Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass den Ratsmitglieder Erklärungen zu § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz ausgehändigt worden seien und ergänzt, dass die ausgefüllten Erklärungen bis zum 31. März 2018 an die Gemeindeverwaltung zurück geleitet werden sollen, da Veröffentlichungen an die Kreisverwaltung Coesfeld und auf der Homepage der Gemeinde Rosendahl terminiert seien.