Sitzung: 01.02.2018 Rat
Bürgermeister Gottheil begrüßt die Schiedsperson
der Gemeinde Rosendahl, Herr Roland Wansing.
Herr Wansing begrüßt die Anwesenden, entschuldigt
Frau Rausch (stellv. Schiedsperson), welche aufgrund einer Terminüberschneidung
nicht erscheinen konnte. Er hält anschließend einen Sachstands- und allgemeinen
Bericht zu seiner Aufgabe als Schiedsperson der Gemeinde Rosendahl mittels
einer Power-Point-Präsentation. Die Power-Point-Präsentation liegt der
Niederschrift als Anlage I bei.
Ratsmitglied Branse äußert, dass er Herrn Wansing
als sehr gut geeignete Person für das Amt der Schiedsperson halte und er ihn
weiter empfehlen wolle. Er möchte wissen, wie vorgegangen werde, um einem
Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, welcher an die Staatsanwaltschaft verwiesen
werden könne. Auch möchte er wissen, ob in den getroffenen Vereinbarungen eine
Widerspruchsfrist/Rechtsmittelfrist vorhanden sei.
Herr Wansing führt aus, dass, wenn eine
Vereinbarung formal vereinbart, gesiegelt, genehmigt und unterschrieben sei,
sie unmittelbar Rechtsgültigkeit habe und keine Frist für eine eventuelle
Aufhebung vorgesehen sei, da die Lösung für Streitparteien auch verbindlich
sei. Ab diesem Zeitpunkt sei eine Verweisung an ein Gericht nicht mehr möglich,
so Herr Wansing. Er ergänzt, dass nur bei einer nicht ausreichenden Belegung
des Falles eine Verweisung an die Gerichtsbarkeit erfolgen könne. Weiter teilt
er mit, dass eine Schiedsperson zur Verschwiegenheit verpflichtet sei und somit
diese auch nicht in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zu einer Zeugenaussage
gezwungen werden könne. Herr Wansing ergänzt, dass, sobald Straftaten
offensichtlich werden können, eine Verweisung an die Gerichtsbarkeit erfolge
und er selbst keine Handhabe mehr besitze.
Ratsmitglied Eimers möchte wissen, wie Herr
Wansing zu erreichen sei.
Hierzu teilt Bürgermeister Gottheil mit, dass die
Kontaktdaten von Herrn Wansing über den Gemeindekalender und über die Homepage
der Gemeinde eingesehen werden können.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Bürgermeister Gottheil bedankt sich für die Ausführungen und verabschiedet Herrn Wansing und ergänzt, dass die Vorstellung des Schiedsamtes in der Sitzung des Rates auf die Initiative von Herrn Wansing erfolgt sei. Dies belege die Einstellung des Herrn Wansing zur Aufgabenstellung und hebe seinen besonderen Einsatz für das Amt des Schiedsmannes hervor.