1. Der Rat der Gemeinde Rosendahl befürwortet die Planung, ab dem neuen Schuljahr 2018/19 abweichend von der bisherigen Praxis nicht nur die Jahrgänge 5 und 6, sondern auch zusätzlich den 7. Jahrgang am Standort Legden zu beschulen.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Rosendahl stimmt der Satzungsänderung, wie sie in der heutigen Sitzung ausgehändigten modifizierten Anlage II zur Sitzungsvorlage IX/635 dargestellt ist, zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/635, gibt Erläuterungen und geht auf die als Tischvorlage vorgelegte marginale Ergänzung zur Sitzungsvorlage ein. Er ergänzt, dass die angedachte Maßnahme nicht durch die Bezirksregierung Münster genehmigt werden brauche.

 

Ratsmitglied Branse geht auf die Berichterstattung des Leiters der Sekundarschule, Herrn Barkowsky, vom 10. April 2017 sein. Er sei über die sinkenden Schülerzahlen erschrocken und sehe die Problematik der sinkenden Schülerzahlen in der Gesamtschule Billerbeck/Havixbeck begründet. Er gehe davon aus, dass Darfelder Schüler zukünftig eher die Schule in Billerbeck als die Sekundarschule besuchen könnten. Aus diesem Grunde und wegen der Schülerzahlen sehe er keine Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit in der Satzungsänderung. Er sehe es als gegeben an, dass viele Schüler nach Billerbeck oder auch nach Coesfeld zum Schulbesuch gehen werden. Trotzdem sehe er die Gefahr, dass, sollte der Rat der Gemeinde Rosendahl der Satzungsänderung nicht zustimmen, der Standort Legden Konsequenzen ziehe. Diese Entwicklung könne bei der Einrichtung einer Gesamtschule in Coesfeld noch verstärkt werden, so Herr Branse. Aus diesen Gründen werde er der Satzungsänderung nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Gottheil argumentiert, dass keine Vorberatung stattgefunden habe, da kein entsprechender Termin für eine Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses terminiert sei. Außerdem sei die Entscheidung des Rates der Gemeinde Rosendahl nur von deklaratorischer Bedeutung und als positives Signal für die Gemeinde Legden zu werten, da die Entscheidung über die Satzungsänderung die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Legden Rosendahl treffe. Er gibt zu bedenken, dass auch Billerbecker Schüler mit einer besonderen Schulfachauswahl (z.B. Latein ab Klasse 7) vielleicht Fahrten zum Teilstandort nach Havixbeck auf sich nehmen müssten. Er wisse nicht, ob zukünftig die erforderliche Mindestzahl von 40 Anmeldungen gehalten werden könne. Er könne sich vorstellen, dass an dem Teilstandort im OT Osterwick eine Konzentration auf gewisse Gebäude/-teile und Inanspruchnahme von gewissen Räumen erfolgen könne, um diese dann noch besser auszustatten. Diese Vorgehensweise könne sich Bürgermeister Gottheil als Strategie vorstellen, um den Teilstandort Osterwick zukunftssicher aufzustellen.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt führt aus, dass er der Satzungsänderung zustimmen werde, er den § 5 der Satzung ablehne. Es herrsche keine Zufriedenheit bei ihm und den Eltern, dass sich die Schulgebäude in jeweils kommunalem Eigentum von Legden und Rosendahl befinden und die Gebäudeunterhaltung nur im jeweiligen Haushalt abgebildet werde, auch im Hinblick auf die Ausstattung der Räumlichkeiten und Gebäude.

 

Ratsmitglied Branse weist darauf hin, dass die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Legden Rosendahl die Entscheidung über die Satzungsänderung treffe. Er sehe Gleichheiten zwischen den Standorten Legden/Rosendahl und Billerbeck/Havixbeck vorhanden. Eine Existenz der Schulstandorte nebeneinander könne funktionieren, das sei jedoch nicht vorbehaltlos gegeben. Er könne sich vorstellen, dass durch die Gesamtschule Billerbeck/Havixbeck Räumlichkeiten im Teilstandort im OT Osterwick genutzt werden könnten. Er vertritt die Meinung, dass an der Beständigkeit der Schulstandorte zu spät gearbeitet worden sei und dies verärgere ihn.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass nicht geplant sei, die Sekundarstufe II der Gesamtschule Havixbeck in Billerbeck zu beschulen. Er sehe den Standort Osterwick/Legden gleichberechtigt mit dem Standort Billerbeck/Havixbeck.

 

Ratsmitglied Branse sieht die Entscheidung über die Beständigkeit der Schulstandorte bei den Eltern der Schüler. Er führt aus, dass in der Gemeinde Rosendahl über 20 Jahre versucht werde, die Schullandschaft aufrecht zu erhalten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing äußert, dass die Diskussion über die gemeindliche Schullandschaft noch unendlich weiter geführt werden könne, es aber aus organisatorischen Gründen um die Satzungsänderung gehe. Er ergänzt, dass durch die Satzungsänderung man dem entgehen könne, dass Fachlehrer zwischen den Teilstandorten zum Unterricht pendeln müssten. Trotzdem müsse der Wunsch der Eltern akzeptiert werden, so Herr Mensing und der Wunsch nach einer Dreizügigkeit bleibe vorhanden.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Kapazitäten für eine Dreizügigkeit auch vorhanden und sinnvoll sein müssen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: