Herr Schubert, Anlieger der Pfarrer-Wiedenbrück-Straße, möchte wissen, ob es richtig sei, dass im rückwärtigen Bereich der Pfarrer-Wiedenbrück-Straße gebaut werden solle und wann Anlieger über die Baumaßnahme und die Bauvorgaben informiert werden. Auch möchte er wissen, wie der Begriff „in Anpassung an die vorhandene Bebauung“ zu verstehen sei. Frau Schubert führt aus, dass sie bei ihrem Bauantrag viele Vorgaben beachten mussten und sie möchte wissen, ob die Einschränkungen für ihr Bauvorhaben auch für künftige Bauvorhaben noch Bestand haben. Sie äußert, dass bei einer Abweichung von den bisherigen Vorgaben es zu einer Einschränkung der Wohnqualität kommen könne. Sie ergänzt, dass auch durch weitere Anlieger der Pfarrer-Wiedenbrück-Straße geäußert worden sei, dass kein mehrstöckiges Haus in der Nachbarschaft gewünscht werde. Aufgrund fehlender Informationspolitik der katholischen Kirchengemeinde als derzeitiger Grundstückseigentümerin sei es nicht möglich, nähere Angaben zu künftigen Bauvorhaben zu erhalten und deswegen komme es zu Verunsicherungen bei den Anliegern.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass rund um den „Darfelder Markt“ durch drei Investoren Baumaßnahmen angedacht seien und auch rückläufig zu der Pfarrer-Wiedenbrück-Straße es zu Bauaktivitäten kommen könne. Er ergänzt, dass für den Bereich wohl ein Geschosswohnungsbau als alternative Wohnform angedacht sei und ein Bauleitplanverfahren in einem unbeplanten Innenbereich nicht durchgeführt werden müsse, sodass der Bauantrag sofort gestellt werden könne und somit formal auch keine Beteiligung der Anlieger erfolgen müsse. Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im Rahmen eines Bauantrages der Kreis Coesfeld als Baugenehmigungsbehörde prüfe, ob die Baumaßnahme sich nach Form und Maß in das Gebiet einfinde und die Gemeinde Rosendahl nur bei der  Abfrage zu der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens an der Baumaßnahme beteiligt werde. Er ergänzt, dass als “Sichtweite” der Blick von dem eigenen Grundstück in alle Himmelsrichtungen zu verstehen sei und sich hierin ein neu geplantes Bauobjekt einfügen müsse. Konkrete Informationen zu Grundstückskaufverhandlungen seien bei der Gemeinde Rosendahl nicht bekannt, so Bürgermeister Gottheil. Er ergänzt, dass sich die Anlieger an den Kreis Coesfeld als Baugenehmigungsbehörde für Informationen zu einer Baumaßnahme wenden oder nochmals den Kontakt zu der katholischen Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin suchen können. Er führt aus, dass auch im OT Darfeld der Bedarf an Wohnungen vorhanden sei, er aber auch die Bedenken der Anlieger verstehen könne. Er gibt zu bedenken, dass die Gemeinde eine Abwägung bei Baumaßnahmen im unbeplanten Innenbereich vornehmen müsse, ob dem Allgemeinwohl oder dem Interesse eines bestimmten Personenkreises Vorrang eingeräumt werden müsse. Er bestätigt, dass sich die Vorgaben bei Baumaßnahmen verändert haben, aber die Baugenehmigungsbehörde eine sorgfältige und verträgliche Abwägung z.B. bei der Gebäudehöhe vornehme.