Dem in Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag und den in den Sitzungen
nachträglich vorgelegten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage II und in den Sitzungen
nachträglich vorgelegten Stellungnahmen aufgeführten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen haben.
Der Planungsstand wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den in Anlage III beigefügten
Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/590 und gibt Erläuterungen, auch im speziellen zu der Distanz zwischen dem Waldkindergarten und der umliegenden Landwirtschaft.
Ratsmitglied Weber möchte wissen, ob der
Waldkindergarten es hinzunehmen habe, wenn in der Landwirtschaft Veränderungen
vorgenommen werden und neue Immissionsgutachten vorliegen.
Bürgermeister Gottheil bejaht dies.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: