Die in Anlage I bis V beigefügten Beschlüsse, als Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, werden bestätigt.
Dem in Anlage VI beigefügten Beschlussvorschlag und in den Sitzungen nachträglich vorgelegten Beschlussvorschlägen,
als Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VII und in den Sitzungen nachträglich vorgelegten
Stellungnahmen aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange keine Bedenken und Anregungen vorgetragen haben.
Der in der Ratssitzung am 01.02.2018
vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Roteintragung bzgl. der
Löschwasserversorgung in der Begründung zur 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes „Südlich der Schöppinger Straße“ im Ortsteil Osterwick gemäß §
13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird erst dann
rechtskräftig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung des Seniorenheimes in Bezug
auf die Straßenverlegung „Lengers Kämpchen“, wie im Bebauungsplan vorgesehen,
vorliegt.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass mündlich eine Zusage zu der
Kostenübernahmeerklärung vorliege, sie aber noch nicht schriftlich fixiert sei.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass mündlich eine Zusage zu der
Kostenübernahmeerklärung vorliege, sie aber noch nicht schriftlich fixiert sei.
Ihm sei weiterhin bekannt, dass die Umlegungskosten für „Lengers Kämpchen“
fester Bestandteil der Kostenkalkulation seien.
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/591 und gibt Erläuterungen. Er ergänzt, dass bei der „Ausliterung“ eines Hydranten eine Leistung von 102 m³/h zur Löschwasserversorgung erreicht worden sei. Damit werde der Mindestwert von 96 m3/h mehr als erreicht.
Ratsmitglied Branse stellt klar, dass seiner
Ansicht nach nur die Kath. Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian im
OT Osterwick bzw. die Stiftung einen Vorteil aus dieser Maßnahme habe und er
keinen Vorteil für andere Anlieger sehe. Auch gehe er davon aus, dass
Anliegerbeiträge nach dem KAG geleistet werden müssen. Auch sehe er keine
Verbesserung der Situation für die Bewohner des anliegenden Altenheimes und
Schulkinder gegeben. Er vertritt die Meinung, dass bei der Installierung eines
Wendehammers eine Einsparung von 70 m2 Straßenfläche erfolgen könne.
Er verstehe es nicht, warum keine Alternativen geprüft worden seien und
sieht dies als Ermessensnichtgebrauch an. Er sehe es als gegeben an, dass die
Anlieger massiv durch die Maßnahme beschwert seien.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im Rahmen
der Ermessensausübung zwei Eingaben zum Straßenverlauf in die Überlegungen
eingeflossen seien und eine zulässige Variante gewählt worden sei. Er ergänzt,
dass für die Flurstücke 319 und 320 eine Anliegerbeitragspflicht nach dem KAG
nicht bestehe, da ein unmittelbarer Anschluss an die Straße wg. des Grünstreifens
nicht erfolge. Den Nutzern des Flurstücks 531 solle durch Einbeziehung einer
Teilgrundstücksfläche des Altenheims in die neue Straßenführung „Lengers
Kämpchen“ eine bessere Ein- und Ausfahrt ermöglicht werden, so Bürgermeister
Gottheil. Die Alternative des Wendehammers komme nach Bürgermeister Gottheil
aufgrund des Aufkommens der Schülers und der Bewohner des Altenheimes sowie des
in diesem Fall gestiegenen Begegnungsverkehrs auf dem „Lengers Kämpchen“ nicht
in Betracht. Er ergänzt, dass die Schöppinger Straße heute teilweise als
Rennstrecke angesehen werde und deshalb durch die Verschwenkung des
Straßenlaufs auch eine Verkehrsberuhigung erfolgen solle, wo auch kein
Begegnungsverkehr möglich sei. Er vertritt die Meinung, dass unter Abwägung der
Aspekte die sinnvollste Lösung für die Maßnahme gefunden worden sei.
Ratsmitglied K.-P. Kreutzfeldt führt aus, dass er
einen Wendehammer als unsinnig ansehe und das öffentliche Interesse u.a. des
Altenheimes und der Schüler nicht außer Acht gelassen werden dürfe und dies
unterstützt werden solle.
Ratsmitglied Branse ergänzt, dass er an dem
Ortstermin teilgenommen habe und ein Begegnungsverkehr seiner Meinung nach
trotzdem möglich sei, zumindest im Bereich zwischen Hauptstraße und
Mehrfamilienhaus im Anschluss an die noch nicht bezogene Arztpraxis. Er habe
ein Interesse an der Einrichtung der neuen Straßenverhältnisse, sehe aber in
der angedachten Umsetzung Konfliktpotenzial gegeben. Er vertritt die Meinung,
dass jede nicht gebaute Straßenfläche eine gute Maßnahme sei und er einen
Ermessensnichtgebrauch gegeben sehe, da seiner Meinung nach nicht die
sinnvollste Variante gewählt worden sei.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: