Ausschussmitglied Mensing verwies auf den derzeit stattfindenden endgültigen Ausbau der Heinrich-Backenfeld-Straße im Ortsteil Holtwick. Nach seiner Kenntnis sei das Unternehmen nicht in der Zeit. Das Pflaster erinnere mehr an eine Huckelpiste und die Steine seien falsch gesetzt. Zwischenzeitlich sei nach seinem Kenntnisstand durch die Gemeinde ein Gutachter eingeschaltet worden. Herr Mensing fragte nun an, ob durch das beauftragte Unternehmen mit der Fertigstellung der Baumaßnahme noch zu rechnen sei und wer für die Gutachterkosten aufkomme.

 

Bürgermeister Niehues gab hierzu bekannt, dass die beauftragte Firma mit einem Subunternehmer arbeite. Nach Feststellung der offensichtlichen Mängel (falsches Gefälle, Steine zu hoch etc.) sei der Unternehmer entsprechend der Rechtslage bereits frühzeitig durch förmliche Mahnung mit Fristsetzung aufgefordert worden, die Mängel zu beseitigen. Die Firma habe darauf hingewiesen, dass noch keine Bauabnahme erfolgt sei und dass bis zur Abnahme die Mängel beseitigt würden. Dennoch sei zwischenzeitlich durch die Gemeinde Rosendahl ein Gutachter eingeschaltet worden. Der Gutachter habe klar festgestellt, dass das schon verlegte Pflaster sowie die Bordsteine im Bereich der Parkplätze wieder aufgenommen werden müssten und in ordnungsgemäßem Gefälle und Pflasterverband wieder hergestellt werden müssten. Erst nach Beheben der aufgezeigten Mängel werde die Baumaßnahme fortgesetzt. Dies stehe im Gutachten und sei der Firma so mitgeteilt worden.

 

Weiter teilte Bürgermeister Niehues mit, dass der Gutachter 110 Euro pro Stunde koste. Diese Kosten habe zunächst die Gemeinde Rosendahl zu tragen.

 

Ausschussmitglied Reints schlug vor, die Gutachterkosten von der Rechnung abzuziehen.

Bürgermeister Niehues sagte Überprüfung zu.