Zu der Klassifizierung der innergemeindlichen Straßen teilt Bürgermeister Gottheil mit, dass die KAG-Beitragssatzung mit Beschluss im Jahr 2015 geändert worden sei. Er ergänzt, dass die Klassifizierung der innerörtlichen Straße noch vorgenommen werden müsse. Er ergänzt, dass eine grobe Einteilung vorgenommen worden sei und Unterscheidungen vorgenommen werden. Zur Verdeutlichung geht Bürgermeister Gottheil exemplarisch auf den Plan für den OT Osterwick ein und ergänzt, dass Funktionsinhalte vorhanden seien, aber noch letzte Detailarbeiten erledigt werden müssten. Sobald alles formal komplett vorhanden sei, könnten entsprechende Übersichten entweder als Anlage zur KAG-Satzung genommen werden oder per separatem Beschluss eine Einstufung der Straßenzüge in Klassen erfolgen, so Bürgermeister Gottheil. Er teilt mit, dass in einem gewissen Zeitablauf die jeweilige Straßenfunktion überprüft werden müsse. Auch geht Bürgermeister Gottheil noch ebenfalls exemplarisch auf den OT Holtwick (Schleestraße) ein. Hierzu teilt er mit, dass die Bedeutung der Straße bei der Klassifizierung überprüft werden müsse, damit eine Gerichtsfestigkeit vorliege.