Herr Mensing fragte ob es möglich sei, eine Kostenermittlung für eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren aufzustellen.

 

Hierauf antwortete Fachbereichsleiter Wellner, dass dieses nur schwerlich möglich sei, da es keine gleichgelagerten Anträge gäbe und somit auch der Aufwand jeweils unterschiedlich sei.