Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwick Nord“ im Ortsteil Osterwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB entsprechend dem in den Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und des Rates vorgelegten Bebauungsplanentwurf mit Begründung durchzuführen.            

Es wird die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/615 und gibt Erläuterungen. Er berichtet, dass das Gutachten zur Beurteilung der ornithologischen Fauna von Herrn Bednarek und die entsprechend angepasste Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt „Belange von Natur- und Landschaft / Artenschutz“ dem Ausschuss in schriftlicher Form nun vorlägen und auch entsprechend mit ausgelegt werden könnten.             

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erkundigt sich danach, ob der Abstand der Baugrenze von 1,50 m zur Fahrbahn ausreichend sei. Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert, dass eine Verkehrsfläche bis zur Mitte als Abstandsfläche angerechnet werden dürfe. Wenn die Straße eine Breite von 3,00 m habe, dürfe man 1,50 m als Abstandsfläche werten. Zusammen mit 1,50 m der Baugrenze auf dem Grundstück werde diese Größenordnung dann ausreichen.

 

Ausschussmitglied Neumann geht auf die grundsätzliche Thematik der Kinderbetreuung ein. Er stellt fest, dass viele Kindergärten überfüllt seien. Dies habe er selbst erlebt, da er Minitrampoline verschenken wollte, die aber aus Platzmangel nicht genutzt werden konnten. Er sieht, dass noch lange nicht genügend Platz vorhanden sei, um normale pädagogische Standards und die gesetzliche Norm erfüllen zu können. Dafür werde mehr Raum benötigt.          

 

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: