Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Gebührennachkalkulation 2017 sowie die Prognose für das Jahr 2018 für den Bereich der Straßenreinigung werden zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/663 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Neumann möchte wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Gebühr für die Straßenreinigung basieren. Für ihn seien manche Straßenzüge bezüglich der Veranlagung von Straßenreinigungsgebühren nachvollziehbar, wiederum andere aber nicht.

 

Produktverantwortliche Berger teilt mit, dass die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren auf untenstehendem Hinweis basiere und der Allgemeininteressenanteil sich auf 10 % belaufe, dieser Prozentsatz jedoch auch selbst bestimmt und ggf. abweichend festgelegt werden könne.

 

 

Ausschussmitglied Reints geht auf den Winterstraßenreinigungsdienst ein. Er vertrete die Meinung, dass es verschiedene Maßstäbe bei der Veranschlagung der Straßenreinigungsgebühren gebe. Als Beispiel nennt er die K41 am Wohngebiet „Höven“ im OT Osterwick. Diese Straße sei als Durchfahrtsstraße anzusehen und trotzdem werden Anlieger mit Straßenreinigungsgebühren belastet. Dies könne er nicht nachvollziehen.

 

Produktverantwortliche Berger teilt mit, dass die Kosten für den Winterstraßenreinigungsdienst durch den Straßenbaulastträger „Straßen.NRW“ über die Gebührenkalkulation der Gemeindeverwaltung auf die Anlieger umgelegt werden.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass seinerzeit nach einer Prioritätenliste festgelegt worden sei, wo Straßenreinigungsgebühren zu veranschlagen seien. Er führt aus, dass zentrale Einfallstraßen einen optisch guten Eindruck machen sollen. Aus diesem Grund werde an diesen Straßen auch der Winterdienst zentral durch Bauhof und/oder eine Fremdfirma vorgenommen, so Bürgermeister Gottheil.

 

Produktverantwortliche Berger führt aus, dass durch die Anlieger ansonsten sowohl der Bürgersteig als auch die hälftige Fahrbahnbreite zu reinigen sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: