Herr Kramer stellt klar, dass nach seinem Empfinden die Anwendung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) den Sinn habe, dass anfallende Kosten für Baumaßnahmen auf viele Schultern verteilt würden. Er könne nicht nachvollziehen, dass im Rahmen der Flurbereinigung Darfeld dieses Prinzip durch die Übernahme eines Eigenanteils durch die Gemeinde Rosendahl aufgrund eines Beschlusses des Rates der Gemeinde Rosendahl, insbesondere der CDU-Fraktion ausgehebelt, werde. Er möchte wissen, ob es richtig sei, dass Wirtschaftswege nach 30 Jahren abgeschrieben werden.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Fragestellung über die Übernahme des Eigenanteils vielfach geprüft und schlussendlich die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschluss vom 05. Oktober 2017 durch den Landrat bestätigt worden sei. Er stellt klar, dass im Rahmen einer Flurbereinigung die Anwendung des KAG nicht greifen könne, da die Gemeinde kein Maßnahmenträger sei. Dementsprechend könne auch keine Umlegung der Kosten nach dem KAG bzw. nach der Rosendahler KAG-Beitragssatzung erfolgen, ergänzt Bürgermeister Gottheil.

 

Herr Palz möchte wissen, ob es zutreffend sei, dass bei künftigen Ausbesserungen der Wirtschaftswege eine Anwendung der KAG-Satzung nicht möglich sei.

 

Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass bei zukünftigen Maßnahmen eine Anwendung der KAG-Satzung geprüft werden müsse. Hierbei sei das Eigentumskriterium für die an die maßgeblichen Wegeflächen grenzenden Grundstücke und nicht die tatsächliche Nutzung der Wege entscheidend. Dies gelte sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich des Gemeindegebietes. Er verdeutlicht, dass nach dem Flurbereinigungsgesetz die Anwendung des KAG nicht vorgesehen sei. Zur Anwendung des KAG bzw. darauf aufbauender Satzungen könne es kommen, wenn wesentliche Ausbesserungen am Unterbau und am Aufbau einer/s Straße/Weg erfolgen. Er stellt klar, dass die Abschreibungsdauer von 30 Jahren für Wege von Herrn Kramer nur als Beispiel genannt worden sei. Er ergänzt, dass es keine allgemein verbindliche Nutzungsdauer bei Wegen gebe, da jede Maßnahme als Einzelmaßnahme anzusehen sei. Es sei nicht grundsätzlich so, dass nach Ablauf einer angenommenen Nutzungsdauer automatisch eine KAG-beitragspflichtige Sanierung erfolgen müsse. Abhängig von der tatsächlichen Nutzung sei es durchaus möglich, dass Straßen und Wege eine längere Werthaltigkeit aufweisen.

 

Frau Palz weist darauf hin, dass der Hennewicher Feldweg ihrem Kenntnisstand nach mit einer Teerdeckschicht versehen werden solle. Sie möchte wissen, wie sie als direkte Anlieger über diese Maßnahme informiert werden. Ihrer Meinung nach werde der Hennewicher Feldweg durch die Maßnahme zu einer Rennstrecke ausgebaut und durch die Maßnahme werde zu wenig für den landwirtschaftlichen Verkehr und zu viel für Radfahrer gemacht. Sie möchte wissen, ob sie als Anlieger eine Möglichkeit habe, zu der Maßnahme ihre Meinung abzugeben.

 

Frau Kehl teilt mit, dass sie sich bei Fragen an den Vorstand oder die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung wenden könne. Eine andere Möglichkeit bestehe für Anlieger nicht, da im Verfahren der Flurbereinigung eine weitergehende Beteiligung nicht vorgesehen sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass mit betroffenen Personen über die Maßnahmen gesprochen werden solle.

 

Frau Kehl ergänzt, dass die Richtlinien des Flurbereinigungsverfahrens eingehalten werden müssten. Zum Ausbau des Hennewicher Feldweges teilt sie mit, dass ein tragfähiger Unterbau sowohl des Weges als auch der Bankette geschaffen werden müsse. Hierbei sei als Tragdeckschicht ein zweischichtiger Asphalt vorgeschrieben, so Frau Kehl.

 

Herr Siemens möchte grundsätzlich wissen, warum der Hennewicher Feldweg in diesem Maße ausgebaut werden solle. Er sehe keinen Sinn, einen solchen Aufwand nur für landwirtschaftliche Maschinen vorzunehmen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass in dem Flurbereinigungsverfahren viele Teilnehmer und unterschiedlichste Interessen vorhanden seien. Es gelte, den größtmöglichen gemeinsamen Nenner aller geäußerten Belange zu finden und eine Kompromisslösung umzusetzen. Hierzu habe er auch an mehreren Abstimmungsgesprächen im Vorstand der Flurbereinigung teilgenommen, in welchen durchaus auch einmal Interessen und Bedenken geäußert worden seien.

 

Herr Siemens teilt mit, dass er über den Ausbau des Hennewicher Feldweges aus der Tagespresse erfahren habe und er selber nie persönlich dazu angesprochen worden sei.

 

Herr Palz teilt mit, dass sie als Anlieger des Hennewicher Feldweges kein Interesse an einem Ausbau des Selbigen hätten.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass entgegen der Darstellung von Herrn Siemens und Herrn Palz sehr wohl Privatpersonen als auch andere Nutzer an einem Ausbau des Hennewicher Feldweges großes Interesse hätten. Auch solle hierdurch eine Verbindung zu dem vorhandenen BahnRadweg geschaffen werden. Aus diesen Gründen halte er die Maßnahme für eine gute Angelegenheit, die vielen nutzen werde.

 

Herr Uesbeck gibt bekannt, dass der „Heidbrink“ viel durch landwirtschaftliche Maschinen genutzt werde. Er sehe ein Gefahrenpotenzial gegeben, da zwischen der Fahrbahn und der Bankette teilweise ein bis zu 15 cm großer Höhenunterschied vorhanden sei. Hierzu bittet er um Besichtigung, wenn möglich eine Fahrbahnangleichung und ggf. um Einführung einer 30 km/h-Zone.

 

Bürgermeister Gottheil nimmt den Hinweis auf.