Es wird beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlee“ im Ortsteil Holtwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/614 in Anlage II beigefügten Bebauungsplanentwurf durchzuführen.

Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Fraktionsvorsitzender Weber erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

Ratsmitglied Branse erkundigt sich, wie alt der bisherige Bebauungsplan “Schlee“ sei, da nun schon eine Änderung erfolgen soll. Inhaltliche sei die Änderung in Ordnung.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass durch die Änderung nichts aufgehoben werden soll, da außerhalb der bebauten Flächen Garagen zulässig seien. Ohne Änderung des Bebauungsplanes müsste jedoch für den Bau von Garagen für jedes Objekt ein separater Bauantrag gestellt werden. Aktuell könne ein Garagenbau  außerhalb der Baugrenzen nicht über einen Freistellungsantrag genehmigt werden. Bei allen anderen Bebauungsplänen sei dies mit entsprechender Formulierung für das Plangebiet über einen Freistellungsantrag möglich. Dies wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlee“ übersehen und die Änderung diene nur einer Gleichstellung mit allen anderen Bebauungsplänen.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: