Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand einer Dringlichkeitsliste den Kronenrückschnitt an gemeindlichen Bäumen zur Verringerung des Wurzeldruckes zu veranlassen. Weiterhin werden begleitende Maßnahmen wie Wurzelrückschnitt und -sperren ergriffen.

 

Gemeindliche Bäume werden grundsätzlich nur dann gefällt, wenn durch eine Begutachtung nachgewiesen wird, dass die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gegeben ist oder wenn die Entfernung verkehrsordnungsrechtlich notwendig ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Abstimmung zu dem Antrag von Fraktionsvorsitzenden Kreutzfeldt zur Erweiterung des Beschlussvorschlages:

 

Erweiterung des Beschlussvorschlages um folgenden Passus:

 

Die entsprechende Ersatzanpflanzung ist, wenn möglich, an gleicher Stelle vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

1 Ja-Stimme

8 Nein-Stimmen

 

Erweiterung des Beschlussvorschlag abgelehnt

 

Erweiterung des Beschlussvorschlages um folgenden Passus:

 

Eine Ersatzbepflanzung ist in Ortsnähe vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

6 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

2 Enthaltungen

 

Erweiterung des Beschlussvorschlag angenommen

 

Bürgermeister Gottheil teilt abschließend mit, dass Ersatzanpflanzungen zukünftig nach Einschätzung des Bauhofs sinnvoll vorgenommen werden. 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/662 und gibt Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber macht deutlich, dass er mehrfach darum gebeten habe,

Ersatzanpflanzungen von für den Straßenraum geeigneten Bäumen vorzunehmen. Er möchte wissen, ob es gutachterliche Stellungnahmen dazu gebe, welche Bäume tatsächlich für den Straßenraum geeignet seien.

 

Herr Averesch bestätigt, dass es dieses gebe und konkrete Bäume als für den Straßenbereich geeignet eingestuft würden.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt ergänzt, dass es eine Fülle an Informationen über geeignete Bäume gebe. Er nennt als Beispiel die Stadt Düsseldorf und ergänzt, dass sich an den Erfahrungen anderer Kommunen und Baumexperten orientiert werden solle. Er spricht sich dagegen aus, dass nur Bäume gefällt werden, es aber keinen Ersatz gebe.

 

Ausschussmitglied Espelkott teilt mit, dass besprochen werden solle, welche Bäume zukünftig an Straßen gepflanzt werden können. Er vertritt die Meinung, dass Bäume, die massiv stören (z.B. mit eingeschränkter Sicht für Verkehrsteilnehmer), entfernt werden sollen.

 

Bürgermeister Gottheil macht deutlich, dass Bäume nur dann gefällt werden, wenn die nötige Standsicherheit nicht mehr gewährleistet sei oder die Entfernung aus verkehrsordnungsrechtlicher Sicht notwendig sei.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt vertritt die Meinung, dass Ersatzanpflanzungen unbedingt vor Ort an gleicher Stelle vorzunehmen seien. Dies sei in der Vergangenheit nicht immer erfolgt, so Herr Kreutzfeldt. Er könne einen massiven Baumschwund im Gemeindegebiet verzeichnen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt klar, dass die B474/Legdener Straße seiner Meinung nach ein Sonderfall sei. Die Anlieger seien durch die Straßenbäume vielfach beeinträchtigt. Ein Rückschnitt reduziere wohl vorübergehend die Belastung, aber nicht auf Dauer. Er spricht sich für Ersatzanpflanzungen an der B474/Legdener Straße aus.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck möchte vom Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt wissen, ob der Wunsch bestehe, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu ergänzen.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt wünscht sich, dass der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt werde, dass Ersatzanpflanzungen möglichst an gleicher Stelle erfolgen sollen, dies auch im Hinblick auf früher getroffene Versprechen zu Ersatzanpflanzungen, die nicht eingehalten worden seien.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck führt aus, dass über die Ergänzung des Beschlussvorschlages durch den Ausschuss abgestimmt werden könne. Er könne sich vorstellen, dass eine Ersatzanpflanzung auch vor Ort, nicht jedoch unbedingt an derselben Stelle ausreichend sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf vertritt die Meinung, dass es ausreiche, wenn eine Ersatzanpflanzung festgeschrieben werde. Eine Ersatzanpflanzung an gleicher Stelle müsse seiner Meinung nach nicht sein.

 

Ausschussmitglied Espelkott zeigt Verständnis für betroffene Anlieger. Er macht aber deutlich, dass die Flora auch ihren Wert habe und dies jedem bewusst sein solle. Er vertritt die Meinung, dass Bäume in die Stadt gehörten und sie auch ein gewisser Schutz vor Rennstrecken seien. Verkehrsrechtlich müsse der Baumstandort in Ordnung gehen, ansonsten müsse eine Entfernung eines Baumes erfolgen, so Herr Espelkott. Dies sei dann auch bei einer Erkrankung eines Baumes der Fall. Keine Zustimmung findet bei Ihm das Argument von Anlieger nach dem Wunsch auf die Entfernung eines Baumes, nur wenn der Baum die Anlieger störe. Früher habe man andere Erkenntnisse gehabt als heute, ergänzt Herr Espelkott. Für ihn sei es nicht ausschlaggebend, wenn ein Baum als Störfaktor angesehen werde und deshalb entfernt werden solle. Auch er wünscht sich eine Ersatzanpflanzung möglichst an demselben Standort, jedenfalls dann, wenn es aus verkehrsrechtlicher Sicht auch möglich sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf macht klar, dass eine Ersatzanpflanzung sowohl städtebaulich wie auch ökologisch übereinstimmen solle. Es solle aber auch eine gewisse Flexibilität bei einer Ersatzanpflanzung vorhanden sein, ergänzt er. Auch solle ein Nachweis über vorgenommene Ersatzanpflanzungen geführt werden, ergänzt Herr Steindorf.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt macht deutlich dass die Bäume an der B474/Legdener Straße im OT Holtwick prägend seien, und resümiert, dass nach der Entfernung selbiger und einer anderweitig vorgenommenen Ersatzanpflanzung der jetzige Charakter der Legdener Straße nicht mehr vorhanden sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass die B474/Legdener Straße im OT Holtwick in die Zuständigkeit des Landesbetriebes „Straßen.NRW“ falle und dieser bei der Maßnahme Vorgaben, auch bezüglich der Verkehrssicherheit, machen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber vertritt die Meinung, dass es nicht sein könne, wenn irgendwo im Gemeindegebiet Ersatzanpflanzungen vorgenommen werden. Auch er spricht sich dafür aus, dass der Charakter der B474/Legender Straße gewahrt werden solle und entsprechend Ersatzanpflanzungen an gleicher Stelle erfolgen sollen.

 

Ausschussmitglied Wigger gibt bekannt, dass Pappeln an Wirtschaftswegen durch das Wurzelwerk den Straßenbelag hochdrücken und hier entsprechend gehandelt werden solle.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die Pappeln an den verwaltungsseitig bekannten Orten nach dem 01. November 2018 entfernt werden sollen.

 

Ausschussmitglied Hemker führt an, dass Baumwurzeln auch in Radwege hinein ragen. Als Beispiel führt er die Maßnahmen am Radweg von Coesfeld nach Osterwick an. Der Zustand sei bereinigt worden und nun sei der gleiche Zustand wie vor der Bereinigung gegeben. Er vertritt die Meinung, dass Bäume an den Wegen möglichst tief eingesetzt werden sollen.

 

Diesem entgegnet Bauhofleiter Averesch, dass eine solche Vorgehensweise nicht möglich sei, da ansonsten die Möglichkeit bestehe, dass der Stamm des Baumes faule.

 

Ausschussmitglied Hemker macht deutlich, dass es seiner Meinung nach dauerhaft nichts bringe, nur eine Wurzelkappung vorzunehmen, da nach einer gewissen Zeit die Wurzeln im gleichen Ausmaß wieder vorhanden seien.

 

Herr Averesch ergänzt, dass Wurzelkappungen regelmäßig vorgenommen würden und es richtig sei, dass nach zwei Jahren der Ursprungszustand wieder vorhanden sei.

 

Aus diesem Grund spricht sich Fachbereichsleiterin Brodkorb für das mit der Verwaltungsvorlage vorgeschlagene Konzept aus, da sie einen großen Mehrwert darin sehe. Auch sollen die Bauhofmitarbeiter im Baumschnitt geschult werden, ergänzt Frau Brodkorb.

 

Herr Averesch teilt mit, dass die Kronen der Bäume richtig geschnitten werden sollen, um den Wurzeldruck zu vermindern. Dies sei aber nur bei einem richtigen Kronenschnitt zu erreichen und deshalb sei die Schulung der Bauhofmitarbeiter unerlässlich.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass der Kronenschnitt im Turnus von vier Jahren erfolgen soll.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf geht auf den Antrag vom Fraktionsvorsitzenden Kreutzfeldt ein. Auch er findet das vorgelegte Konzept sehr gut und ergänzt, dass andere Nachbarkommunen auch viel gemacht hätten und es der Ökologie absolut erträglich sei. Er bleibe dabei, dass Ersatzanpflanzungen auf dem Gemeindegebiet unter dem Gesichtspunkt der Flexibilität für die Gemeinde nachgewiesen werden solle.

 

Dem entgegnet Fraktionsvorsitzender Weber, dass eine Ersatzanpflanzung auf dem Gemeindegebiet nach seiner Ansicht zu weit gehe. Besser sei eine ortsnahe Ersatzanpflanzung für einen gefällten Baum, so Herr Weber.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck habe ein ungutes Gefühl, wenn eine Ersatzanpflanzung an gleicher Stelle zwingend vorgegeben werden solle. Er vertritt die Meinung, dass Ersatzanpflanzungen mit Weitsicht erfolgen sollten.


Ausschussmittglied Espelkott ergänzt, dass Versorgungsunternehmen gegen eine Ersatzanpflanzung an gleicher Stelle sein könnten. Deshalb stimme er den Ausführungen vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf bezüglich einer ortsnahen Ersatzanpflanzung zu.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt präzisiert, dass er sich eine Ersatzanpflanzung am gleichen Standort wünsche, sich aber auch mit einer ortsnahen Anpflanzung einverstanden erklären könne.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck wirft die Frage auf, wer denn entscheide könne, dass tatsächliche eine Ersatzanpflanzung an gleicher Stelle auch wirklich möglich sei, da die Anpflanzung auf Zukunft gesehen auch hinderlich sein könne.

 

Ausschussmitglied Espelkott macht deutlich, dass nur bei einer nachgewiesenen Erkrankung oder aus verkehrstechnischen Gründen ein Baum gefällt werden und eine Ersatzanpflanzung erfolgen solle. Bei Vorliegen von Unwägbarkeiten wie z.B. Einschränkungen der Verkehrssicherheit oder leitungsrechtliche Probleme solle keine Ersatzanpflanzung an der ursprünglichen Stelle vorgenommen werden.

 

Auch Ausschussvorsitzender Lembeck vertritt die Meinung, dass, wenn eine Verkehrsgefährdung vorliege, ein Baum gefällt werden müsse. Er bestätigt, dass über verschiedene Beschlussvorschläge abgestimmt werden könne.

 

Ausschussmitglied Espelkott spricht sich dafür aus, dass eine Ersatzanpflanzung an gleicher Stelle nur erfolgen solle, wenn der bisherige Baum aufgrund Krankheit oder aus verkehrsordnungsrechtlicher Sicht gefällt werden müsse. Ansonsten könne eine Ersatzanpflanzung ortsnah erfolgen, so Herr Espelkott.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt teilt mit, dass die Sinnhaftigkeit einer Ersatzanpflanzung überprüft werden und eine eventuelle Abfrage bei entsprechenden Versorgungsunternehmen erfolgen solle. Er wünscht sich, dass ein Standort erhalten bleibe und nicht zu weit in Zukunft geschaut werden solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: