Sitzung: 13.09.2018 Rat
Bürgermeister Gottheil begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Henning Illerhues, Sachbearbeiter für Asylangelegenheiten in der Gemeinde Rosendahl.
Herr Illerhues berichtet über die aktuelle
Flüchtlingssituation im Gemeindegebiet mittels einer Power-Point-Präsentation
ausführlich und umfänglich. Die Power-Point-Präsentation liegt der
Niederschrift als Anlage II bei.
Ratsmitglieder Söller möchte wissen, wie viele
Kinder durch gemeindlichen Flüchtlinge im Gemeindegebiet geboren worden seien.
Herr Illerhues antwortet, dass keine genauen
Zahlen bekannt seien und es ca. 21 Kinder sein könnten.
Ratsmitglied Lembeck spricht großen Dank an Herrn
Illerhues für die geleistete Arbeit zugunsten der Flüchtlinge aus. Er möchte
wissen, ob die Stelle des Jobcoaches weitergeführt werde.
Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, es sich bei
dem „Jobcoach“ um eine im Rahmen des LEADER-Projekts finanzierten Stelle handele
und sich zusätzlich auch noch Frau Haifa Hammer um die arbeitsrechtlichen und
sonstigen Belange der Flüchtlinge im Alltag kümmere. Der Jobcoach sei für drei
Jahre mit einer ¼ Stelle in der Gemeindeverwaltung aktiv und 65 % der
Personalkosten würden durch das LEADER-Projekt getragen. Die Gemeinde Rosendahl
übernehme den Rest der Personalkosten in Höhe von 35 %. Er betont, dass Hilfe
zur Selbsthilfe geleistet werde, um ein Herauskommen der betroffenen Personen
aus dem Leistungsbezug zu erreichen.
Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, wie
lange sich durchschnittlich abgelehnte Asylbewerber in Rosendahl noch aufhalten
und ob die Möglichkeit bestehe, diese Personen abzuschieben. Auch möchte er
wissen, ob bekannt sei, ob es in Rosendahl sogenannte „Gefährder“ gebe.
Herr Illerhues führt aus, dass für die Rückführung
abgelehnter Flüchtlinge die Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld zuständig sei
und die Gemeinde Rosendahl nur direkt zuständig sei, wenn z.B. Wohnungen
aufgesucht werden sollen. Er teilt mit, dass sich abgelehnte Asylbewerber im
Durchschnitt etwa noch drei Jahre nach negativem Abschluss des Asylverfahrens
in Rosendahl aufhalten.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass es kein
regionales, sondern ein bundesweites Problem bei der Abschiebung gebe. Häufig
seien fehlende Passpapiere, fehlende Rücknahmeabkommen oder auch eine Krankheit
ein Hemmnis bei angedachten Abschiebungen. Die Bürgermeisterkonferenz wolle
durchsetzen, dass für abgelehnte Asylbewerber auch eine Pauschale an die
betroffene Gemeinde erstattet werde, so Bürgermeister Gottheil.
Zu sogenannten „Gefährdern“ könne keine Angabe
gemacht werden, so Herr Illerhues.
Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, ob
hierzu Informationen eingeholt werden können.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass mit der
Kreispolizeibehörde Coesfeld Strategiegespräche über sogenannte „Gefährder“
geführt worden seien, dies auch im Hinblick auf Straftaten und andere
Verfehlungen. Er ergänzt, dass die Polizei gewisse Brennpunkte – auch in
Rosendahl - kenne. Es sei auch schon vorgekommen, dass ein Umzug mit
Polizeieinsatz vorgenommen werden musste, so Bürgermeister Gottheil. Auch ein
Hausverbot für die Gemeindeverwaltung sei kürzlich ausgesprochen worden. Dies
werde unter den Asylbewerbern weitergetragen, so Bürgermeister Gottheil. Er
hoffe auf positive Wirkung solcher Entscheidungen.
Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, ob an
„untergetauchte“ Asylbewerber Leistungen gezahlt würden, wenn diese sich nicht
an die Wohnsitzregelung halten. Er möchte wissen, ob er es richtig verstanden
habe, dass ein anerkannter Asylbewerber die gleichen Leistungen erhalte wie ein
Bezieher von SGB II.
Herr Illerhues führt aus, dass die Unterkünfte der
Asylbewerber kontrolliert würden und, wenn eine Person nicht mehr angetroffen
werde, die Leistungen eingestellt werden. Bei sogenannten „Rückkehrern“ werde
zum Erhalt von neuerlichen Leistungen die wöchentliche Vorstellung
vorausgesetzt. Er ergänzt, dass die Wohnsitzregelung nur auf Neufälle angewandt
werde. Er bestätigt, dass anerkannte Personen Hilfe in gleicher Höhe wie ein
SGB-II-Leistungsbezieher erhalten.
Ratsmitglied Deitert wundert sich über die
Verteilung der Kindergartenkinder auf die Kindergärten im Gemeindegebiet.
Herr Illerhues teilt mit, dass eine Zuweisung
eines Kindes an einen Kindergarten vornehmlich nach dem Wohnsitz erfolge.
Bürgermeister Gottheil betont, dass alle Träger
zur Aufnahme von Kindern von Asylbewerbern bereit seien. Wenn jedoch der
Umstand vorliege, dass wegen Gruppen, die voll belegt oder schon überbelegt
seien, eine Aufnahme nicht möglich sei, eine Verweisung an einen anderen
Kindergarten erfolge. Auch könnten als Entscheidungsgrund für einen bestimmten
Kindergarten Äußerlichkeiten oder auch Freundschaften unter den Kindern
ausschlaggebend sein. Auch sei die Sprache ein großes Thema. Von den Kindern
ohne Kenntnisse in der deutschen Sprache müsse z.B. eine Anpassung in der
Schule erfolgen. Hieraus resultiere die Aufgabe, die Kinder entsprechend zu
betreuen, so Bürgermeister Gottheil. Hierbei sollen Rahmenbedingungen nach
Recht und Gesetz gewahrt werden. Er ergänzt, dass es nicht planbar sei, wie
lange Personen tatsächlich vor Ort blieben. Er wünsche sich, dass bei
Bekanntsein der Veräußerung von geeigneten Liegenschaften zur Unterbringung von
Flüchtlingen die Gemeindeverwaltung darüber informiert werde.
Ratsmitglied Gövert möchte wissen, welche Kosten
für den Alphabetisierungkurs durch die Gemeinde Rosendahl zu tragen seien.
Herr Illerhues teilt mit, dass die Gemeinde
Rosendahl für diese Kurse keine Kosten zu tragen habe, da diese durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen werden.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass der bisherige
Sprachkurs bis November 2018 weitergeführt werde, weitere Sprachkurse in den
Räumen des Rathauses nicht mehr stattfinden sollen, weil das Sitzungszimmer
häufig im Dienstbetrieb benötigt werde.
Bürgermeister Gottheil bedankt sich bei Herrn
Illerhues für seine Ausführungen und verabschiedet ihn.