Der Planungsstand wird bestätigt.

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/616 in Anlage II beigefügten geänderten Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer „Fläche für Wald“ mit der Zweckbestimmung „Waldkindergarten“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil stellt den geänderten Beschlussvorschlag vor. Er verweist darauf, dass abweichend von der Beschlussempfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 20.03.2018 lediglich die verkürzte Auslegungsfrist wegen der Osterfeiertage entfallen soll.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: