Bürgermeister Gottheil begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Henning Illerhues, Sachbearbeiter für Asylangelegenheiten in der Gemeinde Rosendahl.

 

Herr Illerhues berichtet über die aktuelle Flüchtlingssituation im Gemeindegebiet mittels einer Power-Point-Präsentation ausführlich und umfänglich. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage II bei.

 

Ratsmitglieder Söller möchte wissen, wie viele Kinder durch gemeindlichen Flüchtlinge im Gemeindegebiet geboren worden seien.

 

Herr Illerhues antwortet, dass keine genauen Zahlen bekannt seien und es ca. 21 Kinder sein könnten.

 

Ratsmitglied Lembeck spricht großen Dank an Herrn Illerhues für die geleistete Arbeit zugunsten der Flüchtlinge aus. Er möchte wissen, ob die Stelle des Jobcoaches weitergeführt werde.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, es sich bei dem „Jobcoach“ um eine im Rahmen des LEADER-Projekts finanzierten Stelle handele und sich zusätzlich auch noch Frau Haifa Hammer um die arbeitsrechtlichen und sonstigen Belange der Flüchtlinge im Alltag kümmere. Der Jobcoach sei für drei Jahre mit einer ¼ Stelle in der Gemeindeverwaltung aktiv und 65 % der Personalkosten würden durch das LEADER-Projekt getragen. Die Gemeinde Rosendahl übernehme den Rest der Personalkosten in Höhe von 35 %. Er betont, dass Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werde, um ein Herauskommen der betroffenen Personen aus dem Leistungsbezug zu erreichen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, wie lange sich durchschnittlich abgelehnte Asylbewerber in Rosendahl noch aufhalten und ob die Möglichkeit bestehe, diese Personen abzuschieben. Auch möchte er wissen, ob bekannt sei, ob es in Rosendahl sogenannte „Gefährder“ gebe.

 

Herr Illerhues führt aus, dass für die Rückführung abgelehnter Flüchtlinge die Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld zuständig sei und die Gemeinde Rosendahl nur direkt zuständig sei, wenn z.B. Wohnungen aufgesucht werden sollen. Er teilt mit, dass sich abgelehnte Asylbewerber im Durchschnitt etwa noch drei Jahre nach negativem Abschluss des Asylverfahrens in Rosendahl aufhalten.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass es kein regionales, sondern ein bundesweites Problem bei der Abschiebung gebe. Häufig seien fehlende Passpapiere, fehlende Rücknahmeabkommen oder auch eine Krankheit ein Hemmnis bei angedachten Abschiebungen. Die Bürgermeisterkonferenz wolle durchsetzen, dass für abgelehnte Asylbewerber auch eine Pauschale an die betroffene Gemeinde erstattet werde, so Bürgermeister Gottheil.

 

Zu sogenannten „Gefährdern“ könne keine Angabe gemacht werden, so Herr Illerhues.

 

Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, ob hierzu Informationen eingeholt werden können.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass mit der Kreispolizeibehörde Coesfeld Strategiegespräche über sogenannte „Gefährder“ geführt worden seien, dies auch im Hinblick auf Straftaten und andere Verfehlungen. Er ergänzt, dass die Polizei gewisse Brennpunkte – auch in Rosendahl - kenne. Es sei auch schon vorgekommen, dass ein Umzug mit Polizeieinsatz vorgenommen werden musste, so Bürgermeister Gottheil. Auch ein Hausverbot für die Gemeindeverwaltung sei kürzlich ausgesprochen worden. Dies werde unter den Asylbewerbern weitergetragen, so Bürgermeister Gottheil. Er hoffe auf positive Wirkung solcher Entscheidungen.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, ob an „untergetauchte“ Asylbewerber Leistungen gezahlt würden, wenn diese sich nicht an die Wohnsitzregelung halten. Er möchte wissen, ob er es richtig verstanden habe, dass ein anerkannter Asylbewerber die gleichen Leistungen erhalte wie ein Bezieher von SGB II.

 

Herr Illerhues führt aus, dass die Unterkünfte der Asylbewerber kontrolliert würden und, wenn eine Person nicht mehr angetroffen werde, die Leistungen eingestellt werden. Bei sogenannten „Rückkehrern“ werde zum Erhalt von neuerlichen Leistungen die wöchentliche Vorstellung vorausgesetzt. Er ergänzt, dass die Wohnsitzregelung nur auf Neufälle angewandt werde. Er bestätigt, dass anerkannte Personen Hilfe in gleicher Höhe wie ein SGB-II-Leistungsbezieher erhalten.

 

Ratsmitglied Deitert wundert sich über die Verteilung der Kindergartenkinder auf die Kindergärten im Gemeindegebiet.

 

Herr Illerhues teilt mit, dass eine Zuweisung eines Kindes an einen Kindergarten vornehmlich nach dem Wohnsitz erfolge.

 

Bürgermeister Gottheil betont, dass alle Träger zur Aufnahme von Kindern von Asylbewerbern bereit seien. Wenn jedoch der Umstand vorliege, dass wegen Gruppen, die voll belegt oder schon überbelegt seien, eine Aufnahme nicht möglich sei, eine Verweisung an einen anderen Kindergarten erfolge. Auch könnten als Entscheidungsgrund für einen bestimmten Kindergarten Äußerlichkeiten oder auch Freundschaften unter den Kindern ausschlaggebend sein. Auch sei die Sprache ein großes Thema. Von den Kindern ohne Kenntnisse in der deutschen Sprache müsse z.B. eine Anpassung in der Schule erfolgen. Hieraus resultiere die Aufgabe, die Kinder entsprechend zu betreuen, so Bürgermeister Gottheil. Hierbei sollen Rahmenbedingungen nach Recht und Gesetz gewahrt werden. Er ergänzt, dass es nicht planbar sei, wie lange Personen tatsächlich vor Ort blieben. Er wünsche sich, dass bei Bekanntsein der Veräußerung von geeigneten Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen die Gemeindeverwaltung darüber informiert werde.

 

Ratsmitglied Gövert möchte wissen, welche Kosten für den Alphabetisierungkurs durch die Gemeinde Rosendahl zu tragen seien.

 

Herr Illerhues teilt mit, dass die Gemeinde Rosendahl für diese Kurse keine Kosten zu tragen habe, da diese durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen werden.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass der bisherige Sprachkurs bis November 2018 weitergeführt werde, weitere Sprachkurse in den Räumen des Rathauses nicht mehr stattfinden sollen, weil das Sitzungszimmer häufig im Dienstbetrieb benötigt werde.

 

Bürgermeister Gottheil bedankt sich bei Herrn Illerhues für seine Ausführungen und verabschiedet ihn.