Herr Weber geht auf einen Zeitungsbericht aus der Mittwochsausgabe, 06.12.2017, aus der Allgemeinen Zeitung ein, der u.a. beinhalte, dass Ausgleichsmaßnahmen durch die Gemeinde grundbuchlich gesichert sein müssen. Er erkundigt sich, ob dies auch in der Gemeinde Rosendahl der Fall sei.

 

Frau Brodkorb erklärt, dass die letzten Maßnahmen bzw. entstandenen Ökopunkte alle über die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld abgegolten worden seien. Ebenso gebe es eine Fläche am Hunger Bach, die grundbuchlich gesichert sei. Der Investor des LIDL-Marktes hätte seine Ausgleichsmaßnahmen damals auch grundbuchlich absichern lassen. Frau Brodkorb weist darauf hin, dass Maßnahmen immer vertraglich oder grundbuchlich auf 25 Jahre gesichert sein müssten. Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld überprüfe im Bauleitplanverfahren, ob eine Maßnahme ausreichend rechtlich abgesichert ist. Herr Weber stellt in diesem Zusammenhang die Nachfrage, wie es bei der Planung zum Seniorenheim aussehe.

 

Frau Brodkorb merkt an, dass im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich seien.