Die in Anlage I bis V beigefügten Beschlüsse, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, werden bestätigt.

 

Dem in Anlage VI beigefügten Beschlussvorschlag und in den Sitzungen nachträglich vorgelegten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VII und in den Sitzungen nachträglich vorgelegten Stellungnahmen aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Bedenken und Anregungen vorgetragen haben.

 

Der in der Ratssitzung am 01.02.2018 vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Roteintragung bzgl. der Löschwasserversorgung in der Begründung zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Südlich der Schöppinger Straße“ im Ortsteil Osterwick gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der Bebauungsplan wird erst dann rechtskräftig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung des Seniorenheimes in Bezug auf die Straßenverlegung „Lengers Kämpchen“, wie im Bebauungsplan vorgesehen, vorliegt.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass mündlich eine Zusage zu der Kostenübernahmeerklärung vorliege, sie aber noch nicht schriftlich fixiert sei.

 


Abstimmungsergebnis:                 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass mündlich eine Zusage zu der Kostenübernahmeerklärung vorliege, sie aber noch nicht schriftlich fixiert sei. Ihm sei weiterhin bekannt, dass die Umlegungskosten für „Lengers Kämpchen“ fester Bestandteil der Kostenkalkulation seien.

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/591 und gibt Erläuterungen. Er ergänzt, dass bei der „Ausliterung“ eines Hydranten eine Leistung von 102 m³/h zur Löschwasserversorgung erreicht worden sei. Damit werde der Mindestwert von 96 m3/h mehr als erreicht.

 

Ratsmitglied Branse stellt klar, dass seiner Ansicht nach nur die Kath. Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian im OT Osterwick bzw. die Stiftung einen Vorteil aus dieser Maßnahme habe und er keinen Vorteil für andere Anlieger sehe. Auch gehe er davon aus, dass Anliegerbeiträge nach dem KAG geleistet werden müssen. Auch sehe er keine Verbesserung der Situation für die Bewohner des anliegenden Altenheimes und Schulkinder gegeben. Er vertritt die Meinung, dass bei der Installierung eines Wendehammers eine Einsparung von 70 m2 Straßenfläche erfolgen könne. Er verstehe es nicht, warum keine Alternativen geprüft worden seien und sieht dies als Ermessensnichtgebrauch an. Er sehe es als gegeben an, dass die Anlieger massiv durch die Maßnahme beschwert seien.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im Rahmen der Ermessensausübung zwei Eingaben zum Straßenverlauf in die Überlegungen eingeflossen seien und eine zulässige Variante gewählt worden sei. Er ergänzt, dass für die Flurstücke 319 und 320 eine Anliegerbeitragspflicht nach dem KAG nicht bestehe, da ein unmittelbarer Anschluss an die Straße wg. des Grünstreifens nicht erfolge. Den Nutzern des Flurstücks 531 solle durch Einbeziehung einer Teilgrundstücksfläche des Altenheims in die neue Straßenführung „Lengers Kämpchen“ eine bessere Ein- und Ausfahrt ermöglicht werden, so Bürgermeister Gottheil. Die Alternative des Wendehammers komme nach Bürgermeister Gottheil aufgrund des Aufkommens der Schülers und der Bewohner des Altenheimes sowie des in diesem Fall gestiegenen Begegnungsverkehrs auf dem „Lengers Kämpchen“ nicht in Betracht. Er ergänzt, dass die Schöppinger Straße heute teilweise als Rennstrecke angesehen werde und deshalb durch die Verschwenkung des Straßenlaufs auch eine Verkehrsberuhigung erfolgen solle, wo auch kein Begegnungsverkehr möglich sei. Er vertritt die Meinung, dass unter Abwägung der Aspekte die sinnvollste Lösung für die Maßnahme gefunden worden sei.

 

Ratsmitglied K.-P. Kreutzfeldt führt aus, dass er einen Wendehammer als unsinnig ansehe und das öffentliche Interesse u.a. des Altenheimes und der Schüler nicht außer Acht gelassen werden dürfe und dies unterstützt werden solle.

 

Ratsmitglied Branse ergänzt, dass er an dem Ortstermin teilgenommen habe und ein Begegnungsverkehr seiner Meinung nach trotzdem möglich sei, zumindest im Bereich zwischen Hauptstraße und Mehrfamilienhaus im Anschluss an die noch nicht bezogene Arztpraxis. Er habe ein Interesse an der Einrichtung der neuen Straßenverhältnisse, sehe aber in der angedachten Umsetzung Konfliktpotenzial gegeben. Er vertritt die Meinung, dass jede nicht gebaute Straßenfläche eine gute Maßnahme sei und er einen Ermessensnichtgebrauch gegeben sehe, da seiner Meinung nach nicht die sinnvollste Variante gewählt worden sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: