Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 1

 

Die Gemeinde Rosendahl erstattet dem jeweiligen Sportverein 50 v.H. der entstehenden jährlichen Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Vereinsanteiles bis zu einem Darlehensbetrag von 50.000 €. Ein durch den LandesSportBund (LSB) im nachhinein zu gewährendes zinsloses Darlehen ist hierauf anzurechnen. Hierdurch reduziert sich die Zinserstattung durch die Gemeinde Rosendahl entsprechend. Die Laufzeit des vereinseigenen Darlehens darf 20 Jahre nicht übersteigen.

 

Abstimmungsergebnis:          6 Ja-Stimmen

                                               1 Enthaltung

                                               3 Nein-Stimmen

 

 

Im Anschluss hieran ließ Bürgermeister Niehues über den gesamten Beschlussvorschlag mit Ausnahme der Ziffer I. Nr. 4 abstimmen.  Der Haupt- und Finanzausschuss fasste daraufhin folgende weitere Beschlussempfehlung für den Rat:

 

 

I.     Einzelheiten über die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen

 

Die dringend notwendige Sanierung der derzeitigen Tennenplätze in den Ortsteilen Darfeld und Osterwick wird anerkannt. Sie erfolgt durch den Umbau in Kunstrasenplätze auf der Grundlage der durch das Ing.-Büro Brinkmann + Deppen, Sassenberg, aufgestellten Planungen mit einem Spielfeldmaß von jeweils 64 m x 100 m (Nettofläche). Die Sanierungsmaßnahmen sollen dabei gleichzeitig (ggf. jedoch zeitversetzt) im Laufe des Jahres 2007 durchgeführt werden, wobei der jeweilige Sportverein (Turo Darfeld e.V. für die Sportanlage Darfeld und Westfalia Osterwick e.V. für die Sportanlage Osterwick) als Maßnahmenträger auftritt und die Gemeinde Rosendahl sich mit einem einmaligen Kostenbetrag an den entstehenden Baukosten beteiligt.


 

Die Realisierung der Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen erfolgt im Einzelnen auf der Grundlage der nachstehenden und in der Sitzungsvorlage VII/402 genannten wesentlichen Bedingungen und Regelungen:

 

1.      Die Gemeinde Rosendahl schließt einen Pachtvertrag mit dem jeweiligen Sportverein über die derzeitige Tennenplatzanlage für die Dauer von mindestens 30 Jahren. Ein Pachtzins wird nicht vereinbart.

 

2.      Der jeweilige Sportverein ist Maßnahmenträger für den Umbau des Tennenplatzes zu einem Kunstrasenplatz. Beide Sanierungsmaßnahmen sollen zeitnah im Jahre 2007 durchgeführt werden. Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe und Bauausführung erfolgen in enger Abstimmung mit der Gemeinde Rosendahl. Die Gemeinde Rosendahl gewährt den Sportvereinen zum Zwecke der Reduzierung der Kosten für Ingenieurleistungen personelle Unterstützung für die Bauüberwachung und –abrechnung.

 

3.      Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich an der Umbaumaßnahme mit einem einmaligen Investitionsanteil in Höhe von 290.000 € je Platzanlage. Die Bereitstellung des Investitionsanteiles an den jeweiligen Sportverein erfolgt in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 in Höhe der jeweils nachgewiesenen Kosten.

 

4.      (siehe vorherige getrennte Abstimmung)

 

5.      Die Sportvereine verpflichten sich, die außerhalb des eigentlichen Kunstrasenplatzes entstehenden Arbeiten (Pflasterungen, Planierung von Rest- und Nebenflächen, Anpflanzungen) vollständig in Eigenleistung durchzuführen.

 

6.      Sollten die angenommenen Gesamtkosten nach Abzug der möglichen Eigenleistungen (Darfeld = 373.000 € und Osterwick = 380.000 €) nicht erreicht werden, verpflichten sich die Sportvereine, das vorgesehene vereinseigene Darlehen in Höhe der jeweils eingetretenen Ersparnis zu reduzieren. Hierdurch reduziert sich die Zinserstattung durch die Gemeinde Rosendahl entsprechend.

 

7.      Für den Fall einer Überschreitung der angenommenen Gesamtkosten (ohne Eigenleistungen) gehen die entstehenden Mehrkosten in voller Höhe zu Lasten des jeweiligen Sportvereines.

 

8.      Die Gemeinde Rosendahl gewährt dem Sportvereinen für die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von jeweils maximal 80.000 € zur Finanzierung des Vereinsanteils und zur Zwischenfinanzierung des vom LandesSportBund zu erwartenden zinslosen Darlehns (jeweils 30.000 €) eine Bürgschaft gemäß § 86 Abs. 2 Gemeindeordnung NW. Die Bürgschaft dient insbesondere der Erzielung zinsgünstiger Darlehenskonditionen.

 

9.      Die laufende Pflege und Unterhaltung des Kunstrasenplatzes einschließlich der umlaufenden Pflasterflächen und der Be- und Entwässerungsanlagen übernimmt der jeweilige Sportverein. Die darüber hinaus sich auf der Sportanlage befindlichen Flächen (Wälle, Rasenflächen etc.) unterhält weiterhin die Gemeinde Rosendahl. Zur Unterhaltung gehören neben den Personalkosten auch die Kosten für die Bereitstellung der notwendigen Maschinen und Geräte sowie erforderliche Materialkosten (z.B. Sand, Granulat etc.).


 

10.   Soweit innerhalb der Gesamtnutzungsdauer von etwa 25 Jahren Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf (insbesondere für die fachgerechte Tiefen- und Grundreinigung und Erneuerung von zonalen Einzelflächen) notwendig ist, werden diese Arbeiten durch die Gemeinde Rosendahl durchgeführt. Über die Notwendigkeit und den Umfang der jeweiligen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten entscheidet die Gemeinde Rosendahl eigenverantwortlich.

 

Sämtliche Einzelheiten des Umbaues der Tennenplätze in Kunstrasenplätzen (vgl. Punkte 2. bis 10.) werden in einem Grundlagen- und Durchführungsvertrag mit dem jeweiligen Sportverein geregelt.

 

 

II.    Finanzwirtschaftliche Bereitstellung der zusätzlichen gemeindlichen Finanzierungs-

mittel in Höhe von 338.000 €

 

Für das Produkt 20 – Sportanlagen – (I / 08.001) wird gemäß § 85 Abs. 1 GO NW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) über 250.000 € beschlossen. Zur Deckung wird hierbei die bei dem Produkt 29 – Wasserversorgung – (II / 11.001) haushaltsrechtlich veranschlagte VE über 250.000 € verwendet.

 

Für den verbleibenden Restbetrag über 88.000 € wird gemäß § 83 Abs. 1 GO NW bei dem Produkt 20 – Sportanlagen – (I / 08.001) eine überplanmäßige Ausgabe bewilligt, die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Baugrundstücken bei dem Produkt 11 – Grundstücksmanagement (I / 01.016).

 


Abstimmungsergebnis:          8 Ja-Stimmen

                                               2 Nein-Stimmen

 

 

Nach Beschlussfassung erfolgte eine Sitzungsunterbrechung von 21.40 Uhr – 21.55 Uhr.


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung dieses Themas im Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss. Der Fachausschuss habe sich eingehend aus sportfachlicher Sicht mit dem Thema befasst und eine Beschlussempfehlung gefasst. Der Haupt- und Finanzausschuss solle sich, wie in der Sitzungsvorlage bereits vorgesehen, mit dem Thema heute nun aus finanzwirtschaftlicher Sicht befassen.

 

Ausschussmitglied Schröer teilte in Vertretung des nicht anwesenden Fraktionsvorsitzenden Steindorf mit, dass die CDU-Fraktion detailliert von den Sportvereinen Westfalia Osterwick und Turo Darfeld wissen wolle, wie die Finanzierung aussehen solle. Er beantrage daher gem. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse, für die Vorstellung der Finanzierungsmodelle der Vereine die Öffentlichkeit auszuschließen.

 

Bürgermeister Niehues ließ über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                         9 Ja-Stimmen

                                                              1 Nein-Stimme

 

Bürgermeister Niehues bat um 20.10 Uhr die anwesenden Zuhörer sowie den Vertreter der Presse, Herrn Barisch, den Sitzungssaal für die Dauer der nichtöffentlichen Sitzung zu verlassen. Die Protokollierung dieses nichtöffentlichen Teils ist dem Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung zu entnehmen.

 

Um 20.30 Uhr wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

 

Ausschussmitglied Reints schlug vor, die Investitionen für die Kunstrasenplätze über mehrere Jahre zu strecken, da sich die Gemeinde mit dem Projekt in einem Haushaltsjahr “zu weit aus dem Fenster lehne”. Die Gemeinde “binde sich damit einen Klotz ans Bein”.

 

Ausschussmitglied Haßler erinnerte daran, dass letztendlich auch Kosten für die Renovierung der vorhandenen Tennenplätze entstehen würden. In der Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses sei die Rentabilität der Kunstrasenplätze deutlich festgestellt worden.

 

Ausschussmitglied Mensing bat um Gestattung, einige Folien aufzulegen um seine Überlegungen darstellen zu können.

Bürgermeister Niehues gestattete dies, da in einem interfraktionellen Gespräch Einigung dahingehend erzielt worden sei, dass auch solche Hilfsmittel eingesetzt werden dürfen.

 

Ausschussmitglied Mensing erläuterte anhand von Folien, dass sich letztendlich auch mit den etwas modifizierten Zahlen für die Kostenart “Verzinsung”, die die WIR-Fraktion ermittelt habe, der Kunstrasenplatz als die günstigere Variante darstelle, so dass sich für die WIR-Fraktion nur die Wahl stelle zwischen nichts tun und Schaffung von Kunstrasenplätzen. Er wies darauf hin, dass sich im Falle der Entscheidung zugunsten der Kunstrasenplätze im Gesamthaushalt die Personalkosten reduzieren müssten.

 

Ausschussmitglied Branse entgegnete zu den Ausführungen von Ausschussmitglied Mensing, dass es sich bei dem Kunstrasenplatz nur dann um die günstigste Lösung handele, wenn der jeweilige Verein die Pflege übernehme. Ansonsten sei der Kunstrasenplatz gegenüber Tennenplatz etwa kostengleich. Die SPD-Fraktion sehe jedoch die Notwendigkeit, einen anderen Lösungsweg zu wählen. Er verstehe nicht, warum man diese Verrenkungen mache. Ihm persönlich wäre es lieber gewesen, wenn die Gemeinde komplett baue und man über eine jährliche Kostenbeteiligung der Vereine (1/3 oder 30 %) nachgedacht hätte. Bei einem solchen Konzept wäre echte Kostentransparenz entstanden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wies darauf hin, dass er ausführlich dargestellt habe, dass die Möglichkeit, Mittel vom Landessportbund zu erhalten, nur für den Verein bestehe. Diesen Weg sei man auch in anderen Kommunen bereits gegangen. Wenn die Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen diesen kostengünstigen Weg nutzen und Geld sparen wolle, gebe es nur den Weg über den Abschluss von Pachtverträgen mit den Vereinen. Im übrigen seien bei diesem Konzept Kosteneinsparungen durch Nachverhandlungen zu erwarten.

 

Ausschussmitglied Kuhl wies darauf hin, dass es sich hier nicht um eine Sanierung handele, sondern um eine Neugestaltung, die einen gewissen Wert habe. Es sei rechnerisch günstiger, die Tennenplätze in Kunstrasenplätze umzubauen. Der Ausschuss habe nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten . Dennoch bereite diese Entscheidung einige Bauchschmerzen. Er finde es positiv, dass eine gemeinsame Aktion mit Turo Darfeld und Westfalia Osterwick stattfinden solle. Bei den Sportvereinen habe man Partner an seiner Seite, auf die man sich verlassen könne. Allerdings wolle er genau definiert haben, welcher Flor für den Kunstrasen ausgewählt werde, da zwangsläufig bei minderer Qualität ein höherer Reparaturaufwand folgen werde, diesen aber die Gemeinde zu tragen habe. Er wolle die Qualität festgeschrieben haben, so Ausschussmitglied Kuhl.

 

Ausschussmitglied Mensing bezog sich auf die Anregung von Ausschussmitglied Branse, dass die Gemeinde die Komplettfinanzierung übernehmen solle. Er vertrat die Auffassung, dass das Konzept den Vorteil habe, dass der Verein den Kredit komplett zu tilgen habe. Von daher halte er die Lösung für verlässlicher. Der Verein wisse konkret, was er über die nächsten 20 Jahre zu leisten habe. Die WIR-Fraktion würde jedoch gerne die Zinsbeteiligung der Gemeinde (50 % für ein Darlehen bis zu 50.000 €] herausnehmen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil nahm zu den Wortbeiträgen der Ausschussmitglieder Branse, Mensing und Kuhl Stellung. Zu dem Lösungsvorschlag von Ausschussmitglied Branse teilte er mit, dass dies ausgewogen, transparent und für die Vereine kostengünstiger sei, da sie insbesondere hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung vereinsspezifische Regelungen mit dem Ziel niedriger Personalkosten wählen könnten. Zu den von Ausschussmitglied Mensing dargestellten Zinsberechnungen teilte er mit, dass hier von vornherein von einer Finanzierung der Maßnahme im Darlehenswege und hierbei von gleichbleibenden jährlichen Annuitäten ausgegangen worden sei. Diese Darstellung sei so nicht richtig, da immer noch im Haushalt das Gesamtdeckungsprinzip gelte und aus diesem Grunde die “Halbwertzinsberechnung” mit einem kalkulatorischen Zins in die Kalkulation eingeflossen sei. Hinsichtlich der Florauswahl zu der Frage von Ausschussmitglied Kuhl teilte er ergänzend mit, dass hierzu selbstverständlich in dem mit den Sportvereinen zu schließenden Vertrag konkrete Regelungen vorgesehen seien, um mindere Qualitäten des Kunstrasens auszuschließen.

 

Ausschussmitglied Fliß teilte ergänzend zu den Ausführungen von Ausschussmitglied Mensing mit, dass die WIR-Fraktion bei den Personalkosten darauf dränge, dass diese beim Bauhofpersonal eingespart werden.

Bürgermeister Niehues signalisierte hierzu in gewissem Umfange Bereitschaft, verwies jedoch darauf, dass hinsichtlich des Winterdienstes eine Anzahl von mindestens 12 Mitarbeitern erforderlich sei. Diese Anzahl dürfe nicht unterschritten werden, um die Verpflichtungen aus dem Streudienst aufrecht erhalten zu können.

 

Bezugnehmend auf die diesbezüglichen Anmerkungen von Ausschussmitglied Branse wies Bürgermeister Niehues darauf hin, dass die Verwaltung sich um die kostengünstigste Lösung bemüht habe. Bei dem vorgeschlagenen Finanzierungs- und Realisierungsmodell handele es sich folglich um die betriebswirtschaftlich kostengünstigste Lösung.

 

Ausschussmitglied Schröer verwies auf das ihm vorliegende dfb-Steuer-Buch 2006 (Vorsteuerabzug bei eigener Sportplatznutzung). Bezugnehmend hierauf frage er für die CDU-Fraktion an, ob es für die Sportvereine Sinn mache, Vorsteuerabzug geltend zu machen. Ggf. müsse bei einem Steuerberater nachgefragt werden, ob eine Möglichkeit für die Sportvereine bestehe, den Vorsteuerabzug zu realisieren.

 

Fachbereichsleiter Isfort teilte ergänzend hier zu mit, dass er hiervon auch bereits gehört habe und das Thema Vorsteuerabzug bereits mit einem Steuerberater sowie mit dem Landessportbund besprochen habe. Voraussetzung, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können, sei u.a., dass der Sportverein als Eigentümer der Anlage auftreten müsse. Weiter müsse es sich bei dem zu sanierenden Platz um den Hauptplatz handeln, also den Platz, wo die Seniorenmannschaften spielen. In Rosendahl stünden allerdings die Nebenplätze zur Sanierung an. Darüber hinaus bekämen auch die Vereine Probleme, da die Hauptplätze dann dauerhaft zum Zwecke der Umsatzsteuererhebung herausgerechnet werden müssen. Diese Aufgabe könne nur durch einen dauerhaft damit beauftragten Steuerberater gelöst werden. Ein zu Beginn des Projektes sich möglicherweise ergebender geringer Vorsteuerabzug sei schnell aufgezehrt oder gar nicht einmal ausreichend.

 

Ausschussmitglied Schröer fragte nach, ob auch Gruppen und Organisationen außerhalb der Sportvereine Nutzungsmöglichkeiten auf den Kunstrasenplätzen erhielten.

Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte hierzu mit, dass den Schulen vormittags eine uneingeschränkte Nutzung eingeräumt werden müsse. Auch sonstigen Gruppen und Organisationen (z.B. Hobbymannschaften) solle im Rahmen der Vereinsmöglichkeiten eine Nutzung – wie immer schon praktiziert – ermöglicht werden. Mit Rücksicht auf die finanzielle und personelle Beteiligung der Sportvereine an den Herstellungskosten könne jedoch nicht eine kostenlose Nutzung unterstellt werden. Näheres hierzu müsste zu gegebener Zeit zwischen den Sportvereinen und den sonstigen Nutzern unter Beteiligung der Gemeinde geregelt werden.

 

Ausschussmitglied Schröer ergänzte, dass er es für richtig halte, wenn auch Hobbymannschaften sich in gewissem Umfange an den Vereinskosten beteiligen.

Bürgermeister Niehues sagte zu, eine in diesem Zusammenhang notwendige Nutzungsvereinbarung dem zuständigen Ausschuss zu gegebener Zeit vorzulegen.

 

Ausschussmitglied Mensing beantragte für die WIR-Fraktion, in Abschnitt II des Beschlussvorschlages – Finanzwirtschaftliche Bereitstellung – den ersten Absatz komplett zu streichen und im zweiten Absatz den Betrag von 88.000 € um 250.000 € zu erhöhen.

 

Fachbereichsleiter Isfort wies darauf hin, dass nach der Planung die Durchführung der Maßnahmen im Jahr 2007 erfolgen solle und somit der Finanzbedarf für die zusätzlichen investiven Auszahlungen erst in 2007 entstehe. Vielmehr sollten bei Realisierung des aufgezeigten Finanzierungsmodells in 2006 rechtliche Verpflichtungen eingegangen werden, aus denen in späteren Jahren Finanzierungsbedarfe entstehen. Hierzu bedarf es einer ausreichenden haushaltsrechtlichen Ermächtigung. Das klassische haushaltsrechtliche Instrument hierfür seien Verpflichtungsermächtigungen nach § 85 GO. Diese können im Rahmen des in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages auch über- bzw. außerplanmäßig eingegangen werden (§ 85 Abs. 1 GO). Vor diesem Hintergrund wurde die vorrangige Einbeziehung der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen vorgenommen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schröer teilte Allgemeiner Vertreter Gottheil mit, dass bis dato Planungskosten in Höhe von 8.000 € entstanden sind.

 

Ausschussmitglied Mensing machte für die WIR-Fraktion den Vorschlag, Punkt 4 aus Abschnitt I der Sitzungsvorlage zu streichen. Er bat hierzu um separate Abstimmung.

 

Bürgermeister Niehues erinnerte bezugnehmend auf die Ausführungen hinsichtlich der beim Umbau zu Kunstrasenplätzen eingesparten Personalkosten daran, dass der Beschluss dahingehend ergänzt werden solle, dass die nächste freiwerdende Stelle am Bauhof nicht wieder besetzt werde.

Ausschussmitglied Schröer regte hierzu an, dass ggf. auch in der freiwerdenden Zeit auch Arbeiten durch Bauhofmitarbeiter übernommen werden könnten, die sonst fremdvergeben werden müssten. Die Zeit müsse effektiv eingesetzt werden.

Bürgermeister Niehues schlug vor, dass vor einer Entscheidung über die Wiederbesetzung einer freiwerdenden Stelle am Bauhof der Haupt- und Finanzausschuss beteiligt werde. Mit diesem Vorschlag zeigten sich die Ausschussmitglieder einverstanden.

 

Ausschussmitglied Branse teilte mit, dass er gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde, da er anderer Auffassung hinsichtlich des Finanzierungs- und Umsetzungskonzeptes sei. Ausdrücklich wolle er jedoch darauf hinweisen, dass er keineswegs gegen den Umbau der Tennenplätze in Kunstrasenplätze sei.

 

Bürgermeister Niehues ließ zunächst aufgrund des Vorschlages von Ausschussmitglied Mensing über den Beschlussvorschlag nach Ziffer I. Nr. 4 abstimmen.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste daraufhin folgende Beschlussempfehlung für den Rat: