Beschluss: ungeändert beschlossen

Der überplanmäßigen Auszahlung in einer Gesamthöhe von 21.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.

 

Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Auszahlung wird durch Minderausgaben im Teilfinanzplan 11.003 „Abwasserbeseitigung“, Investitionsnummer 45614040 - Neubau eines Regenrückhaltebeckens Hennewich, Bereich Vechte (BWK M3) – gewährleistet.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/ 658 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: