Sitzung: 25.01.2018 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Herr Schubert, Anlieger der
Pfarrer-Wiedenbrück-Straße, möchte wissen, ob es richtig sei, dass im
rückwärtigen Bereich der Pfarrer-Wiedenbrück-Straße gebaut werden solle und
wann Anlieger über die Baumaßnahme und die Bauvorgaben informiert werden. Auch
möchte er wissen, wie der Begriff „in Anpassung an die vorhandene Bebauung“ zu
verstehen sei. Frau Schubert führt aus, dass sie bei ihrem Bauantrag viele
Vorgaben beachten mussten und sie möchte wissen, ob die Einschränkungen für ihr
Bauvorhaben auch für künftige Bauvorhaben noch Bestand haben. Sie äußert, dass
bei einer Abweichung von den bisherigen Vorgaben es zu einer Einschränkung der
Wohnqualität kommen könne. Sie ergänzt, dass auch durch weitere Anlieger der
Pfarrer-Wiedenbrück-Straße geäußert worden sei, dass kein mehrstöckiges Haus in
der Nachbarschaft gewünscht werde. Aufgrund fehlender Informationspolitik der
katholischen Kirchengemeinde als derzeitiger Grundstückseigentümerin sei es
nicht möglich, nähere Angaben zu künftigen Bauvorhaben zu erhalten und deswegen
komme es zu Verunsicherungen bei den Anliegern.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass rund um den
„Darfelder Markt“ durch drei Investoren Baumaßnahmen angedacht seien und auch
rückläufig zu der Pfarrer-Wiedenbrück-Straße es zu Bauaktivitäten kommen könne.
Er ergänzt, dass für den Bereich wohl ein Geschosswohnungsbau als alternative
Wohnform angedacht sei und ein Bauleitplanverfahren in einem unbeplanten
Innenbereich nicht durchgeführt werden müsse, sodass der Bauantrag sofort
gestellt werden könne und somit formal auch keine Beteiligung der Anlieger
erfolgen müsse. Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im Rahmen eines Bauantrages
der Kreis Coesfeld als Baugenehmigungsbehörde prüfe, ob die Baumaßnahme sich
nach Form und Maß in das Gebiet einfinde und die Gemeinde Rosendahl nur bei
der Abfrage zu der Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens an der Baumaßnahme beteiligt werde. Er ergänzt,
dass als “Sichtweite” der Blick von dem eigenen Grundstück in alle
Himmelsrichtungen zu verstehen sei und sich hierin ein neu geplantes Bauobjekt
einfügen müsse. Konkrete Informationen zu Grundstückskaufverhandlungen seien
bei der Gemeinde Rosendahl nicht bekannt, so Bürgermeister Gottheil. Er
ergänzt, dass sich die Anlieger an den Kreis Coesfeld als
Baugenehmigungsbehörde für Informationen zu einer Baumaßnahme wenden oder
nochmals den Kontakt zu der katholischen Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin
suchen können. Er führt aus, dass auch im OT Darfeld der Bedarf an Wohnungen
vorhanden sei, er aber auch die Bedenken der Anlieger verstehen könne. Er gibt
zu bedenken, dass die Gemeinde eine Abwägung bei Baumaßnahmen im unbeplanten Innenbereich
vornehmen müsse, ob dem Allgemeinwohl oder dem Interesse eines bestimmten
Personenkreises Vorrang eingeräumt werden müsse. Er bestätigt, dass sich die
Vorgaben bei Baumaßnahmen verändert haben, aber die Baugenehmigungsbehörde eine
sorgfältige und verträgliche Abwägung z.B. bei der Gebäudehöhe vornehme.