Der in der Sitzung des Rates am 13.09.2018 zugeleitete Gesamtabschluss
(sog. Konzernabschluss) für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 116 Abs. 6 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/652 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: