Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Rosendahl sind auch ohne besonderen Anlass mindestens alle drei Jahre zu beurteilen (Regelbeurteilung). 

 

Von der Regelbeurteilung sind ausgenommen die Wahlbeamtinnen und -beamten, die Beamtinnen und Beamten, die das 55. Lebensjahres vollendet haben, sofern sie nicht ausdrücklich eine Regelbeurteilung wünschen, Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie die Beamtinnen und Beamten während der Probezeit.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

Frau Newman und Herr Steindorf nahmen an der Abstimmung nicht teil.

 

 


Der Rat folgte der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: