Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Musikkapelle Holtwick 1904 e.V. erhält für den Ausbau eines Probenzentrums im Pfarrheim Holtwick einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisenden Kosten. Der Zuschuss wird in seiner Gesamthöhe auf maximal 10.000 € begrenzt.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig (ohne Bürgermeister Gottheil)

 

Der 1. stellvertretende Bürgermeister Söller übergibt anschließend die Sitzungsleitung wieder an Bürgermeister Gottheil, welcher den Zuhörerbereich verlässt und wieder den Vorsitz der Sitzung übernimmt.


Bürgermeister Gottheil erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen, übergibt die Sitzungsleitung an den 1. stellvertretenden Bürgermeister Söller und nimmt im Zuhörerbereich Platz. Der 1. stellvertretende Bürgermeister Söller übernimmt die weitere Sitzungsleitung und verweist auf die Sitzungsvorlage IX/669 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse begrüßt die Pläne der Musikkapelle Holtwick 1904 e.V., wünsche sich künftig aber eine andere Vorgehensweise bei der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten. Er vertritt die Meinung, dass vor dem Bau der Kindertagesstätte im OT Holtwick hätte geschaut werden sollen, welchen tatsächlichen Raumbedarf es insgesamt in dem Ortsteil Holtwick gebe und führt aus, dass Raum für die freie Nutzung z.B. durch die Musikschule, Musikwerkstatt oder die Grundschule gebraucht werde. Es sollen Räumlichkeiten vorgehalten werden, welche frei gebucht werden können. Er bedauere es, dass die Räumlichkeiten im Keller des Pfarrheims voraussichtlich nur durch die Musikkapelle Holtwick genutzt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber geht auf den Wunsch nach Gemeinschaftshäusern in den drei Ortsteilen ein. Dies solle bei künftigen Maßnahmen beachtet werden, wünscht sich Herr Weber. Gegebenenfalls könne zur Realisierung eine Akquirierung von Fördermittel erfolgen. Er spricht sich abschließend für den Antrag der Musikkapelle Holtwick 1904 e.V. aus.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: