Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 19, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Abstimmungsergebnis:          19 Nein-Stimmen

                                                 3 Ja-Stimmen

                                                 2 Enthaltungen

 

 

Damit war der Beschlussvorschlag abgelehnt. Der Ratsbeschluss vom 22. Juni 2006 über die Aufhebung der Unterschutzstellung des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” nach dem Denkmalschutzgesetz und die Streichung des Bereiches des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” aus der Denkmalliste der Gemeinde Rosendahl bleibt somit bestehen.

 


Bürgermeister Niehues erläuterte, dass der Ratsbeschluss vom 22. Juni 2006 – wie bereits von ihm erwartet – mit geltendem Recht nicht vereinbar sei und er daher gezwungen sei, den Beschluss zu beanstanden, was mit der vorliegenden Sitzungsvorlage geschehen sei. Er schlage jedoch vor, die eröffnete Möglichkeit, einen Teilbereich aus der denkmalgeschützten Fläche herauszunehmen, zu nutzen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse konnte sich für die SPD-Fraktion mit diesem Vorschlag nicht einverstanden erklären. Er halte es vielmehr für nicht nachvollziehbar, dass der Landschaftsverband sich gegenüber der Gemeinde weisungsbefugt zeige. Die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde hätte per Ratsbeschluss die Fläche in die Denkmalliste aufgenommen. Es sei daher nicht einsehbar, warum der Rat diese Entscheidung nicht auch umgekehrt treffen dürfe. Der Landschaftsverband hätte in seiner Begründung angegeben, dass kein sachlicher Grund vorläge, den Denkmalschutz aufzuheben. Er vermisse seitens des LWL hingegen die Angabe eines sachlichen Grundes, warum der Denkmalschutz erhalten bleiben müsse. Er plädiere dafür, den ursprünglichen Ratsbeschluss aufrecht zu erhalten. Es bliebe dem LWL dann unbenommen, die Oberste Denkmalbehörde, also das Land, zur Klärung anzurufen.

 

Für die CDU-Fraktion erklärte Ratsmitglied Schulze Baek, dass die Ausführungen von Herrn Branse auch von seiner Fraktion geteilt würden. Auch er halte die Begründung des LWL für nicht ausreichend. Auch die CDU-Fraktion werde sich daher für die Beibehaltung des Ratsbeschlusses aussprechen.

 

Bürgermeister Niehues teilte daraufhin mit, dass eine solche Beschlussfassung möglich sei. Das Ergebnis werde er dann der Kommunalaufsicht zur endgültigen Entscheidung vorlegen. Er wies anschließend darauf hin, dass er sich bei der nachfolgenden Abstimmung enthalten werde.

 

Anschließend stimmte der Rat über den vorgelegten Beschlussvorschlag mit dem Wortlaut:

 

“Der Ratsbeschluss vom 22.06.2006 über die Aufhebung der Unterschutzstellung des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” nach dem Denkmalschutzgesetz und die Streichung des Bereiches des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” aus der Denkmalliste der Gemeinde Rosendahl wird aufgehoben.

Lediglich für den im Jahre 2004 bereits ausgegrabenen Teilbereich des Bodendenkmals Haus Holtwick wird im Benehmen mit dem Amt für Bodendenkmalpflege der Denkmalschutz aufgehoben. Dieses wird in der Denkmalliste der Gemeinde Rosendahl entsprechend vermerkt.”

 

ab.