Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/667 und gibt Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil begrüßt Herrn Käser von der Firma „antwortING“ sowie den Wehrführer Herbert Wolter und den stellvertretenden Wehrführer Berthold Becker, die stellvertretend für die Freiwillige Feuerwehr Rosendahl für die Beantwortung von eventuell aufkommenden Fragen zur Verfügung stehen. Herr Käser stellt die wesentlichen Themen für die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Rosendahl mittels einer Power-Point-Präsentation ausführlich und umfänglich dar. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Wehrführer Wolter führt aus, dass bezüglich der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ein intensiver Meinungsaustausch zwischen den einzelnen Beteiligten geführt worden sei. Er habe auch das Gespräch mit dem Kreisbrandmeister Nolte gesucht und anschließend eine schriftliche Stellung eingereicht. Herr Wolter geht auf verschiedene dieser brandschutztechnischen Situationen und die erforderlichen Vorgehensweisen ein. Auch führt er die Zunahme an Gefährdungspunkten und Gefahrenpotenzialen im Gemeindegebiet z.B. bei den historischen Gebäuden, bei den Gewerbegebieten, beim Autoverkehr und auch bei den Biogasanlagen an. Auch berichtet er von möglichen Engpässen bei der Löschwasserversorgung in einzelnen Wohngebieten sowie im Außenbereich. Die Stadtwerke Coesfeld GmbH plane, dass in Neubaugebieten nur noch 80-er Leitungen verlegt werden, um eine mögliche Keimbelastung gering zu halten, weil die Kanäle ansonsten sehr oft gespült werden müssten. Dieser Leitungsumfang erschwere jedoch ggf. die ausreichende Löschwasserversorgung. Entsprechend vertritt Herr Wolter die Meinung, dass auch zukünftig möglich direkt vor Ort in den Neubaugebieten die Löschwasserversorgung sichergestellt werden müsse. Dies könne, wenn nicht durch die Frischwasserleitungen möglich, ansonsten nur durch Löschwasserteiche bzw. Hydranten erfolgen, so Herr Wolter. Auch geht Herr Wolter auf die Gegebenheiten der einzelnen Standorte der Feuerwehrgerätehäuser im Gemeindegebiet ein und zeigt Missstände und Vorschläge auf. Er appelliert an die Ausschussmitglieder, dass bei künftigen Maßnahmen zukunftsweisend gedacht werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass es bei den unterschiedlichen Diskussionen zwei verschiedene Ansätze bzw. Meinungen bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes gegeben habe. Er ergänzt, dass die Firma „antwortING“ ohne verwaltungsseitige Vorgabe an die Fortschreibung gegangen sei und es Herrn Käser zunächst darum gegangen sei, im Sinne einer Mindestausstattung binnen 8 Minuten in einem Notfall mit einem Fahrzeug vor Ort zu sein. Er ergänzt, dass nur bei großen Einsätzen eine Einbeziehung der Feuerwehren aus allen drei Gemeindeteilen  erfolgen solle und sich bei Großereignissen (z.B. Hochwasserereignis) Hilfe anderer Kommunen bedient werden müsse, da dieses durch die gemeindlichen Löschzüge allein nicht aufgefangen werden könne. Auch geht Bürgermeister Gottheil auf die Ausstattung der einzelnen Standorte im Gemeindegebiet ein und teilt mit, dass schon ein gewisses Maß an Ausrüstungsgegenständen vorhanden sei und die Gesamtsituation nun optimiert und vervollständigt werden solle.

 

Herr Käser führt aus, dass es die Aufgabe der Löschzüge sei, bei der Bedarfsplanung mitzuwirken. Er habe in einzelnen Fragestellungen andere Ansichten als die Wehrführung bzw. die Löschzugführungen. Dementsprechend habe er bisweilen andere Vorschläge erarbeitet und auch dargestellt, als diese von den Löschzügen gewünscht würden. Die Dokumentation gebe eine Übersicht der Standards, worauf sich gesetzlich bezogen werde, um entsprechend zu agieren. Herr Käser ergänzt, dass eine Darstellung von Szenarien über Gebühr nichts bringe. Es müsse der notwendige Bedarf erfüllt werden, so Herr Käser. Auch sei bereits vor seiner Beauftragung eine Gefährdungsbeurteilung der Gebäude vorgenommen worden, um die Aufgaben optimal abarbeiten zu können, dies auch unter Beachtung von Spezialvorschriften. Er ergänzt, dass die vorhandenen Gegebenheiten der Feuerwehren und deren Standorte angepasst werden sollen und bei Neuanschaffung auf gravierende Belange, wie z.B. die Vorhaltung von Löschwasser, geachtet werden müsse. Er gibt zu bedenken, dass zwar versucht werden könne, an möglichst viele Belange zu denken, aber Unwägbarkeiten jederzeit möglich seien. Durch die Verwaltung und die politischen Gremien müsse entschieden werden, so Herr Käser, welcher Standard zukünftig gegeben sein solle. Insgesamt könne er aber mitteilen, dass die Züge der Rosendahler Feuerwehr im Gemeindegebiet insgesamt gut aufgestellt seien.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing führt aus, dass für die Berechnung der Einsatzkräfte zwei verschiedene Szenarien (Brandbekämpfung und KFZ-Unfall) herangezogen worden seien. Bei einer Brandbekämpfung seien 22 Einsatzkräfte (Funktionen) nötig, so Herr Mensing und bei einem Ersteinsatz im OT Holtwick seien 9 Einsatzkräfte (Funktionen) nötig. Er möchte wissen, wie diese Differenz zu verstehen sei.

 

Herr Käser führt aus, dass die Angabe der Funktionen zeitlich bedingt zu sehen sei. Auch sei ausschlaggebend, welche Gegebenheiten und wie viel Personal vorhanden seien. Seine Beschreibung ziele auf den ersten Einsatz ab. Er ergänzt, dass 9 Einsatzkräfte (Funktionen) das Minimum sei.

 

Ausschussmitglied Lembeck sieht den Einsatz von 9 Einsatzkräften (Funktionen) als ein Grundszenario an. Er möchte wissen, ob dieser Ansatz der Realität entspreche oder ob die Darstellung nur Theorie sei und praktisch nicht funktioniere. Er habe sich gefragt, ob bei einem Einsatz gewartet werden müsse, bis 9 Einsatzkräfte (Funktionen) am Standort vorhanden seien, um dann den Einsatzort anzufahren. Nach seiner Erfahrung werde nach Absetzen des Einsatzbefehls mit den vor Ort vorhandenen Personen der Schadensort angefahren. Somit sei für ihn das Szenario mit 9 Personen reine Theorie.

 

Herr Käser teilt mit, dass es eine grundsätzliche Entscheidung sei, wie viele Personen in einen Einsatz gehen. Hierfür sei auch die Struktur der Feuerwehr ausschlaggebend. Er bestätigt, dass es gängige Praxis sei, dass mit einem Fahrzeug ausgerückt werde, um das Schadensereignis in den Griff zu bekommen. Eine andere Variante könne sein, dass an der Wache gewartet werde, bis die entsprechende Personenzahl vor Ort sei. Diese Entscheidung müsse vor Ort und situationsbedingt vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Einsatzszenarios getroffen werden, so Herr Käser.

 

Ausschussmitglied Lembeck bestätigt, dass mit einem Großfahrzeug zu einem Schadensfall ausgerückt werde und das Mannschaftstransportfahrzeug nachfolgen könne. In diesem Falle könnten die nachrückenden Personen nicht direkt in das Schadensereignis eingreifen, da ihnen die Situation am Einsatzort und die Herangehensweise an Selbige unbekannt seien, so Herr Lembeck. Entsprechend sehe er die Auslegung von Herrn Käser als reine Theorie an.

 

Herr Käser teilt mit, dass ggf. eine Anpassung des Schutzzieles erfolgen solle.

 

Ausschussmitglied Lembeck bleibt dabei, dass er die Empfehlungen von Herrn Käser vom Standard her gesehen als zu gering ansehe, da diese in der Praxis nicht funktionieren könnten.

 

Herr Käser führt aus, dass das Schutzziel am Ende des Tages das Ziel sein solle. Er sieht seine Präsentation als eine Darstellung der Möglichkeiten an und fügt hinzu, dass die tatsächliche Praxis von der Statistik abweiche könne. Entsprechend sollen Lösungen gefunden werden und diese entsprechend anpassen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilt mit, dass ihm aufgefallen sei, dass der Weg zur Feuerwehrgerätehaus bzw. zu einem Schadensereignis gewisse Gefahren in sich berge. Er möchte wissen, ob es schon mal zu gravierenden Vor- bzw. Unfällen bei der Anfahrt gekommen sei.

 

Die Herren Wolter und Becker führen aus, dass es schon wohl zu kleineren Unfällen bei der Anfahrt zum Gerätehaus (z.B. Blechschäden) gekommen sei, dies aber nichts Gravierendes gewesen sei.

 

Ausschussmitglied Lembeck teilt mit, dass es eine Abhängigkeit zwischen den Feuerwehrkollegen und dem vorhandenen Material gebe. Dies wirke sich auch auf die Entwicklung der Jugendfeuerwehr aus, so Herr Lembeck. Er könne sich vorstellen, dass, wenn die Ansprüche auf ein Mindestmaß herunter gefahren werden, es Probleme mit der Motivation der Kolleginnen und Kollegen geben könne. Dementsprechend sei er der Meinung, dass die Variante 1 aus der Betrachtung herausfallen müsse.

 

Herr Käser teilt mit, dass er durchaus Handlungsbedarf zur Anpassung der Gegebenheiten rund um die gemeindlichen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehr sehe. Er bestätigt, dass eine uneingeschränkte Motivation aller Aktiven schwierig umzusetzen sei. Er könne sich vorstellen, dass die Aufteilung von Aufgaben und Übertragung von Verantwortung die Motivation steigern könne und spricht sich in diesem Zusammenhang langfristig für einen hauptamtlichen Gerätewart aus. Er bestätigt, dass die Motivation auf den verschiedenen Ebenen schwer darzustellen sei. Nur aus diesem Argument heraus müsse seiner Meinung nach die Variante 1 nicht herausgenommen werden.

 

Ausschussmitglied Lembeck bestätigt, dass die Motivation schwer zu messen sei, da den wirklichen Verhältnissen nicht entsprochen werden könne. Er habe sich die Frage gestellt, wie mit überörtlichen Einsätze umgegangen werden solle. Die Feuerwehren der Gemeinde seien wohl bereit zu helfen, jedoch sei die Geberfunktion nach Variante 1 schwierig, so Herr Lembeck.

 

Herr Käser führt aus, dass eine Entscheidung der zuständigen Führungskraft getroffen werden müsse, ob Großfahrzeuge für überörtliche Einsätze bereitgestellt werden können. Es müsse im Einzelfall entschieden werden, ob Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden, so Herr Käser.

 

Bürgermeister Gottheil hält noch einmal ein Resümee und gibt bekannt, dass verwaltungsseitig mit der vorgelegten Verwaltungsvorlage bewusst noch kein Beschlussvorschlag unterbreitet worden sei und heute zunächst die verschiedenen Varianten vorgestellt werden sollten. Er ergänzt, dass Konsens darin bestehe, dass an jedem Standort wegen der Sicherheit sowie der Optimierungsbedarfe im Bereich der Zuwegungen etwas getan werden müsse. Für die Standorte Osterwick und Darfeld solle eine Bestandsoptimierung erfolgen und für den Standort Holtwick entsprechend der zugübergreifenden Meinung eine Neubaumöglichkeit erwogen werden. Auf jeden Fall werde damit ein deutlich über dem Mindestschutz liegender Standard abgedeckt sein, so Bürgermeister Gottheil.

Er ergänzt, dass es im Kreis Coesfeld nach seinem Empfinden höhere Anforderungen für den zukünftigen Rettungsdienst geben werde. Dies habe er dem Entwurf für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans entnommen. So werde in Ascheberg ein Neubau der Rettungswache realisiert. Auch Lüdinghausen, Dülmen und Nottuln seien mit der Planung von Neubauten beschäftigt und in Coesfeld sollen neue Fahrzeuge angeschafft werden. Er teilt weiter mit, dass in der Gemeinde Havixbeck schon ein Neubau in unmittelbarer Nachbarschaft zum örtlichen Feuerwehrgerätehaus realisiert worden sei. Auch er vertritt die Meinung, dass Handlungsbedarf an allen drei Standorten von den Löschzügen und Verwaltung gesehen werde. Schlussendlich habe der Rat der Gemeinde Rosendahl unter Abwägung aller Aspekte eine Entscheidung zu treffen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing führt aus, dass es von Vorteil sei, dass kein Beschlussvorschlag bzw. keine Empfehlung unterbreitet worden sei, da in den einzelnen Fraktionen noch Beratungsbedarf bestehe. Ihm sei aufgefallen, dass die Krankenfahrten zugenommen haben, ergänzt Herr Mensing noch. Hierin sieht er einen wesentlichen Grund für die umfangreichen baulichen Maßnahmen im Rettungsdienst.

 

Ausschussmitglied Lembeck unterstreicht, dass die Umsetzung auf Zeit möglich sein solle und es solle sich den Anfordernissen angepasst werden. Er wünscht, dass die Darstellung der Essenz zwischen den Varianten und der Schnittmengen in einer Auswertung den Ausschussmitgliedern eventuell noch zur Verfügung gestellt werden solle, damit eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden könne.

 

Ausschussmitglied Deitert führt an, dass ihm aufgefallen sei, dass in den letzten 15 Jahren drei größere Schadensereignisse stattgefunden haben. Er möchte wissen, ob die Ereignisse mit der Variante 1 zu schaffen seien.

 

Herr Käser teilt mit, dass bei einem begrenzten Kontingent an Fahrzeugen eine schnelle Auslastung derselben erreicht werde. Mit der Planung solle der zeitliche Aspekt abgedeckt werden, so Herr Käser. Er sehe große Schadensereignisse als nicht so eklatant an, dass diesbezüglich massive Aufrüstungen erfolgen sollen.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass ein gewisses Restrisiko immer bestehen bleibe, mit der vorhandenen Ausrüstung Großschadenslagen ohne Inanspruchnahme überörtlicher Hilfe bewältigen zu können.

 

Ausschussmitglied Rahsing wünscht, dass die Fahrzeugausstattung noch genauer eruiert werde.

 

Bürgermeister Gottheil teilt die Meinung, dass in den Fraktionen und im interfraktionellen Gespräch weiter beraten werde und heute deshalb keine Beschlussempfehlung für den Rat abgegeben werde. Er wünscht sich, dass in der Sitzung des Rates im November 2018 eine Entscheidung getroffen werden, damit darauf aufbauend weitere Planungsschritte angegangen und Haushaltsmittel für die Folgejahre eingeplant werden können. Er verdeutlicht, dass, wenn eine Zukunftsfähigkeit erreicht werden solle, hierfür enorme Haushaltsmittel aufgebracht werden müssen, aber trotzdem ein ausgewogenes Verhältnis des Invests zu den anderen ebenfalls pflichtigen gemeindlichen Aufgaben bestehen bleiben müsse.

 

Bürgermeister Gottheil bedankt sich bei Herrn Käser für seine Ausführungen und verabschiedet ihn. Er teilt mit, dass bisher ein sachlicher Austausch stattgefunden habe und dies auch über die Berichterstattung in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht werden solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen