Beschluss: ungeändert beschlossen

1.    Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt die Übernahme des 20%igen Eigenanteils der Teilnehmer für die in dieser Sitzungsvorlage beschriebenen zusätzlichen Wegebau- und Kompensationsmaßnahmen in Höhe von ca. 97.000 € im Rahmen der Vereinfachten Flurbereinigung „Darfeld“ auf der Grundlage der ergänzenden Erläuterungen der Bezirksregierung Münster in der heutigen Sitzung zu inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2019 einen entsprechenden zusätzlichen investiven Haushaltsansatz bei dem Produkt 57 / II/12.001 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrsanlagen auszuweisen.

 


Abstimmungsergebnis:                 21 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Bürgermeister Gottheil bedankt sich bei Frau Bix und Frau Kehl für die Ausführungen und verabschiedet sie.


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/659 und gibt Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil begrüßt Frau Bix und Frau Kehl von der Bezirksregierung Münster – Amt 33 – (AfAO Coesfeld). Frau Kehl stellt die Maßnahme mittels einer Power-Point-Präsentation ausführlich und umfänglich dar. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei. Sie weist darauf hin, dass sie sich in ihrem Vortrag nur auf die Änderungen im Vergleich zu einem früher vorgestellten Planungsstand beziehe.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf möchte wissen, wie lang die 80 %-ige Förderung für das Gebiet der Gemeinde Rosendahl verfügbar bleibe.

 

Frau Kehl antwortet, dass die 80 %-ige Förderung bis 2020 zur Verfügung stehe.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf äußert, dass heute ggf. nicht zwingend ein Beschluss über die Übernahme des Eigenanteils getroffen werden müsse.

 

Dies bestätigt Frau Kehl.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf führt aus, dass der Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Hendrik Wüst, Reformen angekündigt habe, die eine Verlagerung der Verantwortung von den Kommunen auf das Land NRW vorsehen sollen. Er könne die Einwände vom Fraktionsvorsitzenden Weber teilweise verstehen. Auch er warte auf das Ergebnis der Privat-Petition von Herrn Weber. Er sehe es als gegeben an, dass sowohl der Rat der Gemeinde Rosendahl als auch die Bürgerschaft keinen Einfluss auf den Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens ausüben könne. Dies bedauere er persönlich. Nur im Sanierungsfall würden wohl andere Regelungen bezüglich KAG angewandt werden, so Herr Steindorf. Er ergänzt, dass durch die CDU-Fraktion eine Bürgersprechstunde zum Thema Flurbereinigung angeboten worden sei, welche aber kaum in Anspruch genommen worden sei. Er macht deutlich, dass bezüglich der finanziellen Tragweite keine Brisanz und/oder Zeitnot bestehe und ergänzt, dass die Teilnehmergemeinschaft gebeten worden sei, sich öffentlich und intensiv zu dem Verfahren zu äußern. Er könne verstehen, dass Anlieger verunsichert über das Verfahren seien, auch im Hinblick auf eventuelle zukünftige Kosten. Er macht klar, dass Bürger und Bürgerinnen durch die CDU-Fraktion loyal vertreten werden und er alle anderslautenden Unterstellungen diesbezüglich entschieden zurückweise. Zur Verdeutlichung führt Fraktionsvorsitzender Steindorf aus, dass der Beschluss des Rates der Gemeinde Rosendahl vom 05. Oktober 2017 durch den Landrat des Kreises Coesfeld auf seine Rechtmäßigkeit hin positiv geprüft worden sei. Er entgegnet den Anschuldigungen von Ratsmitglied Branse, dass in keinster Weise ein Deal vereinbart worden sei und sich die CDU-Fraktion an Recht und Gesetz bei ihrem Handeln halte. Durch die CDU-Fraktion sei versucht worden, in vollem Umfang die Beteiligung der Öffentlichkeit zu wahren.

 

Frau Bix teilt mit, dass die Gemeinde Rosendahl Teilnehmerin an dem Flurbereinigungsverfahren sei und auch Träger von öffentlichen Belangen. Zu dem zeitlichen Ablauf der Förderung führt Frau Bix aus, dass die Maßnahme bis 2023 komplett abgerechnet sein müsse. Aufgrund des Volumens der Maßnahme und der Akquise von ausführenden Firmen sei es allerdings von Vorteil, baldigst eine Entscheidung über die Übernahme des 20 %-igen Eigenanteils zu treffen. Insbesondere mit Blick auf die Arbeitsplanung in der Bezirksregierung – mehrere Personen hätten schon detaillierte Vorarbeitsleistungen erbracht – sei eine zeitnahe Entscheidung wesentlich.

 

Ratsmitglied Lethmate teilt mit, dass die Gemeinde Rosendahl eine von etwa 120 Stimmen bei dem Flurbereinigungsverfahren habe. Er sieht eine Vorstellung des Flurbereinigungsverfahrens in der Bürgerschaft als sinnvoll an.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt möchte wissen, wer den Ausbaustandard der Wege festlege.

 

Frau Bix führt aus, dass der Ausbau der Wege nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau erfolge.

 

Ratsmitglied Branse äußert, dass nach seiner Wahrnehmung durch die Teilnehmergemeinschaft, das Amt für Agrarordnung und die Gemeinde Rosendahl eine Vereinbarung getroffen worden sei. Eine Rücksprache bei dem Landrat des Kreises Coesfeld habe ergeben, dass die Gemeinde Rosendahl bei dem Flurbereinigungsverfahren keinen Aufwand habe und deshalb keine Anwendung der KAG-Satzung erfolgen könne, so Herr Branse. Er vertritt die Meinung, dass es den Rat der Gemeinde Rosendahl wohl etwas angehe, wenn trotz Ratsbeschluss vom 05. Oktober 2017 den Teilnehmern Geld geschenkt werde. Er erläutert, dass die Gemeinde Rosendahl aus dem Flurbereinigungsverfahren heraus kein Eigentum erwerben werde. Er könne verstehen, dass der Bürgerschaft das Verständnis fehle, dass sie selbst mittels KAG zu Zahlungen bei Maßnahmen im Innenbereich heran gezogen werden und die Landwirte im Außenbereich durch das Flurbereinigungsverfahren bezuschusst werden. Er komme zu dem Schluss, dass nur der Ratsbeschluss vom 05. Oktober 2017 aufgehoben werden könne, um anschließend eine Deckelung des Eigenanteils vorzunehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass es seiner Meinung nach keine Regel gebe, welcher Weg wirklich ausgebaut werden müsse. Er vertritt die Meinung, dass es problematisch werde, wenn durch die Gemeinde Rosendahl in dem Flurbereinigungsverfahren der 20 %-ige Eigenanteil übernommen werde. In den Ortsteilen Holtwick und Osterwick sei es seiner Meinung nach in früheren Verfahren nicht erfolgt und somit würde der OT Darfeld eine Sonderstellung einnehmen. Auch könne er den Eigenanteil der Teilnehmer von 100 €/ha nicht nachvollziehen und sehe es als Willkür an. Er sei der Meinung, die Teilnehmer im OT Darfelder würden nun alle möglichen Wege ausbauen lassen wollen und dies könne Unstimmigkeiten hervorrufen, aufgrund einer gefühlten Ungerechtigkeit zwischen den Ortsteilen. Er möchte wissen, welche Kommunen in den letzten fünf Jahren kein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt haben.

 

Frau Bix führt aus, dass die Gemeinde Havixbeck ein Flurbereinigungsverfahren nicht durchgeführt habe. Zu der Leistung von 100 €/ha für die Teilnehmer teilt Frau Bix mit, dass diese Summe ein abgestimmter Erfahrungswert sei. Ausschlaggebend für die Summe sei die Berücksichtigung die Wirtschaftsfähigkeit der einzelnen Betriebe. Auch die Eigentumsverhältnisse der Wege müssten vorab geklärt werden, so Frau Bix.

 

Ratsmitglied Schulze Baek macht deutlich, dass der Ratsbeschluss vom 05. Oktober 2017 rechtmäßig sei und nur noch kleinere Maßnahmen neu mit aufgenommen worden seien. Er halte es für sinnvoll, den Hennewicher Feldweg auszubauen, da sich dieser zurzeit in einem desolaten Zustand befinde. Er vertritt die Meinung, dass der 20 %-ige Eigenanteil durch die Gemeinde Rosendahl getragen werden solle, da hieraus ein Mehrwert für die Gemeinde Rosendahl entstehe. Er ergänzt, dass für das aufgebrachte Geld es der Gemeinde Rosendahl nicht möglich sei, in Eigenregie einen Wegeausbau in dieser Größenordnung vorzunehmen.

 

Ratsmitglied Lembeck teilt mit, dass im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nach ausführlicher Beratung der Beschluss gefasst worden sei, den 20 %igen Eigenanteil für die im Ausschuss vorgestellte Planung zu tragen und somit sehr wohl mit dem Ratsbeschluss vom 05.10.2017 eine maßnahmenbezogene Deckelung der Kosten vorliege.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt möchte wissen, wie verbindlich die Vorgaben durch die Richtlinie des Deutschen Asphaltverband e.V. seien. Er sehe den Ausbau der Wege als einen „Luxus für Insider als Schleichweg“ an. Er ergänzt, dass beispielsweise in Niedersachsen Wirtschaftswege noch Wirtschaftswege seien und keiner den Standard der angedachten Maßnahmen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens aufweise. Er sieht die Belastung der Wege durch landwirtschaftliche Fahrzeuge als zu hoch an.

 

Frau Bix teilt mit, dass man sich nach den vg. Richtlinien richten müsse, weil das Land NRW diese für den Wegebau im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens für verbindlich erklärt habe.

 

Bürgermeister Gottheil führt sodann zusammenfassend aus, dass das Flurbereinigungsverfahren seit 2008 laufe und er zurzeit einen konstruktiven Stand sehe. Auch er vertritt die Meinung, dass die Summe für den Wegebauausbaustandard von 270.000 € maßnahmenbezogen gedeckelt sei. Auch sei ein Flurbereinigungsverfahren für die Gesamtheit der Gemeinde von Nutzen und nicht nur für einzelne Personen, so Bürgermeister Gottheil. Er gibt zu bedenken, dass ein gewisses Arbeitspensum vorhanden sei und dieses sukzessive umgesetzt werden müsse. Er sieht es als einen glücklichen Umstand an, dass durch das Land NRW Geld in die Gemeinde Rosendahl investiert werde. Er sehe das Flurbereinigungsverfahren als einen Kompromiss zwischen vielen Personen und Fakten an und durch den höheren Eigenanteil bekomme die Gemeinde Rosendahl – diese übernehme die ausgebauten bzw. sanierten Wirtschaftswege später in das gemeindliche Vermögen - einen großen Mehrwert. Er macht deutlich, dass durch die Übernahme des 20 %-igen Eigenanteils die Gemeinde rd. 12 km Wege komplett ausgebaut bekomme. Er vertritt die Meinung, dass es nichts bringe, Emotionen in die Sache herein zu bringen. Fakt sei, dass der OT Darfeld den größten Bedarf an Instandsetzung von Wirtschaftswegen habe. Er resümiert, dass bei seinem Amtsantritt als Bürgermeister es solche Fördertöpfe für den Wegebau noch nicht gegeben habe und ergänzt, dass der OT Holtwick auch in der jüngeren Vergangenheit Zuschüsse bekommen habe. Zum Beispiel seien Wirtschaftswege mit Mitteln des Konjunkturpakets II saniert worden. Er wünsche sich am heutigen Abend eine Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Rosendahl und ausdrücklich keine Vertagung des TOP´s, weil nach seinem Empfinden alle Argumente ausgetauscht worden seien. Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass, sollte die Privat-Petition von Herrn Weber erfolgreich sein, die Landesregierung NRW entsprechend reagieren und das Verfahren in Frage stellen werde und der gefasste Ratsbeschluss von ihm ggf. beanstandet werden müsse.

 

Ratsmitglied Branse macht klar, dass es zwar nur um die Summe von 270.000 € gehe, er aber eine Ungerechtigkeit zwischen den Verfahrensbeteiligten und Personen, welche nach KAG behandelt werden, sehe. Er vertrete die Meinung, dass der Wegeausbau in der Verantwortung der Teilnehmergemeinschaft zu sehen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf spricht Dank an Bürgermeister Gottheil für die Klarstellung der Sachlage aus.

 

Ratsmitglied Lethmate relativiert die Aussagen von Herrn Kreutzfeldt und bekräftigt, dass es von Interesse sein solle, dass Wege so ausgebaut werden, dass eine lange Nutzungsdauer und ein allgemeiner Nutzen für verschiedenste Verkehrsteilnehmer gegeben sein sollten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt klar, dass er die Aussagen von Bürgermeister Gottheil nie in Frage gestellt habe. Er könne dessen Argumentation gut nachvollziehen, weil ein Bürgermeister die gesamte Entwicklung der Gemeinde im Blick haben müsse. Ihm gehe es bzgl. der Übernahme des Eigenanteils durch die Gemeinde lediglich um den Gerechtigkeitsaspekt.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass sich die Reaktionen zu der Thematik bisher im überschaubaren Rahmen halten. Einige Menschen hätten ihm gegenüber erklärt, seinen Standpunkt und die entsprechende Argumentation für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde nachvollziehen zu können. Er macht nochmals deutlich, dass ein Flurbereinigungsverfahren nicht mit einem Ausbau einer innerstädtischen Straße verglichen werden dürfe.

 

Bürgermeister Gottheil schlägt eine Sitzungsunterbrechung vor. Dieser wird formal zugestimmt.

 

Sitzungsunterbrechung von 20.40 bis 20.48 Uhr.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt und an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verwiesen wird.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf gibt bekannt, dass von Seiten der CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zugestimmt werde und resümiert, dass in den nächsten vierzehn Tagen sich wohl kein neuer Sachstand ergeben werde und der Rat der Gemeinde Rosendahl keinen Einfluss auf das Flurbereinigungsverfahren habe. Dies solle auch der Öffentlichkeit vermittelt werden, so Herr Steindorf.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt teilt für die SPD-Fraktion mit, dass der Beschlussvorschlag mitgetragen werde und ergänzt, dass Wirtschaftswege keinen höheren Ausbaustandard haben sollen als innerstädtische Straßen und Wege.

 

Ratsmitglied Schubert äußert für die WIR-Fraktion, dass der Beschlussvorschlag mitgetragen werde, da kein neuer Sachstand zu erwarten sei.

 

Abstimmung über den Antrag vom Fraktionsvorsitzenden Weber auf Absetzung und Verweisung des Tagesordnungspunktes:

 

Abstimmungsergebnis:

 

3 Ja-Stimmen

22 Nein-Stimmen

 

Antrag abgelehnt

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: