Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

I.     Einzelheiten über die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen

 

Die dringend notwendige Sanierung der derzeitigen Tennenplätze in den Ortsteilen Darfeld und Osterwick wird anerkannt. Sie erfolgt durch den Umbau in Kunstrasenplätze auf der Grundlage der durch das Ing.-Büro Brinkmann + Deppen, Sassenberg, aufgestellten Planungen mit einem Spielfeldmaß von jeweils 64 m x 100 m (Nettofläche). Die Sanierungsmaßnahmen sollen dabei gleichzeitig (ggf. jedoch zeitversetzt) im Laufe des Jahres 2007 durchgeführt werden, wobei der jeweilige Sportverein (Turo Darfeld e.V. für die Sportanlage Darfeld und Westfalia Osterwick e.V. für die Sportanlage Osterwick) als Maßnahmenträger auftritt und die Gemeinde Rosendahl sich mit einem einmaligen Kostenbetrag an den entstehenden Baukosten beteiligt.


 

Die Realisierung der Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen erfolgt im Einzelnen auf der Grundlage der nachstehenden und in der Sitzungsvorlage VII/402 genannten wesentlichen Bedingungen und Regelungen:

 

1.      Die Gemeinde Rosendahl schließt einen Pachtvertrag mit dem jeweiligen Sportverein über die derzeitige Tennenplatzanlage für die Dauer von mindestens 30 Jahren. Ein Pachtzins wird nicht vereinbart.

 

2.      Der jeweilige Sportverein ist Maßnahmenträger für den Umbau des Tennenplatzes zu einem Kunstrasenplatz. Beide Sanierungsmaßnahmen sollen zeitnah im Jahre 2007 durchgeführt werden. Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe und Bauausführung erfolgen in enger Abstimmung mit der Gemeinde Rosendahl. Die Gemeinde Rosendahl gewährt den Sportvereinen zum Zwecke der Reduzierung der Kosten für Ingenieurleistungen personelle Unterstützung für die Bauüberwachung und –abrechnung.

 

3.      Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich an der Umbaumaßnahme mit einem einmaligen Investitionsanteil in Höhe von 290.000 € je Platzanlage. Die Bereitstellung des Investitionsanteiles an den jeweiligen Sportverein erfolgt in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 in Höhe der jeweils nachgewiesenen Kosten.

 

4.      Die Gemeinde Rosendahl erstattet dem jeweiligen Sportverein 50 v.H. der entstehenden jährlichen Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Vereinsanteiles bis zu einem Darlehensbetrag von 50.000 €. Ein durch den LandesSportBund (LSB) im nachhinein zu gewährendes zinsloses Darlehen ist hierauf anzurechnen. Hierdurch reduziert sich die Zinserstattung durch die Gemeinde Rosendahl entsprechend. Die Laufzeit des vereinseigenen Darlehens darf 20 Jahre nicht übersteigen.

 

5.      Die Sportvereine verpflichten sich, die außerhalb des eigentlichen Kunstrasenplatzes entstehenden Arbeiten (Pflasterungen, Planierung von Rest- und Nebenflächen, Anpflanzungen) vollständig in Eigenleistung durchzuführen.

 

6.      Sollten die angenommenen Gesamtkosten nach Abzug der möglichen Eigenleistungen (Darfeld = 373.000 € und Osterwick = 380.000 €) nicht erreicht werden, verpflichten sich die Sportvereine, das vorgesehene vereinseigene Darlehen in Höhe der jeweils eingetretenen Ersparnis zu reduzieren. Hierdurch reduziert sich die Zinserstattung durch die Gemeinde Rosendahl entsprechend.

 

7.      Für den Fall einer Überschreitung der angenommenen Gesamtkosten (ohne Eigenleistungen) gehen die entstehenden Mehrkosten in voller Höhe zu Lasten des jeweiligen Sportvereines.

 

8.      Die Gemeinde Rosendahl gewährt dem Sportvereinen für die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von jeweils maximal 80.000 € zur Finanzierung des Vereinsanteils und zur Zwischenfinanzierung des vom LandesSportBund zu erwartenden zinslosen Darlehns (jeweils 30.000 €) eine Bürgschaft gemäß § 86 Abs. 2 Gemeindeordnung NW. Die Bürgschaft dient insbesondere der Erzielung zinsgünstiger Darlehenskonditionen.

 

9.      Die laufende Pflege und Unterhaltung des Kunstrasenplatzes einschließlich der umlaufenden Pflasterflächen und der Be- und Entwässerungsanlagen übernimmt der jeweilige Sportverein. Die darüber hinaus sich auf der Sportanlage befindlichen Flächen (Wälle, Rasenflächen etc.) unterhält weiterhin die Gemeinde Rosendahl. Zur Unterhaltung gehören neben den Personalkosten auch die Kosten für die Bereitstellung der notwendigen Maschinen und Geräte sowie erforderliche Materialkosten (z.B. Sand, Granulat etc.).


 

10.   Soweit innerhalb der Gesamtnutzungsdauer von etwa 25 Jahren Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf (insbesondere für die fachgerechte Tiefen- und Grundreinigung und Erneuerung von zonalen Einzelflächen) notwendig ist, werden diese Arbeiten durch die Gemeinde Rosendahl durchgeführt. Über die Notwendigkeit und den Umfang der jeweiligen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten entscheidet die Gemeinde Rosendahl eigenverantwortlich.

 

Sämtliche Einzelheiten des Umbaues der Tennenplätze in Kunstrasenplätzen (vgl. Punkte 2. bis 10.) werden in einem Grundlagen- und Durchführungsvertrag mit dem jeweiligen Sportverein geregelt.

 

 

II.    Finanzwirtschaftliche Bereitstellung der zusätzlichen gemeindlichen Finanzierungs-

mittel in Höhe von 338.000 €

 

Für das Produkt 20 – Sportanlagen – (I / 08.001) wird gemäß § 85 Abs. 1 GO NW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) über 250.000 € beschlossen. Zur Deckung wird hierbei die bei dem Produkt 29 – Wasserversorgung – (II / 11.001) haushaltsrechtlich veranschlagte VE über 250.000 € verwendet.

 

Für den verbleibenden Restbetrag über 88.000 € wird gemäß § 83 Abs. 1 GO NW bei dem Produkt 20 – Sportanlagen – (I / 08.001) eine überplanmäßige Ausgabe bewilligt, die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Baugrundstücken bei dem Produkt 11 – Grundstücksmanagement (I / 01.016).

 


Abstimmungsergebnis:          23 Ja-Stimmen

                                                 2 Nein-Stimmen

 

 


Fraktionsvorsitzender Branse stellte für die SPD-Fraktion den Antrag, über den Beschlussvorschlag in zwei getrennten Teilen abzustimmen, und zwar zum einen über eine Grundsatzentscheidung (1. und 2. Satz des Beschlussvorschlages) und zum anderen über eine Durchführungsentscheidung (3. Satz bis Ende des Beschlussvorschlages). Zur Begründung führte er an, dass seine Fraktion der Grundsatzentscheidung zustimmen könne, für die Durchführung jedoch eine Alternative vorschlage. Die SPD-Fraktion favorisiere bei der Finanzierung der Maßnahme eine Vorgehensweise, wonach die beteiligten Sportvereine sich dazu verpflichten, 30 % der ansatzfähigen Kosten der Maßnahme zu tragen. Die Gemeinde bliebe Eigentümerin der Kunstrasenplätze und damit auch Bauherr der Maßnahme. Der Vorteil bestünde darin, dass die Sportvereine sich nicht so hoch verschulden müssten und mit festen Kosten rechnen könnten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass seine Fraktion diesen Antrag nicht unterstützen werde. Am Beispiel der Umbaumaßnahme des Umkleidegebäudes in Holtwick sei ersichtlich geworden, dass die Vereine sich ehrenamtlich stark engagierten und diese Form der Finanzierung auch die Wertschätzung dieses Engagements widerspiegele.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte Fraktionsvorsitzender Weber deutlich, dass sich seine Fraktion weiterhin gegen die Maßnahme ausspreche. Die Kunstrasenplätze kämen nur einem Teil der Bevölkerung zugute, finanziell getragen werden müsse sie aber von allen Bürgern. Die Gemeinde Rosendahl könne sich die zu erwartenden Kosten nicht leisten. Steigende Gebühren könnten außerdem die Attraktivität der Gemeinde nicht verbessern.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete hierauf, dass auch ihm die Entscheidung nicht leichtfalle, es hierzu aber keine Alternative gäbe. Es bestünde schließlich dringender Handlungsbedarf. Die Kunstrasenplätze seien hinsichtlich der Finanzierung zunächst zwar teurer als eine Renovierung der Tennenplätze, langfristig betrachtet sei dies aber dank der Einbindung und des Engagements der Vereine die wirtschaftlichere Lösung. Auf Dauer könnten hierdurch die Personalkosten der Gemeinde gesenkt werden. Vernünftige Sportanlagen seien das Mindeste, was den Kindern und Jugendlichen geboten werden müsse, schließlich gäbe es in Rosendahl weder ein Kino noch ein Freibad. Auch die Jugendzentren ließen zu wünschen übrig.

 

Für die WIR-Fraktion konnte sich Fraktionsvorsitzender Mensing vorstellen, dem SPD-Antrag bezüglich der modifizierten Finanzierung zu folgen.

 

Ratsmitglied Neumann ergänzte, dass die neuen Kunstrasensportplätze allen Bürgern, nicht nur Kindern und Jugendlichen nützen müssten. Ein Kunstrasenplatz solle zudem multifunktional nutzbar sein und auch für andere Sportarten als für den Fußballsport zur Verfügung stehen. Die WIR begrüße die Maßnahme und werde dem Beschlussvorschlag zustimmen, vertrete jedoch die Auffassung, dass der zu schließende Pachtvertrag eine Mindestlaufzeit von 25 Jahren haben solle.

 

Ratsmitglied Wünnemann sprach sich für die Anlegung der Kunstrasenplätze aus, hätte aber ebenfalls eine Teilung des Beschlussvorschlages gewünscht, da er den von seiner Fraktion vorgesehenen Finanzierungsvorschlag für geeigneter halte.

 

Ratsmitglied Schröer verwies auf die Vorteile der vorgesehenen Finanzierung. Die Sportvereine seien dadurch finanziell flexibler und könnten, falls sie sparsam haushalten würden, die Schulden schneller abtragen. Auch das möglicherweise zur Verfügung stehende zinslose Darlehen müsse man nutzen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erneuerte seinen Einwand bezüglich der nicht zu akzeptierenden zukünftigen Kosten. Er halte die errechneten Kosten bezüglich einer Renovierung der Tennenplätze für nicht ausreichend transparent. Die Kosten könnten bei Einbeziehung des ehrenamtlichen Engagements der Vereine langfristig betrachtet sehr wohl kostengünstiger sein.

 

Ratsmitglied Everding sprach sich für die Anlegung der Kunstrasenplätze aus, wies aber darauf hin, dass die personellen Entlastungen langfristig auch spürbar sein müssten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf betonte, dass die vorgesehene Maßnahme ausgiebig in den Ausschüssen, im Rat und mit den betroffenen Vereinen beraten worden sei.

 

Ratsmitglied Haßler stellte daraufhin den Antrag auf Abstimmung.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass der Beschlussvorschlag mit den beteiligten Vereinen detailliert abgestimmt worden sei und verschiedene Finanzierungsmodelle – auch das von der SPD vorgeschlagene Modell – zur Diskussion gestanden hätten. Letztlich hätte man sich in Abstimmung mit den Sportvereinen für das vorliegende Modell entschieden, das den Vereinen die notwendige finanzielle Flexibilität einräume. Die Entscheidung für die Kunstrasenplätze sei außerdem nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund gefallen, dass bei einer Renovierung der Tennenplätze das Eigenleistungspotenzial für die Vereine sehr eingeschränkt gewesen wäre.

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: