Bürgermeister Niehues teilte mit, dass zwischenzeitlich eine Stellungnahme des Westf. Amtes für Bodendenkmalpflege zur Aufhebung der Unterschutzstellung des Gräftenbereiches von Haus Holtwick vorläge. Das Schreiben des Westf. Amtes für Bodendenkmalpflege ist der Niederschrift als Anlage IV beigefügt.

Er teilte mit, dass mit dem Amt für Bodendenkmalpflege kein Benehmen hergestellt werden konnte. Der Beschluss des Rates könne somit nicht umgesetzt werden, da er rechtswidrig sei. Gemäß § 54 Abs. 2 GO NW müsse er, wie bereits von ihm in der betreffenden Ratssitzung vermutet, den Beschluss des Rates beanstanden.

Für die nächste Ratssitzung werde er daher eine entsprechende Sitzungsvorlage erstellen, in der er den Beschluss formal beanstande. Der Rat habe dann neu zu entscheiden.