Beschluss: ungeändert beschlossen

Die im Entwurf des Haushaltes 2018 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte

 

29 Wasserversorgung

30 Abfallbeseitigung und -entsorgung

31 Straßenreinigung und

56 Abwasserbeseitigung

 

werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen sowie Einbeziehung der sich hieraus ergebenden Anpassungserfordernisse zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2018 empfohlen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/600, gibt Erläuterungen und geht anschließend auf die einzelnen Produkte ein.

 

Produkt 29: Wasserversorgung

 

Kämmerin Nürenberg geht auf die Änderungsliste ein und erläutert diese.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Produkt: 30 Abfallbeseitigung und -entsorgung

 

Kämmerin Nürenberg geht auf die Änderungsliste ein und erläutert diese.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Produkt: 31 Straßenreinigung

 

Kämmerin Nürenberg geht auf die Änderungsliste ein und erläutert diese.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Produkt: 56 Abwasserbeseitigung

 

Kämmerin Nürenberg geht auf die Änderungsliste ein und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Fedder teilt mit, dass in den Haushalt 2018 zusätzlich 60.000 € für die Erweiterung des Regenwasserkanals an der Handwerkerstraße und des Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet Nord im OT Holtwick aufgrund des Anschlusses des Neubaugebietes „Am Schlee“ eingestellt seien. Er möchte wissen, ob für das Baugebiet doch kein eigenes Regenrückhaltebecken vorgesehen sei und ggf. eine Kostenerstattung durch die Bauherren im neuen Baugebiet, insbesondere durch die Investoren, möglich sei.

 

Nach Aussage von Kämmerin Nürenberg seien bereits in den vergangenen Jahren 26.000 € in den Haushalt eingestellt worden für einen Regenwasserkanal als Verbindung des „alten“ Regenwasserkanals an der Handwerkerstraße mit dem „neuen“ Regenwasserkanal im Gewerbegebiet Nord. Diese Maßnahme sei allerdings bisher nicht durchgeführt worden und daher im Haushalt 2018 erneut veranschlagt. Da durch den Anschluss des neuen Baugebietes „Am Schlee“ eine Vergrößerung der Kapazitäten zur Abführung des Regenwassers nötig sei, müssen die Ansätze für den Haushalt 2018 angepasst werden. Sie ergänzt, dass das Neubaugebiet „Am Schlee“ ein eigenes Regenrückhaltebecken bekommen werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass sich auch durch die aufwendigen Genehmigungsläufe mit der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde sich finanzielle Anpassungen ergeben können.

 

Ausschussmitglied Fedder erklärt, dass die Mehrkosten ursächlich durch private Investoren verursacht werden und er möchte wissen, ob eine Erstattung dieser Kosten erfolgen werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine Erstattung der Kosten nicht vorgesehen sei, er sich über diesen Umstand informieren werde und eine Antwort über die Niederschrift erfolge.

 

Anmerkung von Dr. Caesperlein:

 

Nach einer Begehung mit der Unteren Wasserbehörde und die daraus resultierende Nachberechnungen hat sich gezeigt, dass der südliche Kanal der Handwerkerstraße nicht ausreichend bemessen ist, gleichzeitig aber nicht alles Wasser in das RRB geleitet werden kann. Insgesamt sei eine Kanalhaltung größer zu Dimensionieren, um die hydraulischen Anforderungen zu erfüllen. Die zu erwartenden Regenwassermengen aus dem Baugebiet „Schlee“ ist nicht Ursache für die Aufweitung. Weiterhin wurde, aufgrund der Begehung, von der Wasserbehörde gefordert, die ungedrosselte Einleitung in den Midlichbach noch zu entschärfen. Die Kosten für die Drosselung der  Fließgeschwindigkeit im Midlichbach und den Umbau des Überlaufs vom RRB in den Bach waren vorher nicht eingeplant. Diese Maßnahmen sollen eine höhere Ausnutzung des RRB`s bewirken. Entsprechend war der Bereich Schlee hier nicht Auslöser für die Probleme, sondern hat die Probleme nur wieder ins Blickfeld gerückt. Der Bereich Schlee sollte ursprünglich nicht an die Handwerkerstraße angeschlossen werden, sondern gedrosselt an den Mischwasserkanal in der Legdener Straße. Dies hat die Bezirksregierung Münster vehement abgelehnt. Auf den ersten Blick war nicht zu erkennen gewesen, dass der Regenwasser-Kanal in der Handwerkerstraße, der noch nicht so alt ist, nicht mehr den Anforderungen entspricht.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, warum die Kosten für eine vierte Reinigungsstufe nicht veranschlagt seien und ob diese Veranschlagung noch vorgenommen werde, da durch die Medien auf das Vorhandensein von multiresistenten Keimen in Gewässern berichtet worden sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass nach Prioritätsabwägungen im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzepts zugunsten wichtigerer Pflichtaufgaben, z.B. die durch die Bezirksregierung Münster geforderte Maßnahme am Regenrückhaltebecken „Hennewich“ im OT Darfeld, aktuell noch kein Ansatz für die vierte Reinigungsstufe gebildet worden sei, die Maßnahme selbst nach Klärung der Voraussetzungen und einer tatsächlichen Erfordernis bei entsprechender politischer Entscheidung zu gegebener Zeit weiter verfolgt werden könne. Er ergänzt, dass sich umliegende Kommunen bei der Implementierung der vierten Reinigungsstufe auch zurückhaltend verhalten.

 

Ausschussmitglied Weber möchte, dass die Maßnahme „vierte Reinigungsstufe“ weiter konkretisiert werde, da er damit rechne, dass durch die Berichterstattung in den Medien die Angelegenheit wieder in den Fokus der Gesellschaft rücke.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt zur aktuellen Situation an der Kläranlage Osterwick, dass die Kapazitätsgrenzen am Klärwerk im OT „Osterwick“ noch ausgelotet werden müssen. Auch sei noch nicht bekannt, welches Aufkommen durch die Firma „Lülf“ zukünftig einzurechnen sei. Es werde vermutet, dass durch die veränderten Geschäftsstrukturen der Firma „Lülf“ weniger Abwasser in das Klärwerk Osterwick eingeleitet werde. Hierzu führt er aus, dass die vertraglichen Maßstäbe auch in 2018 Gültigkeit haben. Nach Klärung und Bekanntsein der anfallenden Mengen der Firma „Lülf“ werden notwendige Maßnahmen weiter erörtert.

 

Ausschussmitglied Weber möchte, dass die vierte Reinigungsstufe am Klärwerk Osterwick mit in den Projektplan aufgenommen werde, auch damit die Maßnahme präsent bleibe.

 

Ausschussmitglied Rahsing stellt an Herrn Weber die Frage, ob durch die vierte Reinigungsstufe eine Herausfilterung von multiresistenten Keimen erfolgen könne.

 

Ausschussmitglied Weber teilt dazu mit, dass eine abschließende Beurteilung auf die Herausfilterung von multiresistenten Keimen durch die vierte Reinigungsstufe noch nicht erfolgen könne, da diese im Rahmen der Machbarkeitsstudie noch zu klären sei. Er vertritt die Meinung, dass die Gemeinde Rosendahl bei der Implementierung der vierten Reinigungsstufe eine Vorreiterrolle einnehmen solle.

 

Ausschussmitglied Schubert möchte wissen, ob es bei der Kostensteigerung für die Baumaßnahme an dem Regenrückhaltebecken im Neubaugebiet „Nordwestlicher der Osterwicker Straße“ im OT Osterwick um Abraum, der gesondert entsorgt werden müsse, handele.

 

Bürgermeister Gottheil führt dazu aus, dass eine anderweitige Entsorgung des Abraumes nicht gegeben sei und ergänzt, dass es keinen Nachweis über belastende Stoffe im Bodenaushub gebe.

 

Ausschussmitglied Söller bringt ein, dass seiner Meinung nach Bodenaushub an der Umgehungsstraße am „Klockenbrink“ im OT Osterwick zur Auffüllung des Lärmschutzwalles abgeladen werden könne.

 

Ausschussmitglied Meinert führt aus, dass im Aufwand für sonstige Dienstleistungen Mittel in Höhe von 22.000 € für die Neubeantragung der Erlaubnisse gem. § 8 WHG für die beiden Kläranalgen in den Haushalt 2019 und 2020 eingestellt seien. Er möchte wissen, ob es bekannt gewesen sei, dass die Kosten entstehen. Weiterhin möchte er wissen, wie lang die Genehmigung gültig sei.

 

Kämmerin Nürenberg führt aus, dass die Antragsstellung selbst keine Kosten verursache, aber man sich bei der Ausarbeitung der Anträge der Hilfe von Ing.-Büros bediene und entsprechende Kosten habe. Sie ergänzt, dass die Genehmigungen maximal 10 Jahre Gültigkeit habe.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: