Beschluss: ungeändert beschlossen

Der kalkulatorische Zinssatz zur Verwendung in den Gebührenkalkulationen 2019 wird auf 5,5 % festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/648 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Neumann teilt für die WIR-Fraktion mit, dass es Ansinnen sei, wie auch schon im letzten Jahr durch den Fraktionsvorsitzenden Mensing mitgeteilt, eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes, und zwar konkret auf 5,5 %, vorzunehmen. Auch als positives Zeichen der Bürgerschaft gegenüber sei dies gemeint, so Herr Neumann.

 

Ausschussmitglied Reints stimmt Herrn Neumann zu und vertritt die Meinung, dass eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 5,5 % als Zeichen für Bürgerfreundlichkeit vorgenommen werden solle. Er glaube nicht, dass der höchst mögliche Zinssatz veranschlagt werden müsse, wenn eine gute Liquidität der Gemeinde vorhanden sei.

 

Ausschussmitglied Rahsing hat auch den Wunsch, dass der kalkulatorische Zinssatz als positives Zeichen an die Bürgerschaft auf 5,5 % gesenkt werde.

 

Ausschussmitglied Meinert teilt für die SPD-Fraktion ebenfalls mit, dass eine Reduzierung des Zinssatzes auf 5,5 % erfolgen solle. Er ergänzt, dass es bisherige Praxis der Gemeindeverwaltung sei, von den Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht, wie die Gemeindeprüfungsanstalt es empfehle, von dem Wiederbeschaffungszeitwert Abschreibungen zu berechnen und in die Gebührenkalkulation einzupreisen. Er möchte wissen, welchen Unterschied der Wechsel bei der Abschreibung finanziell ausmachen würde.

 

Bürgermeister Gottheil vertritt nochmals den kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 6 %, da hierdurch eine Konstanz bei den Gebühren gewahrt werde. Er gibt zu bedenken, dass zur Ermittlung der betragsmäßig Differenz in den unterschiedlichen Afa-Berechnungsmethoden bei einer Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert der historische Wert veranschlagt und anschließend eine Hochrechnung erfolgen müsse. Hierdurch könne es zu Gebührenerhöhungen kommen, welche vor der Bürgerschaft vertreten werden müsse. Er betont, dass es ihm nicht um die Ausschöpfung jedweden Einnahmepotentials gehe. Allerdings halte er die Beibehaltung des kalkulatorischen Zinssatzes von 6 % aufgrund des Verzichts des Ansatzes von Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte für eine gute Kompromisslösung.

 

Eine Nachfrage bei umliegenden Kommunen habe ergeben, so Bürgermeister Gottheil, dass die Gemeinde Rosendahl schon jetzt bürgerfreundlich durch die vorgenommene Abschreibepraxis agiere und der Bürgerschaft höhere Gebührensätze erspart blieben. Bei einer überschlägigen Berechnung würde die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes z.B. bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren eine Ersparnis von ca. 6 € pro 4-Personen-Haushalt bedeuten, ergänzt Bürgermeister Gottheil. Aus diesen Gründen spricht er sich für die Beibehaltung des kalkulatorischen Zinssatzes von 6,0 % bei einer Abschreibung von den Anschaffungs- und Herstellungskosten aus.

 

Ausschussmitglied Schubert betont, dass der Bürgerschaft gegenüber eine Transparenz über die vorgenommene Abschreibepraxis gewahrt werden solle, damit im Vorhinein Diskussionen vermieden werden können.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bis zu der Sitzung des Rates am 04. Oktober 2018 ein grober Wert für den Unterschiedsbetrag zwischen Abschreibungen auf Basis von Anschaffungs- und Herstellungskosten und Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert mitgeteilt werden könne. Hieraus werde ersichtlich werden, wie bürgerfreundlich bereits agiert werde.

 

Ausschussmitglied Reints macht deutlich, dass kein Zwang bestehe, die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt tatsächlich auch umzusetzen.

 

Bürgermeister Gottheil führt den § 6 KAG aus, dass auch bei den kalkulatorischen Abschreibungen kostendeckend gearbeitet werden solle. „Soll“ sei zwingender als eine bloße „Kann-Regelung“. Bei einer Umstellung der Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung müsse somit die volle Umlage der Kosten erfolgen, was zur Konsequenz habe, dass Gebührensätze steigen müssen. Mit Blick auf zukünftige Investitionen wie z.B. Implementierung der vierten Reinigungsstufe oder den Bau des Regenrückhaltebeckens in Hennewich solle es bei der bisherigen Abschreibepraxis bleiben.

 

Ausschussmitglied Rahsing plädiert weiterhin für eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 5,5 %.

 

Ausschussmitglied Meinert möchte wissen, ob bei der Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert mit einem Gebührensprung zu rechnen sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass ca. 100 Vermögensgestände diesbezüglich berechnet werden könnten, hierin seien insbesondere Bauwerke enthalten. Er könne aber aktuell noch nicht abschätzen, wie viele Indizes für die Vergleichsberechnung nötig seien und welche Abweichungswerte sich insoweit ergeben könnten. Dies könne nur durch eine Fleißarbeit durch die Finanzbuchhaltung ermittelt werden.

 

Ausschussmitglied Neumann teilt mit, dass die Gemeindeprüfungsanstalt nur Empfehlungen ohne bindenden Charakter ausspreche. Er vertritt die Meinung, dass trotz des kalkulatorischen Zinssatzes von 6,0 % nicht genügend angespart werde, um zukünftige Investitionen bestreiten zu können. Somit werde es unweigerlich nötig sein, so seine Meinung, dass die Gemeinde sich an den Kapitalmärkten Finanzmittel zu einem kleineren Zinssatz beschaffen müsse, um zukünftige Investitionen durchführen zu können. Hierdurch werde der Unterschied zwischen den tatsächlichen Zinsen und dem kalkulatorischen Zinssatz auch für die Bürgerschaft offensichtlich. Er könne der Argumentation von Bürgermeister Gottheil durchaus folgen, trotzdem spreche er sich weiterhin für einen kalkulatorischen Zinssatz von 5,5 % aus.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: