Der Planungsstand
wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/616 in Anlage II
beigefügten geänderten Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung einschließlich
Umweltbericht zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl
zur Ausweisung einer „Fläche für Wald“ mit der Zweckbestimmung
„Waldkindergarten“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil stellt den geänderten Beschlussvorschlag vor. Er verweist darauf, dass abweichend von der Beschlussempfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 20.03.2018 lediglich die verkürzte Auslegungsfrist wegen der Osterfeiertage entfallen soll.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: