Herr Kramer teilt mit, dass er nach dem Studium des Prüfbericht der gpaNRW zu dem Ergebnis komme, dass durch ehemalige politische Gremien und gemeindliche Wahlbeamte in der Vergangenheit im Themenkomplex „Straßen und Wirtschaftswege“ zum Nachteil der Gemeinde Rosendahl entschieden und gearbeitet worden sei. Er möchte wisse, ob dem mit Sofortmaßnahmen entgegen getreten werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bei den Restnutzungsdauern von Gegenständen des Infrastrukturvermögens bei entsprechender Sachlage eine Korrektur erfolgen könne. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses sei intensiv über den Prüfbericht der gpaNRW gesprochen und dazu Stellung bezogen worden, so Bürgermeister Gottheil. Er ergänzt, dass es in Zeiten des Haushaltssicherungskonzeptes nicht möglich gewesen sei, große Summen in die Unterhaltung zu investieren. Etwaige Versäumnisse oder zumindest sinnhafte Maßnahmen seien aber in der letzten Zeit massiv nachgeholt worden. Im Rahmen einer Bereisung mit Ratsmitgliedern im Herbst 2017 sei der Bedarf ermittelt worden und die daraufhin vereinbarten Bauunterhaltungsmaßnahmen sollen nun sukzessive nach Dringlichkeit umgesetzt werden. Wertsteigerungen des gemeindlichen Anlagevermögens seien z.B. durch den Endausbau der Straßen in Baugebieten, die Errichtung neuer Wegebeziehungen im Rahmen der Flurbereinigung im OT Darfeld und die Asphaltierung von Bürgerradwegen erzielt worden, so Bürgermeister Gottheil. Trotzdem schließe er nicht aus, dass die eine oder andere zukünftige Baumaßnahme KAG-pflichtig sein könnte. Auch solle bedacht werden, dass die jährlich geplanten Maßnahmen durch Verwaltung vorbereitet und begleitet und durch entsprechende Firmen umgesetzt werden müssten. Es bedürfe sicherlich einiger Jahre, um sukzessive etwaige Rückstände abzuarbeiten.