Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage I beigefügte Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 06.04.2018 und die in den Sitzungen vorgelegte Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 19.04.2018 keine Anregungen und Bedenken beinhalten.

 

Der in Anlage III beigefügte Bebauungsplanentwurf mit Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwick Nord“ im Ortsteil Osterwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/622 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: