Ratsmitglied Lembeck führt aus, dass sich die Baumaßnahme an der Straße „In de Kämp“ im OT Holtwick zeitlich verdoppelt habe und er möchte wissen, ob vertragliche Vereinbarungen zu den zeitlichen Verzögerungen mit den bauausführenden Firmen vorhanden seien.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass in den Ausschreibungen zu den Baumaßnahmen zeitliche Vorgaben gemacht werden, aber keine Vertragsstrafen, aufgrund früherer Erfahrungswerte, enthalten seien. Hierzu führt Bürgermeister Gottheil aus, dass die Umsetzung einer Vertragsstrafe aus der Schwierigkeit der Beweispflicht resultiere. Er ergänzt, dass bei Vorliegen einer möglichen Vertragsstrafe eine Leistung eventuell höher angeboten werden könne, um die mögliche Strafe im Sinne einer Risikominimierung für die bauausführendenden Firmen abzumildern. Wenn aus fachlicher oder technischer Sicht Probleme bestehen, können sich die Firmen per formlosem Anzeigeschreiben an die Gemeindeverwaltung wenden und mitteilen, dass die Erledigungsfrist nicht eingehalten werden könne, so Bürgermeister Gottheil. Aus diesen Gründen seien seit einiger Zeit keine Vertragsstrafen mehr in den Ausschreibungen mit aufgenommen worden, so Bürgermeister Gottheil. Außerdem sei es gängige Praxis geworden, dass Verzögerungen direkt bei den bauausführenden Firmen angesprochen werden. Die Pflasterarbeiten an der Straße „In de Kämp“ im OT Holtwick verzögern sich aktuell durch den Bau eines Fertighauses. Da die Lieferung desselben in Kürze erfolge, sei die Firma in diesem Zusammenhang gebeten worden, im noch nicht fertig gestellten Bereich der Heinrich-Backensfeld-Straße erst nach der Baumaßnahme die Pflasterung aufzubringen, ergänzt Bürgermeister Gottheil.