Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil Darfeld für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/619 als Anlage I beigefügten Plan zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/619.

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert die Sitzungsvorlage.     
Sie erklärt, dass das Grundstück Gemarkung Darfeld, Flur 7, Flurstück 682, Breikamp 9 bereits verkauft sei, dass es allerdings Probleme mit der Zufahrt gebe. Laut Bebauungsplan sei die Zufahrt zu dem vg. Grundstück über die Grundstücke Flur 7, Flurstücke 673 und 674 vorgesehen. Das Grundstück Flurstück 673 sei allerdings schon seit längerem einem potenziellen Käufer versprochen, sodass die Zufahrt im Bebauungsplan entsprechend geändert werden müsse. Diese solle dann nur noch über das gemeindliche Grundstück führen. Die Zufahrt soll nun zunächst provisorisch hergestellt werden, damit der Grundstückseigentümer die Baugenehmigung vom Kreis Coesfeld erhalten könne. Der Beschluss zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens sei ein aussagekräftiges Signal für den Kreis Coesfeld.
Zudem werde von den Käufern gewünscht, den derzeit noch dargestellten Gewässerlauf komplett zu verrohren und eine Rasenfläche anzulegen. Der Kreis habe bereits signalisiert, diese Bebauungsplanänderung unter Benennung von Ausgleichsmaßen in einem Verfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz mitzutragen. Im gleichen Verfahren soll die Abwasserbeseitigung deutlicher dargestellt werden.


Ausschussmitglied Herr Steindorf möchte wissen, wer die Kosten für dieses Projekt trägt. Fachbereichsleiterin Frau Brodkorb entgegnet, dass die Zufahrt durch die Gemeinde getragen werden müsse. Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die Kosten für das Bauleitplanverfahren durch die Gemeinde getragen würden, denn das verbleibende Grundstück sei sicherlich nicht so leicht zu verkaufen, da es ungünstig zugeschnitten sei. Die Kosten für die Verrohrung des Gewässers müssten aber sicherlich die Eigentümer tragen.        

Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: