1. Den der Sitzungsvorlage IX/668 als Anlage beigefügten Anträgen (Anlage I -IV) wird durch Übernahme von 1/3 der Kosten bzw. durch Gewährung des Höchstzuschusses von 1.000 € entsprochen. Eine Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Belege.

 

Abstimmungsergebnis:                einstimmig

 

  1. Der Sachstandsbericht über die Ergebnisse der ersten 12 Monate nach Inkrafttreten des Förderprogramms wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Förderrichtlinien ist erforderlich. Folgende Änderungen werden beschlossen:

 

Punkt 5 der Förderrichtlinien wird ersatzlos gestrichen.

 

Über die Förderanträge entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung.

 

Abstimmungsergebnis:                6 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

Die Bezeichnung „Projekte“ soll in die Bezeichnung „Kleinprojekte“ geändert werden.

 

Abstimmungsergebnis:                8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/668 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Lembeck weist darauf hin, dass den Anträgen keine Unterlagen zu Beschlüssen der Vorstände der beantragenden Vereine beigefügt seien. Dies solle zukünftig beachtet werden, so Herr Lembeck.

 

Bürgermeister Gottheil geht auf die vorliegenden vier Anträge ein. Auch er stimmt der Forderung zu, dass den Anträgen Beschlüsse der Vorstandschaft beigefügt werden sollen. Anschließend spricht er die Förderrichtlinien und eventuelle Änderungen/Anpassungen im Sinne einer Evaluierung an.

 

Ausschussmitglied Reints teilt mit, dass in Zeiten des Haushaltssicherungskonzeptes die Vereine restriktiv behandelt worden seien. Bei der guten Liquidität der Gemeinde solle nun den Vereinen mehr Förderung gegeben und den Anträgen zugestimmt werden.

 

Ausschussmitglied Schubert wünscht, dass über die Anträge zeitnäher entschieden werden solle, damit die Vereine schnellstmöglich eine Aussage zu dem Förderantrag erhalten.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass beschlossen worden sei, dass der Haupt- und Finanzausschuss als alleiniges Gremium über die Förderanträge beschließe. Aufgrund des Zeitfaktors sehe er eine Verweisung an den Fachausschuss problematisch, da auch diese teilweise nur zweimal pro Jahr tagen. Er könne sich vorstellen, dass zur Beschlussfassung von vorliegenden Anträgen zwei Termine, beispielsweise jeweils ein Sitzungstermin des Haupt- und Finanzausschusses in der ersten und zweiten Jahreshälfte, genutzt werden könnten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing bemängelt, dass der bürokratische Aufwand bei der Antragsstellung hoch und die Wartezeit bis zu einer Entscheidung für die Vereine sehr lang sei. Er sehe es als bürgerfreundlicher an, wenn, sobald ein Förderantrag der Gemeinde vorliege, zeitnah in der nächsten Fachausschusssitzung oder der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hierüber entschieden werden. Auch könne er sich vorstellen, dass der Bürgermeister im Rahmen des operativen Tagesgeschäfts über die Anträge eigenständig entscheide, da bislang allen gestellten Förderanträgen entsprochen worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf ist ab 19.15 Uhr bei der Sitzung anwesend.

 

Ausschussmitglied Lembeck spricht sich für zwei jährliche Beratungstermine zur Entscheidung über Anträge nach dem Förderprogramm aus.

 

Bürgermeister Gottheil geht auf den Punkt 5 (Fristsetzung) und den Punkt 6 (Entscheidungsgremium) des Förderprogrammes ein. Er kann sich eine Änderung des Punktes 6 bezüglich des Entscheidungsgremiums dahingehend vorstellen, dass der nächste Fachausschuss bzw. der Haupt- und Finanzausschuss über Anträge entscheiden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing führt aus, dass der Haushalt der Gemeinde Rosendahl zumeist im März verabschiedet werde. Zusätzlich entstünden durch die ggf. erforderliche Genehmigung des Kreises Coesfeld weitere Wartezeiten bis zur Rechtskraft des Haushalts. Er ergänzt, dass, wenn eine Haupt- und Finanzausschusssitzung vor der Genehmigung des gemeindlichen Haushaltes liege, formal ggf. nicht vorbehaltlos über einen Förderantrag entschieden werden könne. Seiner Meinung nach sollen Förderanträge möglichst schnell an einen Fachausschuss oder den Rat der Gemeinde zur Entscheidung verwiesen werden.

 

Ausschussmitglied Deitert stimmt der Vorgehensweise zur Entscheidung von Förderanträgen an zwei Terminen zu. Auch sollten die Anträge gebündelt zur Entscheidung vorgelegt werden. Er spricht sich weiterhin für klare Regeln zur Abgabe eines Förderantrages aus.

 

Bürgermeister Gottheil fragt Fraktionsvorsitzenden Mensing, ob es als Antrag der WIR-Fraktion zu verstehen sei, dass die Förderanträge durch den Rat der Gemeinde entschieden oder an einen Fachausschuss verwiesen sollen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing bestätigt dies. Er führt aus, dass für Förderanträge Mittel i.H.v. 10.000 € im Haushalt veranschlagt seien. Diese Mittel seien in 2017 nicht ausgeschöpft worden und auch für 2018 werde keine komplette Verausgabung erwartet, so Herr Mensing. Er spricht sich für die Notwendigkeit aus, dass an festen Abstimmungsterminen festgehalten werde.

 

Antrag der WIR-Fraktion:

 

Anträge nach dem Förderprogramm werden in der darauffolgenden Ratssitzung entschieden oder an den Fachausschuss verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

 

Antrag abgelehnt

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: