Ratsmitglied Mensing teilt mit, dass Ratsmitglied K.-P. Kreutzfeldt und er am 28. Februar 2018 an der Tagung der Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW für den Regierungsbezirk Münster in Borken (Westf.) teilgenommen haben, welche den Themenschwerpunkt „Bericht aus Düsseldorf – Neues von der Landesregierung“ gehabt habe.

 

Neben Vorträgen von Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider, dem Beigeordneten Graaff und dem Direktor des Instituts Feuerwehr NRW, Herrn Penkert, sei auch über das aktuelle Urteil zu dem Dieselverbot gesprochen worden, so Herr Mensing. Er ergänzt, dass das in Artikel 71 der Landesverfassung enthaltene Konnexitätsprinzip (also „Wer bestellt, der bezahlt auch“) in Bezug auf den Umgang mit Flüchtlingen präzisiert und verschärft worden sei. Die Erstellung eines neuen Landesentwicklungsplans solle ca. 2 Jahre dauern, so Herr Mensing und bei dem Flächennutzungsplan für Windenergieanlagen sollen Festlegungen teilweise geändert oder aufgehoben werden, ergänzt Herr Mensing. Auch sei mitgeteilt worden, dass es angedacht sei, die neue Landesbauordnung vor der Sommerpause zu verabschieden, damit zum 01.01.2019 ein Inkrafttreten erfolgen könne. Daraus resultiere, dass den Gemeinden ein Zeitraum von einem halben Jahr bleibe, um sich auf die Änderungen einzustellen und deshalb solle ein Inkrafttreten eventuell erst zum 01. Juli 2019 erfolgen, um den Bauaufsichtsbehörden ausreichend Zeit einzuräumen, sich auf die Änderungen einzustellen, so Herr Mensing. Auch solle eine Förderung des Feuerwehrehrenamtes erfolgen, um das Ehrenamt attraktiver werden zu lassen, führt Herr Mensing aus.