Beschluss: geändert beschlossen

Der kalkulatorische Zinssatz zur Verwendung in den Gebührenkalkulationen 2019 wird auf 5,5 % festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                 15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/648 und gibt Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt teilt für die SPD-Fraktion mit, dass nach interner Beratung der Antrag auf Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf den empfohlenen Wert von 5,74 % gestellt werde.

 

Ratsmitglied Branse möchte den rechtlichen Rahmen bei dem kalkulatorischen Zinssatz gewahrt wissen. Er geht auf die bisherige Entwicklung des kalkulatorischen Zinssatzes in der Gemeinde und das jetzige Zinsniveau am Kapitalmarkt ein. Zu Zeiten des Haushaltssicherungskonzeptes habe die Gemeinde den Zinssatz auf 6 % festgelegt, so Herr Branse und ergänzt, dass alle kostenrechnenden Einrichtungen sich über Umlagen und Gebühren finanzieren. Ein eventuell erzielter Gewinn aus den kalkulatorischen Zinsen werde seiner Meinung nach dem gemeindlichen Haushalt zugeschrieben. Es solle der Bürgerschaft etwas wieder gegeben werden und da sich die Gemeinde in einem guten liquiden Zustand befinde, solle eine Reduktion des kalkulatorischen Zinssatzes vorgenommen werden.

 

Ratsmitglied Schulze Baek teilt mit, dass in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 26.09.2018 per Mehrheitsbeschluss dem Rat eine Reduktion des kalkulatorischen Zinssatzes auf 5,5 % empfohlen worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber führt aus, dass die Informationen und Ausführungen von Bürgermeister Gottheil plausibel und nachvollziehbar seien. Er sehe keine Veranlassung, den kalkulatorischen Zinssatz zu senken, da künftig in der Gemeinde noch große Investitionen vorzunehmen seien. Er werde sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten, so Herr Weber.

 

Ratsmitglied Reints teilt mit, dass er sich mit den Ausführungen von Bürgermeister Gottheil zu den kalkulatorischen Zinsen auseinandergesetzt habe und es für einen Durchschnittshaushalt zu einer Kostenersparnis von 6 €/Jahr komme. Er gehe davon aus, dass aufgrund der Frischwasserpreiserhöhung höhere Kosten durch die Bürgerschaft zu tragen seien und deswegen solle eine Reduktion des Zinssatzes vorgenommen werden. Er sehe 5,5 % als für die Gemeinde tragbar an und werde entsprechend abstimmen.

 

Ratsmitglied Branse macht deutlich, dass er den Spielraum für eine Zinssenkung sehe, trotzdem sei das öffentliche Interesse an einer funktionierenden Infrastruktur vorhanden. Für ihn seien Mindereinnahmen in Höhe von 30.000 € vertretbar, auch da es nicht offensichtlich sei, dass die Gemeinde wieder in eine Haushaltssicherung müsse

 

Ratsmitglied Schubert teilt für die WIR-Fraktion mit, dass sich seine Fraktion schon seit längerem für eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes ausspreche. Er sehe die Reduzierung des Zinssatzes auf 5,5 € als ein gutes Zeichen an die Bürgerschaft.

 

Ratsmitglied Lethmate macht deutlich, dass er keinen Zusammenhang zwischen der Senkung eines Zinssatzes und z.B. einem Eigenanteil in einer Flurbereinigung sehe. Auch könne er die Summe von 30.000 € nicht als ein Geschenk an die Bürgerschaft ansehen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine Abstimmung zu der Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,5 %, 5,74 % und 6 % erfolgen könne. Grundsätzlich werden  bei der Gebührenkalkulation die betriebswirtschaftlichen Kosten einer kommunalen Aufgabe zur Ermittlung des Zinssatzes betrachtet. Er führt aus, dass durch die Gemeindeprüfungsanstalt die Empfehlung ausgesprochen worden sei, die Abschreibungen auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwerts vorzunehmen. Dieser sei nicht gefolgt worden, da z.B. im Bereich „Schmutzwasserentsorgung“ weitere Kosten in einer Größenordnung von jährlich ca. 200.000 € in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden müssten. Durch diese Vorgehensweise sehe Bürgermeister Gottheil bereits eine ausreichende Entlastung der Bürgerschaft gegeben. Rosendahl sei hier bürgerfreundlicher als viele Nachbarkommunen unterwegs. Kommunen, die den kalkulatorischen Zinssatz unterhalb von 6 % ansetzen, kompensierten dieses Entgegenkommen durch den Ansatz von kalkulatorischen Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten. Aufgrund zukünftiger größerer Investitionen im Gemeindegebiet und möglichen sprunghaften Gebührensteigerungen spricht er sich daher für die Beibehaltung des kalkulatorischen Zinssatzes in Höhe von 6 % aus.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Da die Vorschläge einiger Ratsmitglieder zur Reduktion des kalkulatorischen Zinssatzes von 6,0 % auf 5,5 % für die Gebührenkalkulation 2019 als weitgehendster Antrag zu verstehen sind, lässt Bürgermeister Gottheil anschließend hierüber abstimmen.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: