Dem in Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag und den in den Sitzungen nachträglich vorgelegten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.


Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage II und in den Sitzungen nachträglich vorgelegten Stellungnahmen aufgeführter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen haben.

Der Planungsstand wird bestätigt.          

Es wird beschlossen, den in Anlage III beigefügten Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/ 590 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass in den Stellungnahmen durch die Bürger die Immissionssituation angesprochen worden sei und aufgrund der Betriebszeiten des Waldkindergartens am Vormittag das Grundstück nicht als Wohnbebauung behandelt werden solle. Er möchte wissen, was bei der Ausweitung der landwirtschaftlichen Liegenschaften in der Nähe zu dem Waldkindergarten erfolge und ob Nachteile für die Landwirtschaft entstehen können.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die Immissionssituation bei einem Waldkindergarten schwer zu fassen sei, da es sich um eine vollkommen neue Maßnahme handele. Sie ergänzt, dass es keine Bestimmung gebe, wie ein Waldkindergarten zu behandeln sei, aber eine Behandlung als Wohnbebauung vermieden werden solle. Ausgeschlossen werden können Nachteile für die Landwirtschaft nicht, so Frau Brodkorb.

 

Ausschussmitglied Neumann äußert, dass die Landwirtschaftskammer NRW in ihrer Stellungnahme auf die Immissionssituation eingegangen sei und bitte um Beachtung. Er sieht es nicht als problematisch, dass sich der Waldkindergarten in der Nähe von Landwirtschaft befinde. Er richte den Appell an die Eltern, dass Fahrgemeinschaften zum Waldkindergarten gebildet werden sollen, um den Begriff des Waldkindergartens und dem Naturaspekt mehr an Bedeutung zu geben.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es sinnhaftig sei, morgen Fahrgemeinschaften zum Waldkindergarten zu bilden, diese auch schon gebildet worden seien. Auch werden die Kinder des Waldkindergartens nach Beendigung des Programms zur Mittagszeit mit dem Schulbus bis zum Nikolaus-Kindergarten im OT Holtwick gefahren, so Bürgermeister Gottheil. Dort könnten sie entweder von den Eltern in Empfang genommen werden oder bei Übermittagsbetreuung weiterhin in den Räumen des Nikolaus-Kindergartens verbleiben.

 

Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass eine Abänderung des Beschlussvorschlages erfolgen solle, weil die Auslegungsfrist noch nicht beendet sei.

 

Bürgermeister Gottheil fragt, ob ein neuer Beschlussvorschlag oder eine Beschlussempfehlung gefasst werden solle. Er ergänzt, dass eine Entscheidung getroffen werden müsse, wie mit weiteren Stellungnahmen u.a. des Kreises Coesfeld, Immissionsschutzbehörde, umgegangen werde und ob eine erneute Beratung in dem Ausschuss erfolgen oder eine Entscheidung durch den Rat getroffen werden solle.

 

Der Ausschuss einigt sich auf eine Änderung des Beschlussvorschlags, welcher durch Ausschussvorsitzenden Lembeck vorgetragen wird.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: