Der überplanmäßigen Auszahlung in einer Gesamthöhe von 21.000 € wird
gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.
Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Auszahlung wird durch
Minderausgaben im Teilfinanzplan 11.003 „Abwasserbeseitigung“,
Investitionsnummer 45614040 - Neubau
eines Regenrückhaltebeckens Hennewich, Bereich Vechte (BWK M3) – gewährleistet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/ 658 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: