Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage I beigefügte
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 06.04.2018 und die in den
Sitzungen vorgelegte Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 19.04.2018 keine
Anregungen und Bedenken beinhalten.
Der in Anlage III beigefügte Bebauungsplanentwurf mit Begründung zur 6.
Änderung des Bebauungsplanes „Osterwick Nord“ im Ortsteil Osterwick im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/622 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: