Beschluss: ungeändert beschlossen

Der in der Sitzung des Rates am 13.09.2018 zugeleitete Gesamtabschluss (sog. Konzernabschluss) für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 116 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/652 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: