Bürgermeister Gottheil begrüßt die Schiedsperson der Gemeinde Rosendahl, Herr Roland Wansing.

 

Herr Wansing begrüßt die Anwesenden, entschuldigt Frau Rausch (stellv. Schiedsperson), welche aufgrund einer Terminüberschneidung nicht erscheinen konnte. Er hält anschließend einen Sachstands- und allgemeinen Bericht zu seiner Aufgabe als Schiedsperson der Gemeinde Rosendahl mittels einer Power-Point-Präsentation. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Ratsmitglied Branse äußert, dass er Herrn Wansing als sehr gut geeignete Person für das Amt der Schiedsperson halte und er ihn weiter empfehlen wolle. Er möchte wissen, wie vorgegangen werde, um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, welcher an die Staatsanwaltschaft verwiesen werden könne. Auch möchte er wissen, ob in den getroffenen Vereinbarungen eine Widerspruchsfrist/Rechtsmittelfrist vorhanden sei.

 

Herr Wansing führt aus, dass, wenn eine Vereinbarung formal vereinbart, gesiegelt, genehmigt und unterschrieben sei, sie unmittelbar Rechtsgültigkeit habe und keine Frist für eine eventuelle Aufhebung vorgesehen sei, da die Lösung für Streitparteien auch verbindlich sei. Ab diesem Zeitpunkt sei eine Verweisung an ein Gericht nicht mehr möglich, so Herr Wansing. Er ergänzt, dass nur bei einer nicht ausreichenden Belegung des Falles eine Verweisung an die Gerichtsbarkeit erfolgen könne. Weiter teilt er mit, dass eine Schiedsperson zur Verschwiegenheit verpflichtet sei und somit diese auch nicht in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zu einer Zeugenaussage gezwungen werden könne. Herr Wansing ergänzt, dass, sobald Straftaten offensichtlich werden können, eine Verweisung an die Gerichtsbarkeit erfolge und er selbst keine Handhabe mehr besitze.

 

Ratsmitglied Eimers möchte wissen, wie Herr Wansing zu erreichen sei.

 

Hierzu teilt Bürgermeister Gottheil mit, dass die Kontaktdaten von Herrn Wansing über den Gemeindekalender und über die Homepage der Gemeinde eingesehen werden können.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Bürgermeister Gottheil bedankt sich für die Ausführungen und verabschiedet Herrn Wansing und ergänzt, dass die Vorstellung des Schiedsamtes in der Sitzung des Rates auf die Initiative von Herrn Wansing erfolgt sei. Dies belege die Einstellung des Herrn Wansing zur Aufgabenstellung und hebe seinen besonderen Einsatz für das Amt des Schiedsmannes hervor.