1.
Der Rat
der Gemeinde Rosendahl beschließt die Übernahme des 20%igen Eigenanteils der
Teilnehmer für die in dieser Sitzungsvorlage beschriebenen zusätzlichen
Wegebau- und Kompensationsmaßnahmen in Höhe von ca. 97.000 € im Rahmen der
Vereinfachten Flurbereinigung „Darfeld“ auf der Grundlage der ergänzenden
Erläuterungen der Bezirksregierung Münster in der heutigen Sitzung zu
inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2019 einen entsprechenden
zusätzlichen investiven Haushaltsansatz bei dem Produkt 57 / II/12.001 Straßen,
Wege, Plätze und Verkehrsanlagen auszuweisen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Bürgermeister Gottheil bedankt sich bei Frau Bix und Frau Kehl für die Ausführungen und verabschiedet sie.
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/659 und gibt Erläuterungen.
Bürgermeister Gottheil begrüßt Frau Bix und Frau
Kehl von der Bezirksregierung Münster – Amt 33 – (AfAO Coesfeld). Frau Kehl
stellt die Maßnahme mittels einer Power-Point-Präsentation ausführlich und
umfänglich dar. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei. Sie weist darauf hin,
dass sie sich in ihrem Vortrag nur auf die Änderungen im Vergleich zu einem
früher vorgestellten Planungsstand beziehe.
Fraktionsvorsitzender Steindorf möchte wissen, wie
lang die 80 %-ige Förderung für das Gebiet der Gemeinde Rosendahl verfügbar
bleibe.
Frau Kehl antwortet, dass die 80 %-ige Förderung
bis 2020 zur Verfügung stehe.
Fraktionsvorsitzender Steindorf äußert, dass heute
ggf. nicht zwingend ein Beschluss über die Übernahme des Eigenanteils getroffen
werden müsse.
Dies bestätigt Frau Kehl.
Fraktionsvorsitzender Steindorf führt aus, dass
der Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Hendrik Wüst,
Reformen angekündigt habe, die eine Verlagerung der Verantwortung von den
Kommunen auf das Land NRW vorsehen sollen. Er könne die Einwände vom
Fraktionsvorsitzenden Weber teilweise verstehen. Auch er warte auf das Ergebnis
der Privat-Petition von Herrn Weber. Er sehe es als gegeben an, dass sowohl der
Rat der Gemeinde Rosendahl als auch die Bürgerschaft keinen Einfluss auf den
Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens ausüben könne. Dies bedauere er
persönlich. Nur im Sanierungsfall würden wohl andere Regelungen bezüglich KAG
angewandt werden, so Herr Steindorf. Er ergänzt, dass durch die CDU-Fraktion
eine Bürgersprechstunde zum Thema Flurbereinigung angeboten worden sei, welche
aber kaum in Anspruch genommen worden sei. Er macht deutlich, dass bezüglich
der finanziellen Tragweite keine Brisanz und/oder Zeitnot bestehe und ergänzt,
dass die Teilnehmergemeinschaft gebeten worden sei, sich öffentlich und
intensiv zu dem Verfahren zu äußern. Er könne verstehen, dass Anlieger
verunsichert über das Verfahren seien, auch im Hinblick auf eventuelle
zukünftige Kosten. Er macht klar, dass Bürger und Bürgerinnen durch die CDU-Fraktion
loyal vertreten werden und er alle anderslautenden Unterstellungen
diesbezüglich entschieden zurückweise. Zur Verdeutlichung führt
Fraktionsvorsitzender Steindorf aus, dass der Beschluss des Rates der Gemeinde
Rosendahl vom 05. Oktober 2017 durch den Landrat des Kreises Coesfeld auf seine
Rechtmäßigkeit hin positiv geprüft worden sei. Er entgegnet den Anschuldigungen
von Ratsmitglied Branse, dass in keinster Weise ein Deal vereinbart worden sei
und sich die CDU-Fraktion an Recht und Gesetz bei ihrem Handeln halte. Durch
die CDU-Fraktion sei versucht worden, in vollem Umfang die Beteiligung der
Öffentlichkeit zu wahren.
Frau Bix teilt mit, dass die Gemeinde Rosendahl
Teilnehmerin an dem Flurbereinigungsverfahren sei und auch Träger von
öffentlichen Belangen. Zu dem zeitlichen Ablauf der Förderung führt Frau Bix
aus, dass die Maßnahme bis 2023 komplett abgerechnet sein müsse. Aufgrund des
Volumens der Maßnahme und der Akquise von ausführenden Firmen sei es allerdings
von Vorteil, baldigst eine Entscheidung über die Übernahme des 20 %-igen
Eigenanteils zu treffen. Insbesondere mit Blick auf die Arbeitsplanung in der
Bezirksregierung – mehrere Personen hätten schon detaillierte
Vorarbeitsleistungen erbracht – sei eine zeitnahe Entscheidung wesentlich.
Ratsmitglied Lethmate teilt mit, dass die Gemeinde
Rosendahl eine von etwa 120 Stimmen bei dem Flurbereinigungsverfahren habe. Er
sieht eine Vorstellung des Flurbereinigungsverfahrens in der Bürgerschaft als
sinnvoll an.
Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt möchte wissen,
wer den Ausbaustandard der Wege festlege.
Frau Bix führt aus, dass der Ausbau der Wege nach
den Richtlinien für den ländlichen Wegebau erfolge.
Ratsmitglied Branse äußert, dass nach seiner
Wahrnehmung durch die Teilnehmergemeinschaft, das Amt für Agrarordnung und die
Gemeinde Rosendahl eine Vereinbarung getroffen worden sei. Eine Rücksprache bei
dem Landrat des Kreises Coesfeld habe ergeben, dass die Gemeinde Rosendahl bei
dem Flurbereinigungsverfahren keinen Aufwand habe und deshalb keine Anwendung
der KAG-Satzung erfolgen könne, so Herr Branse. Er vertritt die Meinung, dass
es den Rat der Gemeinde Rosendahl wohl etwas angehe, wenn trotz Ratsbeschluss
vom 05. Oktober 2017 den Teilnehmern Geld geschenkt werde. Er erläutert, dass
die Gemeinde Rosendahl aus dem Flurbereinigungsverfahren heraus kein Eigentum
erwerben werde. Er könne verstehen, dass der Bürgerschaft das Verständnis
fehle, dass sie selbst mittels KAG zu Zahlungen bei Maßnahmen im Innenbereich
heran gezogen werden und die Landwirte im Außenbereich durch das
Flurbereinigungsverfahren bezuschusst werden. Er komme zu dem Schluss, dass nur
der Ratsbeschluss vom 05. Oktober 2017 aufgehoben werden könne, um anschließend
eine Deckelung des Eigenanteils vorzunehmen.
Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass es
seiner Meinung nach keine Regel gebe, welcher Weg wirklich ausgebaut werden
müsse. Er vertritt die Meinung, dass es problematisch werde, wenn durch die
Gemeinde Rosendahl in dem Flurbereinigungsverfahren der 20 %-ige Eigenanteil
übernommen werde. In den Ortsteilen Holtwick und Osterwick sei es seiner
Meinung nach in früheren Verfahren nicht erfolgt und somit würde der OT Darfeld
eine Sonderstellung einnehmen. Auch könne er den Eigenanteil der Teilnehmer von
100 €/ha nicht nachvollziehen und sehe es als Willkür an. Er sei der Meinung,
die Teilnehmer im OT Darfelder würden nun alle möglichen Wege ausbauen lassen
wollen und dies könne Unstimmigkeiten hervorrufen, aufgrund einer gefühlten
Ungerechtigkeit zwischen den Ortsteilen. Er möchte wissen, welche Kommunen in
den letzten fünf Jahren kein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt haben.
Frau Bix führt aus, dass die Gemeinde Havixbeck
ein Flurbereinigungsverfahren nicht durchgeführt habe. Zu der Leistung von 100
€/ha für die Teilnehmer teilt Frau Bix mit, dass diese Summe ein abgestimmter
Erfahrungswert sei. Ausschlaggebend für die Summe sei die Berücksichtigung die
Wirtschaftsfähigkeit der einzelnen Betriebe. Auch die Eigentumsverhältnisse der
Wege müssten vorab geklärt werden, so Frau Bix.
Ratsmitglied Schulze Baek macht deutlich, dass der
Ratsbeschluss vom 05. Oktober 2017 rechtmäßig sei und nur noch kleinere
Maßnahmen neu mit aufgenommen worden seien. Er halte es für sinnvoll, den
Hennewicher Feldweg auszubauen, da sich dieser zurzeit in einem desolaten
Zustand befinde. Er vertritt die Meinung, dass der 20 %-ige Eigenanteil durch
die Gemeinde Rosendahl getragen werden solle, da hieraus ein Mehrwert für die
Gemeinde Rosendahl entstehe. Er ergänzt, dass für das aufgebrachte Geld es der
Gemeinde Rosendahl nicht möglich sei, in Eigenregie einen Wegeausbau in dieser
Größenordnung vorzunehmen.
Ratsmitglied Lembeck teilt mit, dass im Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss nach ausführlicher Beratung der Beschluss gefasst
worden sei, den 20 %igen Eigenanteil für die im Ausschuss vorgestellte Planung
zu tragen und somit sehr wohl mit dem Ratsbeschluss vom 05.10.2017 eine
maßnahmenbezogene Deckelung der Kosten vorliege.
Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt möchte wissen,
wie verbindlich die Vorgaben durch die Richtlinie des Deutschen Asphaltverband
e.V. seien. Er sehe den Ausbau der Wege als einen „Luxus für Insider als
Schleichweg“ an. Er ergänzt, dass beispielsweise in Niedersachsen Wirtschaftswege
noch Wirtschaftswege seien und keiner den Standard der angedachten Maßnahmen im
Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens aufweise. Er sieht die Belastung der Wege
durch landwirtschaftliche Fahrzeuge als zu hoch an.
Frau Bix teilt mit, dass man sich nach den vg.
Richtlinien richten müsse, weil das Land NRW diese für den Wegebau im Rahmen
eines Flurbereinigungsverfahrens für verbindlich erklärt habe.
Bürgermeister Gottheil führt sodann
zusammenfassend aus, dass das Flurbereinigungsverfahren seit 2008 laufe und er
zurzeit einen konstruktiven Stand sehe. Auch er vertritt die Meinung, dass die
Summe für den Wegebauausbaustandard von 270.000 € maßnahmenbezogen gedeckelt
sei. Auch sei ein Flurbereinigungsverfahren für die Gesamtheit der Gemeinde von
Nutzen und nicht nur für einzelne Personen, so Bürgermeister Gottheil. Er gibt
zu bedenken, dass ein gewisses Arbeitspensum vorhanden sei und dieses
sukzessive umgesetzt werden müsse. Er sieht es als einen glücklichen Umstand
an, dass durch das Land NRW Geld in die Gemeinde Rosendahl investiert werde. Er
sehe das Flurbereinigungsverfahren als einen Kompromiss zwischen vielen
Personen und Fakten an und durch den höheren Eigenanteil bekomme die Gemeinde
Rosendahl – diese übernehme die ausgebauten bzw. sanierten Wirtschaftswege
später in das gemeindliche Vermögen - einen großen Mehrwert. Er macht deutlich,
dass durch die Übernahme des 20 %-igen Eigenanteils die Gemeinde rd. 12 km Wege
komplett ausgebaut bekomme. Er vertritt die Meinung, dass es nichts bringe, Emotionen
in die Sache herein zu bringen. Fakt sei, dass der OT Darfeld den größten
Bedarf an Instandsetzung von Wirtschaftswegen habe. Er resümiert, dass bei
seinem Amtsantritt als Bürgermeister es solche Fördertöpfe für den Wegebau noch
nicht gegeben habe und ergänzt, dass der OT Holtwick auch in der jüngeren
Vergangenheit Zuschüsse bekommen habe. Zum Beispiel seien Wirtschaftswege mit
Mitteln des Konjunkturpakets II saniert worden. Er wünsche sich am heutigen
Abend eine Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Rosendahl und
ausdrücklich keine Vertagung des TOP´s, weil nach seinem Empfinden alle
Argumente ausgetauscht worden seien. Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass,
sollte die Privat-Petition von Herrn Weber erfolgreich sein, die
Landesregierung NRW entsprechend reagieren und das Verfahren in Frage stellen
werde und der gefasste Ratsbeschluss von ihm ggf. beanstandet werden müsse.
Ratsmitglied Branse macht klar, dass es zwar nur
um die Summe von 270.000 € gehe, er aber eine Ungerechtigkeit zwischen den
Verfahrensbeteiligten und Personen, welche nach KAG behandelt werden, sehe. Er
vertrete die Meinung, dass der Wegeausbau in der Verantwortung der
Teilnehmergemeinschaft zu sehen sei.
Fraktionsvorsitzender Steindorf spricht Dank an
Bürgermeister Gottheil für die Klarstellung der Sachlage aus.
Ratsmitglied Lethmate relativiert die Aussagen von
Herrn Kreutzfeldt und bekräftigt, dass es von Interesse sein solle, dass Wege
so ausgebaut werden, dass eine lange Nutzungsdauer und ein allgemeiner Nutzen
für verschiedenste Verkehrsteilnehmer gegeben sein sollten.
Fraktionsvorsitzender Weber stellt klar, dass er
die Aussagen von Bürgermeister Gottheil nie in Frage gestellt habe. Er könne
dessen Argumentation gut nachvollziehen, weil ein Bürgermeister die gesamte
Entwicklung der Gemeinde im Blick haben müsse. Ihm gehe es bzgl. der Übernahme
des Eigenanteils durch die Gemeinde lediglich um den Gerechtigkeitsaspekt.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass sich die
Reaktionen zu der Thematik bisher im überschaubaren Rahmen halten. Einige
Menschen hätten ihm gegenüber erklärt, seinen Standpunkt und die entsprechende
Argumentation für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde nachvollziehen zu
können. Er macht nochmals deutlich, dass ein Flurbereinigungsverfahren nicht
mit einem Ausbau einer innerstädtischen Straße verglichen werden dürfe.
Bürgermeister Gottheil schlägt eine Sitzungsunterbrechung vor. Dieser wird formal zugestimmt.
Sitzungsunterbrechung von 20.40 bis 20.48 Uhr.
Fraktionsvorsitzender Weber stellt den Antrag,
dass der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt und an den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verwiesen wird.
Fraktionsvorsitzender Steindorf gibt bekannt, dass
von Seiten der CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zugestimmt werde und
resümiert, dass in den nächsten vierzehn Tagen sich wohl kein neuer Sachstand
ergeben werde und der Rat der Gemeinde Rosendahl keinen Einfluss auf das
Flurbereinigungsverfahren habe. Dies solle auch der Öffentlichkeit vermittelt
werden, so Herr Steindorf.
Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt teilt für die
SPD-Fraktion mit, dass der Beschlussvorschlag mitgetragen werde und ergänzt,
dass Wirtschaftswege keinen höheren Ausbaustandard haben sollen als
innerstädtische Straßen und Wege.
Ratsmitglied Schubert äußert für die WIR-Fraktion,
dass der Beschlussvorschlag mitgetragen werde, da kein neuer Sachstand zu
erwarten sei.
Abstimmung über den Antrag vom
Fraktionsvorsitzenden Weber auf Absetzung und Verweisung des
Tagesordnungspunktes:
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
22 Nein-Stimmen
Antrag
abgelehnt
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: