Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Die Notwendigkeit der Gewährung eines Zuschusses für die Einrichtung einer 4. Kindergartengruppe im Dachgeschoss des Kath. St. Nikolaus-Kindergartens Darfeld zur Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren wird anerkannt.

 

  1. Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € (Umbaukosten 70.000 €; Einrichtungskosten 30.000 €) werden über die Änderungsliste in den Haushalt 2018 eingestellt.

 

  1. Für die weiteren Zusatzplätze wird analog der bisherigen Vereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Rosendahl auch der gesamte Trägeranteil der Betriebskosten übernommen.

 


Abstimmungsergebnis:                              einstimmig


Ausschussvorsitzender Steindorf verweist auf die Sitzungsvorlage IX/599 und gibt Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bezüglich der Einrichtung von weiteren Kindergartenplätzen/-gruppen im OT Darfeld kürzlich ein Gespräch mit dem Landesjugendamt des LWL - Landschaftsverband Westfalen-Lippe - stattgefunden habe. Er ergänzt, dass im Dachgeschoss des St. Nikolaus-Kindergartens im OT Darfeld auch die Kleiderkammer der Caritas Darfeld angesiedelt sei. Durch das Landesjugendamt sei mitgeteilt worden, dass, solange sich die Kleiderkammer im Dachgeschoss der Liegenschaft befinde, nur eine befristete Genehmigung für die vierte Kindergartengruppe erteilt werden könne. Erst nach Auszug der Kleiderkammer sei die Erteilung einer unbefristeten Genehmigung für die vierte Kindergartengruppe möglich, so Bürgermeister Gottheil. Er ergänzt, dass bisher Umbaukosten für die vierte Kindergartengruppe von ca. 50.000 € veranschlagt worden seien. Bei der näheren Betrachtung der Liegenschaft sei aufgefallen, dass durch die im Dachgeschoss befindliche Kleiderkammer eine erhebliche Geräuschkulisse in die darunterliegenden Räume dringe. Diesem Umstand könne durch den Einbau einer Schallschutzdecke entgegen gewirkt werden. Für diese zusätzliche Maßnahme seien weitere Mittel in Höhe von ca. 15.000 – 20.000 € nötig, so dass sich die Umbaukosten für die Einrichtung einer vierten Kindergartengruppe nach vorläufiger Kostenschätzung des gemeindeeigenen Gebäudetechnikers auf ca. 65.000 – 70.000 € belaufen dürften, so Bürgermeister Gottheil.

 

Ausschussmitglied Deitert führt für die CDU-Fraktion aus, dass man sich für die Umbaumaßnahme aussprechen werde. Er merkt an, dass im OT Osterwick künftig auch Bedarf für weitere Kindergartenplätze bestehen könne.

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker möchte wissen, ob es möglich sei, analog zum OT Holtwick auch im OT Darfeld einen Waldkindergarten einzurichten.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass diese Möglichkeit für den OT Darfeld nicht abschließend geprüft worden sei. Da bereits zum 01.08.2018 eine Lösung für weitere Kindergartenplätze vorhanden sein müsse und die Kindergartenleitung sich in Mutterschutz befinde, so dass insoweit auch keine Rücksprache gehalten werden konnte, sei seiner Meinung nach die aufgezeigte Variante die optimalste Lösung.

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker möchte wissen, ob Bedarf an weiteren Kindergartenplätzen in OT Osterwick bestehe.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass für den OT Osterwick Überbelegungspotenzial festzustellen sei. Es müsse überlegt werden, wie dem entgegen getreten werden könne, dies auch in Absprache mit dem Deutschen Roten Kreuz als Träger des Kindergartens. Nach Vorlage der Entwicklungszahlen der voraussichtlich angemeldeten Kinder sollen Maßnahmen zum Abbau von Überbelegungen entwickelt werden, wozu auch die Klärung der Trägerschaft wie auch die der Rahmenbedingungen wie Standortfestlegung für die zusätzlichen weiteren Kindergartenplätze gehöre, so Bürgermeister Gottheil.

 

Ausschussmitglied B. Kreutzfeldt gibt bekannt, dass sich die SPD-Fraktion für die Maßnahme aussprechen werde. Sie möchte wissen, ob die vierte Kindergartengruppe im OT Darfeld dauerhaft bestehen werde.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass selbst nach der Schaffung der vierten Kindergartengruppe noch eine Überbelegung im DRK-Kindergarten im OT Darfeld gegeben sei. Wenn sich die bisherigen Anmeldequoten nicht gravierend verändern, sei mittel- bis langfristig voraussichtlich eine Auslastung gegeben. Er ergänzt, dass bei Rückgang um eine Gruppe später dennoch bei geändertem Bedarf die Möglichkeit bestehe, wieder eine weitere Gruppe einzurichten. Insoweit könne mit dem zusätzlichen Raumangebot zukünftig flexibel reagiert werden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: