Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass grundsätzlich die Gebühren auf alle Grundstückseigentümer umgelegt werden und es sein könne, dass Einzelfälle versehentlich nicht berücksichtigt worden seien. Dies werden dann aber nachträglich veranlagt, so Bürgermeister Gottheil und ergänzt, dass in diesem Jahr zudem eine umfangreiche Prüfung – auch mit Blick auf Vollständigkeit der Veranlagung - durchgeführt werden solle.