Die Zahlen aus Anlage 2 und 3 werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufstellung der Unterhaltungsaufwendungen der gemeindlichen Gebäude (Infrastruktur ohne Wohngebäude der Jahre 2015 - 2017) den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/627 und gibt Erläuterungen einschließlich der Anlagen zu der Sitzungsvorlage.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilt mit, dass der Hintergrund des Antrages der WIR-Fraktion eine Anfrage an die Verwaltung bezüglich der Übermittlung einer Übersicht der Vermögenspositionen der Gemeinde Rosendahl inkl. der Sonderposten gewesen sei. Es sei aufgefallen, dass bei Gebäuden (unterschiedliche Bauabschnitte aufgrund verschiedenen Baualters) eine unterschiedliche Nutzungsdauer für die Gebäude/Gebäudeteile bestehe, so Herr Mensing. Er ergänzt, dass damit gerechnet werden müsse, dass künftig umfangreiche Sanierungen oder Neubauten erfolgen müssten. Er sehe das Problem, dass dann noch Abschreibungen (Restbuchwerte) für Altbestände vorhanden seien und hierdurch zusätzliche Belastungen für den gemeindlichen Haushalt entstünden. Es sei die Frage aufgetaucht, ob vorab Restnutzungsdauern gekürzt werden könnten, so Herr Mensing. Er führt als Beispiel das Feuerwehrgerätehaus im OT Holtwick an. Er möchte wissen, wie die Vorgehensweise bei einem Neubau und einem gleichzeitigen Altbestand sei und ergänzt, dass die Frage gestellt werden müsse, ob zukünftig alle zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten wirklich noch benötigt werden. Anschließend solle eine Abwägung nach dem Kosten- und Leistungsprinzip bezüglich Sanierungen und/oder Neubauten vorgenommen werden, so Herr Mensing.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Eröffnungsbilanz aus dem Jahr 2006 stamme und darin die Restnutzungsdauern festgelegt worden seien. Er ergänzt, dass in Absprache mit der Concunia GmbH jährlich mit wechselnden Themen Inventuren durchgeführt werden, als sachlicher Grund, um bilanz- und buchungstechnisch sauber arbeiten zu können. Er teilt mit, dass es vom NKF-Gesetz her nicht vorgesehen sei, eine Mischbewertung aus Alt- und Neubestand vorzunehmen und deshalb erfolge eine Einzelveranschlagung der Positionen bzw. eine Wertermittlung nach Gebäudetrakten und demzufolge eine Bewertung mit unterschiedlichen Restnutzungsdauern. Es solle mit den Wirtschaftsprüfern erörtert werden, ob Restnutzungsdauern im Sinne einer Vereinheitlichung für komplette Gebäude korrigiert werden können, so Bürgermeister Gottheil.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing gibt zu verstehen, dass ihm bewusst sei, dass lange Abschreibungszeiten veranschlagt worden seien, um eine geringstmögliche Belastung des gemeindlichen Haushalts über die jährlichen Abschreibungen zu erreichen. Dies sei auch in dem Prüfungsbericht der gpaNRW angemerkt worden, so Herr Mensing. Er nennt als Beispiel die Trauerhalle im OT Holtwick, welche bis 2077 eine Nutzungsdauer aufweise. Daraus stelle er sich die Frage, ob der veranschlagte Wert im Jahre 2077 noch passend sein könne. Es solle zugesehen werden, dass der Gebäudewert erhalten werden müsse, ergänzt Herr Mensing. Weiter möchte er wissen, wie hoch die Unterhaltung der gemeindlichen infrastrukturellen Gebäude sei und wie viel Prozent in die Unterhaltung der Gebäude investiert werde. Nach Angaben des Städte- und Gemeindebund NRW solle der empfohlene Durchschnittswert von 1,2 % (bezogen auf den Anschaffungswert) in die Unterhaltung der gemeindlichen Liegenschaften gegeben werden, so Herr Mensing. Er möchte wissen, ob dieser Wert investiert werde oder eine Nachbesserung erfolgen müsse. Auch möchte er wissen, welche Summe in den Jahren 2015 – 2017 verausgabt worden sei, um heraus zu finden, ob man sich an der prozentualen Vorgabe des Städte- und Gemeindebundes NRW halte.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bei jedem Gebäude ein Sachkonto für die Unterhaltung vorhanden sei und darin verschiedenste Belange der Unterhaltung berührt seien. Eine Betrachtung der letzten drei Jahren könne informativ sein, um zu verdeutlichen, welche Kosten exemplarisch für die einzelnen Positionen ausgegeben worden sein, so Bürgermeister Gottheil. Zu der Leichen- und Trauerhalle im OT Holtwick gibt Bürgermeister Gottheil bekannt, dass sich der Restbuchtwert Ende 2017 auf 50.000 € belaufe. Durch eine konsequente Umsetzung der Unterhaltung werde sich der Bilanzwert dieser Liegenschaft um etwa 100.000 € auf 150.000 € erhöhen und entsprechend könne die Nutzungsdauer passen, so Bürgermeister Gottheil. Bei anderen Gebäuden könne der Bilanzwert nicht mehr passen, ergänzt Bürgermeister Gottheil. Bei künftiger Unterhaltung und/oder Investitionen solle analytisch vorgegangen werden, teilt Bürgermeister Gottheil mit. Er gibt zu bedenken, dass bei verschiedenen Liegenschaften die Zweckbindungsfristen beachtet werden müssten. Er vertritt die Meinung, dass, wenn man sich aus inhaltlichen Gründen entschließe, einen Neubau zu realisieren, dann Sonderabschreibungen auf den Altbestand erfolgen müssten.

 

Ausschussmitglied Lembeck führt aus, dass, sollten Investitionen an gemeindlichen Gebäuden anstehen, genau ermittelt werden solle, welche Maßnahmen wirklich umgesetzt werden.

 

Ausschussmitglied Söller möchte wissen, ob die Berechnung nicht auch auf das Anlagevermögen von Straßen, Wege und Plätze anzuwenden sei.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass eine Fokussierung auf gemeindliche Gebäude erfolgt sei. Es sei auch möglich, für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze ebenso Auflistungen zum Restbuchwert zu erarbeiten. Er ergänzt, dass die Ansätze für die Instandsetzung der Wirtschaftswege im Gemeindegebiet erhöht worden seien und zusätzlich auch eine Verbesserung der Wirtschaftswege durch die Windkraftanlagenbetreiber erfolge. Er weist darauf hin, dass Straßenbaumaßnahmen so geplant werden, dass, sollte kein Unterbau vorhanden sein, diese Maßnahmen vordringlich umgesetzt werden sollen und dass bei der Verlegung von neuen Wasserleitung direkt eine Instandsetzung der Straßenflächen erfolge.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf sieht keinen Sinn und keinen Nutzen in weiteren Ausarbeitungen zu Restbuchwerten und lehnt diese ab.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing macht deutlich, dass eine strategische Betrachtung und entsprechendes Vorgehen bei der Umsetzung von Maßnahmen gewünscht werde und der Wert der Gebäudeerhaltung klar ersichtlich sein solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend formuliert Bürgermeister Gottheil den Beschluss, verliest ihn und lässt anschließend darüber abstimmen.