Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Die Notwendigkeit der Gewährung eines Zuschusses an den DRK-Ortsverband Rosendahl für den eingruppigen Anbau des DRK-Familienzentrums „Fidus“ im Ortsteil Osterwick zur Betreuung von Kindern über 3 Jahren wird anerkannt.

 

  1. Die Gemeinde erklärt sich zur Übernahme eines Kostenanteils von 10% an den Baukosten (30.000 €) sowie zur Finanzierung der Einrichtungskosten (30.000 €) bereit. Entsprechende Mittel werden über die Änderungsliste in den Haushalt 2018 eingestellt. Die Mittel sind für den jeweils angegebenen Verwendungszweck wechselseitig einsetzbar.

 

  1. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst im Haushaltsjahr 2019. Im Haushalt 2018 wird zur Absicherung einer entsprechenden Zusicherung an den Träger der Kindertageseinrichtung eine Verpflichtungsermächtigung in der Zuschusshöhe zu Lasten des Haushalts 2019 ausgewiesen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/612 und gibt Erläuterungen. Er ergänzt, dass im OT Osterwick ein sehr großer Bedarf an weiteren Plätzen aufgrund von Überbelegungen bestehe. Durch die Gewährung eines Zuschusses für den Anbau an das DRK-Familienzentrum „Fidus“ könnte eine Entzerrung der Gruppen erzielt werden, so Bürgermeister Gottheil. Durch das DRK werden Eigenmittel und Engagement in die Maßnahme eingebracht, ergänzt Bürgermeister Gottheil.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, ob es eine Vorstellung gebe, wo der Anbau an der vorhandenen Liegenschaft erfolgen solle.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass von Seiten der „Wiedings Stegge“ ein Flachdachanbau erfolgen solle.

 

Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass es ein Defizit bei der U3-Betreuung gebe.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass viele Kinder in der Vergangenheit für die U3-Betreuung angemeldet worden seien und diese Kinder nunmehr in den Ü3-Bereich gewechselt hätten. Daraus ergäben sich nun Probleme in der tatsächlichen Betreuung von neu aufzunehmenden jüngeren Kindern aufgrund der vorhandenen Zweckbindung für die U3-Plätze, welche auch das Kreisjugendamt nicht überrascht habe. Im Ergebnis sei bereits seit längerer Zeit eine dauerhafte Überbelegung im Bereich von Ü3-Kindern zu verzeichnen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: