiet räumlich bestimmt werden könne und wo
sich der genaue Standort befinde. Er ergänzt, dass mit einer Erweiterung die
Geräuschimmissionen zunehmen werden und damit den Anliegern noch mehr an
Immissionen und damit verbundenen Einschränkungen zugemutet werde.
Bürgermeister Gottheil nimmt dahingehend Stellung, dass die bisherigen drei Windenergieanlagen sich zwischen Osterwick und Coesfeld befinden und aus Investorensicht eine Erweiterung der geplanten Windeignungs- bzw. -vorrangzone vorgenommen werden solle, aber eine genaue räumliche Bestimmung nicht bekannt sei. Die Bezeichnung der Windeignungszone sei zu früheren Zeiten so benannt worden, führt Bürgermeister Gottheil aus. Er ergänzt, dass bisher für die Erweiterung wie für die Flächennutzungsplanänderung noch keine Rechtskraft vorliege. Anliegern sei es möglich, zu der Thematik Stellungnahmen einzureichen, so Bürgermeister Gottheil.