Die in Anlage I bis V beigefügten Beschlüsse, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, werden bestätigt.

Dem in Anlage VI beigefügten Beschlussvorschlag und in den Sitzungen nachträglich vorgelegten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.     

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VII und in den Sitzungen nachträglich vorgelegten Stellungnahmen aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Bedenken und Anregungen vorgetragen haben.


Der in Anlage VIII beigefügte Bebauungsplanentwurf mit Begründung zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Südlich der Schöppinger Straße“ im Ortsteil Osterwick gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, vorbehaltlich der Erarbeitung der Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen bis zum 01.02.2018.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/ 591 und gibt Erläuterungen, auch zu den Tischvorlagen.

 

Ausschussmitglied Weber geht auf die Stellungnahme des Kreises Coesfeld bezüglich des Brandschutzes ein. Er möchte wissen, ob die Löschwasserversorgung an dieser Stelle gewährleistet werden könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass kurzfristig eine „Ausliterung“ des Hydranten gegenüber dem Seniorenstift stattfinden werde. Ergebnis müsse sein, dass die benötigen 96 m³/Stunde erreicht werden können.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass ein Anwohner schon früher Einwendungen vorgebracht habe. Es solle mit dem Anwohner ein Gespräch über die Einwendungen geführt werden und er sei positiv gestimmt, dass eine Einigung erzielt werden könne. Zu der vorgelegten Stellungnahme müsse formal noch ein Abwägungsvorschlag erstellt werden.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck und Bürgermeister Gottheil führen aus, dass eine Anpassung des Beschlussvorschlages um den Vorbehalt zu noch nicht abschließend beurteilten bzw. vorliegenden Stellungnahmen vorgenommen werden könne, um die Maßnahme weiter umzusetzen.

 

Ausschussmitglied K.-P. Kreutzfeldt teilt mit, dass er ein öffentliches Interesse der Gemeinde Rosendahl sehe und deshalb eine Anpassung des Beschlussvorschlags erfolgen solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: