Eine Anwohnerin der Gescheraner Straße im OT Holtwick berichtet, dass Einschränkungen an ihrem Grundstück durch die im Gehweg vorhanden Linden vorhanden seien. Ihre Mutter sei durch aufbrechende Wurzeln auf eigenem Grundstück gestürzt und habe sich erheblich verletzt. Sie ergänzt, dass die Baumkrone einer Linde in ihr Grundstück rage. Sie möchte wissen, wie es mit der Verkehrssicherheit und haftungsrechtlich in dieser Konstellation bestellt sei. Sie habe die Aussage des Kreises Coesfeld bekommen, dass sie die Wurzeln der Straßenbäume kürzen dürfe, wenn diese in das eigene Pflaster ragen. Sie möchte wissen, ob dem so sei. Auch möchte sie wissen, wie und in welchen Abständen der Schnitt an den Bäumen nach dem Konzept vorgenommen werde und ob der Rückschnitt nur nach vorliegender Liquidität erfolge. Auch möchte sie wissen, ob und wann Anlieger über anstehende Maßnahmen an den Straßenbäumen informiert werden.

 

Bauhofleiter Averesch teilt mit, dass Wurzelbereiche der Straßenbäume, die in Privatgrund ragen, in Absprache mit der Gemeinde gekappt werden dürfen oder durch eine Wurzelsperre die Ausbreitung auf das private Grundstück verhindert werde. Bezüglich haftungsrechtlicher Aspekte könne er keine Aussage treffen. Wenn Schnittmaßnahmen vorgenommen werden, müssten die alle vier Jahre wiederholt werden, um einen entsprechenden Effekt erzielen zu können.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass als nächste Maßnahme mehrere Straßen vorgenommen werden sollen und die Anwohner entsprechend darüber informiert werden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass in dem erstellten Konzept 300 Bäume benannt worden seien und diese regelmäßig bearbeitet werden sollen. Zu eventuellen Schäden müsse Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung der Gemeinde Rosendahl genommen werden, so Bürgermeister Gottheil.

 

Antwort:

 

Nach Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung der Gemeinde Rosendahl durch den Mitarbeiter Heitz sei in Bezug auf die gemeindlichen Grundstücke mitgeteilt worden, dass die Gemeinde nur bei einer tatsächlichen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht voraussichtlich belangt werden könne. Bei einer regelmäßigen Überprüfung der Gegebenheiten und Vornahme von eventuell notwendigen Maßnahmen (in Bezug auf die Beseitigung von möglichen und/oder offensichtlichen Gefahrenquellen) werde die Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde gewahrt. Im weiteren Verlauf des Gespräches sei mitgeteilt worden, dass die Anlieger sich den ihnen bekannten und offensichtlichen Gegebenheiten entsprechend anzupassen und die nötige Vorsicht z.B. bei der Begehung von Wegen, zu beachten haben.

 

Weiter wurde Herrn Heitz mitgeteilt, dass Schäden, welche an privaten Grundstücken/Liegenschaften durch Straßenbäume entstehen, reguliert werden können. Des Weiteren sei mitgeteilt worden, dass Grundstückseigentümer beim Betreten des Grundstückes sich den ihnen bekannten und offensichtlichen Gegebenheiten entsprechend anzupassen und die nötige Vorsicht zu beachten haben.

 

Grundsätzlich müsse aber jeder Schadensfall durch die Haftpflichtversicherung genau, auf eine mögliche vorliegende Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, betrachtet und überprüft werden.

 

Herr Müller (Anwohner Billerbecker Straße) möchte wissen, wie mit einem Baum umgegangen werde, wenn dieser auf einer Gasleitung stehe.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass in einer solchen Situation eine Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Versorgungsunternehmen erfolge und durch selbiges die weitere Vorgehensweise vorgegeben werde.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass gutachterlich bestätigt vorliegen müsse, dass ein Baum gefällt werden soll. Er steht klar dafür ein, dass der Erhalt eines Baumes vor dessen Fällung stehe.

 

Herr Döking (Anwohner Klockenbrink) teilt mit, dass die vorhandenen Linden auf Versorgungsleitungen stehen und Wurzeln in das Pflaster eingedrungen seien. Er wünscht sich, dass die Sicherheit gewahrt werde.

 

Herr Averesch führt aus, dass sich die Situation vor Ort angeschaut worden sei und die vorhandene Gasleitung kein Problem darstelle. Er ergänzt, dass durch die Netzbetreiber alle drei bis fünf Jahre eine Begehung zur Überprüfung der vorhandenen Gegebenheiten vorgenommen werde. Nur bei Vorliegen von Problemen solle die Fällung eines Baumes vorgenommen werden, so Herr Averesch.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass sie vermehrt Anfragen bezüglich der Beseitigung von Bäumen bekomme. Sie ergänzt, dass nach dem Konzept ca. 30 % der Bäume beschnitten und eine Reduktion und Wegnahme der Wurzeln im Bereich der Baumscheiben erfolgen solle, um dadurch das Wurzelwachstum eingeschränkt werde.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck wünscht, dass Herr Döking seinen Kontakt mit der Gelsenwasser AG an die Gemeindeverwaltung weiter leitet.

 

Herr Borgert (Anwohner Klockenbrink) wünscht, dass der Klockenbrink komplett bezüglich der Straßenbäume begangen und geschaut werde, welche Maßnahmen zur Reduktion der Beeinträchtigungen getroffen werden können.

 

Herr Averesch teilt mit, dass eine Einkürzung von 30 % an der Linde erfolgen könne, der Rückschnitt aber nicht so vorgenommen werden könne wie z.B. bei einer Säulenbuche.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Nachbarschaftsvorsitzende vom „Klockenbrink“ in der Vergangenheit bei ihm vorstellig geworden sei und mitgeteilt habe, dass durch die Straßenbäume die Pflasterung angehoben worden sei. Durch die Beschlussfassung solle eine grundsätzliche Vorgabe im Umgang mit Bäumen gegeben seien, dies auch im Hinblick auf die Veranschlagung von Mittel für die Schulung und den Einsatz der Bauhofmitarbeiter sowie die eventuelle Inanspruchnahme von Fachfirmen. Er betont, dass, wenn die Möglichkeit bestehe, dass Bäume erhalten werden sollen. Durch das Konzept sei nun ein Handlungsrahmen vorhanden und nach dem Gutachten sollen auch Maßnahmen umgesetzt werden. Auch im Hinblick auf die Veranschlagung von entsprechenden Haushaltsmitteln sei das Konzept dienlich.