1.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2017 wird mit einer Bilanzsumme von 78.852.960,05 € festgestellt.

 

2.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.548.074,79 € wird festgestellt.

 

3.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 10.557.090,23 € wird festgestellt.

 

 

4.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt.

 

5.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt.

 

6.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage IX/660 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.   Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.548.074,79 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abgedeckt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/660 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Schubert teilt mit, dass die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Rosendahl durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erfolgt sei und wie in den Vorjahren eine Prüfung nach unterschiedlichen Schwerpunkten vorgenommen worden sei. Hierbei sei offensichtlich geworden, dass durch die Finanzabteilung der Gemeinde Rosendahl eine korrekte und tadellose Arbeit abgeliefert worden sei. Er bedankt sich abschließend herzlich bei dem gesamten Team der Finanzbuchhaltung für die im Zuge von Jahres- und Gesamtabschluss 2017 geleistete gute Arbeit. Diese sei trotz der zeitweisen mutterschutz- und elternzeitbedingten Abwesenheit der Kämmerin in guter Qualität und insgesamt ohne Probleme erbracht worden. Er erwähnt, dass die Gemeinde Rosendahl zu den wenigen Gemeinden gehöre, die bereits zu diesem frühen Zeitpunkt den Jahres- und Gesamtabschluss 2017 vorlegen könne. Herr Schubert spricht die Empfehlung aus, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Bürgermeister Gottheil schließt sich dem Lob an die Finanzbuchhaltung und den Fachbereich Zentraler Service und Finanzen an, dass sehr gute Arbeit bei der Erstellung des Jahres- und Gesamtabschlusses 2017 geleistet worden sei. Er ergänzt, dass keinerlei Nachprüfung oder Korrekturen nötig gewesen seien. In seinen Dank schließt er die Fachbereichsleiterin Dorothea Roters ausdrücklich mit ein, da diese aufgrund der Abwesenheit der Kämmerin einige Arbeiten persönlich durchgeführt habe.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: