Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Waldkindergarten) am 12. Juli 2018 durch die Bezirksregierung Münster genehmigt worden sei und die entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Rosendahl unter der lfd. Nr. 8 vom 18. September 2018 erfolgt sei. Er ergänzt, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes damit wirksam geworden sei.