Es wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ebenso werden die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die
Planung unterrichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/656 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: