1.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2017 wird mit einer Bilanzsumme von 78.852.960,05 € festgestellt.

 

2.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.548.074,79 € wird festgestellt.

 

3.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 10.557.090,23 € wird festgestellt.

 

 

4.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt.

 

5.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt.

 

6.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.   Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.548.074,79 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abgedeckt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schubert verweist auf die Sitzungsvorlage IX/660 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussvorsitzender Schubert begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Graf von der Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH.

 

Frau Graf stellt die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 mittels einer Power-Point-Präsentation ausführlich und umfänglich vor. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Ausschussmitglied Reints möchte wissen, bis zu welchem Zeitpunkt die hinter den Urlaubsrückstellungen stehenden Urlaubstage der Beamten in Anspruch genommen werden müssen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die übertragenen Urlaubstage von Beamten bis zum 30. September angetreten sein müssten. Er ergänzt, dass aktuell nur noch drei Beamte in der Gemeinde tätig seien, so dass der in den Urlaubsrückstellungen enthaltene Anteil für diese sehr überschaubar sei.

 

Ausschussmitglied Branse teilt mit, dass er es gut finde, dass die Gewinnabzielungsabsicht beim Verwaltungshandeln nicht im Vordergrund stehen. Aufgrund des hohen liquiden Bestandes (knapp 12.000.000 €) der Gemeinde könne er sich vorstellen, dass alle Verbindlichkeiten zeitnah abgegolten werden könnten. Er vertritt die Meinung, dass die finanzielle Seite der Gemeinde eine solide Basis habe und die Prognose günstig ausfalle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: